Wie ist mit bebautem Grundstück, wo z.B. ein Teil der Gebäude abgeschlossen und mit Baugenehmigung, anderes ungenutztes Gebäude noch keine hat, da z.B. die Planung erst in ferne Zukunft vorgesehen ist.
Kann die Gebäude mit Baugenehmigung nicht geteilt werden? Für Verkauft oder Vermietung wird ja Teilungserklärung benötigt.