wir planen ein Einfamilienhaus (in Bayern, falls relevant) zu bauen. Der Eingabeplan wurde uns genehmigt.
Nach Rücksprache mit der Baufirma, haben wir nun eine kleine Änderung vor. Wir brauchen im Dachboden etwas mehr Raumhöhe, deshalb würden wir gerne das Satteldach, vom Eingabeplan (22 ° genehmigt) abweichend, mit 25 ° Dachneigung bauen.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob mit dieser Änderung unsere Baugenehmigung erlischt und wir die ganze Prozedur erneut durchmachen müssen?
Vielleicht noch wichtig zu wissen, gemäß dem Bebauungsplan ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18 ° - 25 ° möglich.
Ich könnte natürlich auch im Bauamt anrufen und fragen, zum einen kam uns die Idee erst heute Nachmittag, zum Anderen, die Beamten sind schon von den Bauherren sehr genervt, da wollte ich erst mal hier vorfühlen, ob ich dort überhaupt anrufen soll.
Vielen Dank im Voraus Beste Grüße und bleibt alle Gesund!