Darf A das Grundstückc B mit in die Planung, Bauvoranfrage, usw einbeziehen, ohne vorher die Zustimmung von B einzuholen? Entscheidet das Bauamt nur bei Vorliegen von B Zustimmung?
Wenn ohne Bs Zustimmung keine Vorplanung möglich wäre, würde A ohne Bauvoranfrage / Bauvorbescheid wiederum nicht riskieren, das Grundstück B zu kaufen.
Wie geht man geschickt vor.