Ich bin zwar Hochbautechniker aber jetzt habe ich eine Wissenslücke. Fakten ein Bestandshaus mit Doppelgarage, Haus: 8,0 m x 12,5 m Garage: 6,0 m x 6,5 m somit zusammen 19,0 m. Garage erzeugt keine Abstandsflächen vom Haus ist eine 8,0 m und eine 12,5 m Seite mit dem 16 m Privileg H/2 verkürzt.
Das Vorhaben wäre die Doppelgarage die auf der nicht verkürzten 8,0 m Seite des Hauses angebaut ist abzureißen und gegen einen Unterkellerten Anbau (U+E+D) zu ersetzen. Jetzt müsste ich die Abstandsflächen auch Halbieren aber dies wurde am Haus bereits gemacht.
Habe einen Tipp bekommen wenn ich UGAbk. und EGAbk. mit eine Abstand zum Bestand plane und ich das DGAbk. wieder zurück an den Bestand springen lasse werden die Abstandflächen wie von einem eigenem Gebäude berechnet und man könne sie erneut mit dem 16 m Privileg halbieren.
Nun ist meine Frage ist das Korrekt und wenn Ja wie weit muss man sich vom Bestand entfernen.
Mit freundlichen Grüßen TH