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Bauantrag zweimal für die gleiche Sache?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag zweimal für die gleiche Sache?

Hallo zusammen im Forum!

ich habe folgenden Fall: Ich möchte in meinem Einfamilienhaus Baujahr. 93 das Dachgeschoss umbauen und dabei die Dachform, die Neigung, und Gauben ändern. Alle Änderungen sind genehmigungsfrei, sie entsprechen voll den Bestimmungen des B-Plans.

1. Aber: Damals wurde das Haus etwas außerhalb des Baufensters errichtet. Meine damalige Architektin hat das mündlich bei der Behörde verhandelt (mit Erfolg) aber keinen Befreiungsantrag gestellt. Seitdem glaubte ich, in einem genehmigten Haus zu wohnen.

2. Aber: Die Behörde verweigert mir den Dachumbau in der Genehmigungsfreistellung und verlangt einen Bauantrag und einen Befreiungsantrag für die "Verletzung" des Baufensters, obwohl wir hier keinerlei Änderungen des (genehmigten) Zustandes von 1993 vorhaben.

Frage: Kann die Stadt zwei Bauanträge für die gleiche, bereits genehmigte, Sachlage verlangen? Ich muss ja nun auch zweimal bezahlen.

Vielen Dank für Ihre / Eure Mühe!

PS: Bundesland ist NRW

  • Name:
  • B. Steinmann
  1. Kardinalfehler

    Gibt es wenigstens ein Protokoll über die damalige Absprache? Wichtige Dinge wie Überschreitung des Baufensters macht man nur mit entsprechenden Anträgen und folgender Genehmigung. Rein formal haben Sie einen Schwarzbau. Sie können froh sein, wenn die Abweichungen legalisiert werden. Wenn nicht haben Sie ein Problem. Erkundigen Sie sich, ob die Befreiung erteilt wird. Wenn ja, können Sie danach genehmigungsfrei umbauen, wenn nein geht gar nichts. Beachten Sie auch den Unterschied zwischen "genehmigungsfrei" und "bauantragsfrei". Nur an einem legalen Bauwerk können genehmigungsfrei um- oder anbauen (umbauen, anbauen).
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Ähhhhh

    wenn die Befreiung zur Überschreitung des Baufensters bereits 1993 genehmigt und befreit wurde, dann ist das ein Bestand, der nicht mehr beantragt werden muss. Gibt es die Genehmigung aus 1993? Wenn nicht, dann Problem
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