wir dürfen laut gültigen Bebauungsplan eine Garage im dafür vorgesehenen Baufenster errichten. Dieses Baufenster ist leider nur 6,5 m lang und liegt an einer Nachbarseite.
Meine Frage ist, ob wir an die Garage (6,5 m) einen Geräteschuppen anbauen dürfen? Insgesamt würden wir die 9 m nicht überschreiten (Grenzbebauung).
Wand und Dach würden von außen aussehen wie ein Gebäude. Im Inneren würde wir die Garage und den Geräteschuppen durch Wände voneinander abtrennen.
Lässt sich das so genehmigen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.