ich habe folgenden Fall: Ich möchte in meinem Einfamilienhaus Baujahr. 93 das Dachgeschoss umbauen und dabei die Dachform, die Neigung, und Gauben ändern. Alle Änderungen sind genehmigungsfrei, sie entsprechen voll den Bestimmungen des B-Plans.
1. Aber: Damals wurde das Haus etwas außerhalb des Baufensters errichtet. Meine damalige Architektin hat das mündlich bei der Behörde verhandelt (mit Erfolg) aber keinen Befreiungsantrag gestellt. Seitdem glaubte ich, in einem genehmigten Haus zu wohnen.
2. Aber: Die Behörde verweigert mir den Dachumbau in der Genehmigungsfreistellung und verlangt einen Bauantrag und einen Befreiungsantrag für die "Verletzung" des Baufensters, obwohl wir hier keinerlei Änderungen des (genehmigten) Zustandes von 1993 vorhaben.
Frage: Kann die Stadt zwei Bauanträge für die gleiche, bereits genehmigte, Sachlage verlangen? Ich muss ja nun auch zweimal bezahlen.
Vielen Dank für Ihre / Eure Mühe!
PS: Bundesland ist NRW