Sturmschaden / Dacherneuerung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Sturmschaden / Dacherneuerung
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bauliche Veränderung?
Für eine bauliche Veränderung brauchen Sie eine Baugenehmigung. Das müssen Sie als Eigentümer wissen. Also müssen Sie der Versicherung diese Veränderung angegeben haben. "mit dem Amt in Verbindung setzen" ist nutzlos, der Eigentümer muss einen Bauantrag stellen. Somit haben Sie bei fehlender Baugenehmigung nun einen Schwarzbau und sind zu Recht mit Bußgeld belegt. Bußgeld wird gegen den Eigentümer und den "Zustandsstörer" (Nutzer) verhängt. Wenn die Veränderungen nicht genehmigungsfähig sind muss Rückgebaut werden. Sprechen Sie mit dem Amt das Genehmigungsverfahren ab. -
Diese Veränderung wurde ja von der ...
Diese Veränderung wurde ja von der Versicherung zusammen mit dem von ihr beauftragten Bauingenieur vorgenommen. Ich selbst hatte überhaupt nichts veranlasst.Meinen Anhörungsbogen nebst Antrag auf Baugenehmigung hatte ich ja an den Ingenieur und in Kopie der Versicherung übermittelt.
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Bauregel
Die Bauregel ist nun mal: kein Umbau ohne Baugenehmigung! Versicherungen stellen keine Bauanträge und Bauleiter lassen in der Regel ohne Baugenehmigung nicht bauen. Das Bauamt hält sich an Eigentümer und Nutzer. In der Regel verhängt ein Bauamt einen Baustopp vor einem Bußgeld und spricht mit dem Eigentümer. Waren die Leute vom Bauamt da und wurden vom Bauleiter abgewiesen? Oder haben Sie die Hinweise des Bauamtes nicht beachtet? Jedenfalls ist der Ablauf ungewöhnlich und kann nur durch ein Gespräch zwischen Eigentümer und Bauamt gelöst werden. Kosten trägt der, der den Fehler gemacht hat. -
Natürlich geht Sie das was an ...
denn Sie sind der Eigentümer der Bauwerke und damit für den baurechtskonformen Zustand allein verantwortlich! Wenn Ihnen die Versicherung aber so kommt und der Ex-Bauleiter da hinter Ihrem Rücken agiert, dann gehen Sie bitte sofort zu einem Fachanwalt für Baurecht, damit der Ihrer Versicherung und deren Kumpanen mal den Hut zurecht setzt und Ihre Interessen denen gegenüber und auch dem Amt gegenüber vertritt! -
Nein, das Amt suchte kein Gespräch ...
Nein, das Amt suchte kein Gespräch mit mir. Sie haben Recht, eine Baustoppankündigung erfolgte, gleichzeitig mit Übersendung des betreffenden Anhörungsbogens und Antrag auf Baugenehmigung. Da ich 120 km weit weg von der Immo bin, wurden die Unterlagen unverzüglich dem zuständigen Bauleiter übermittelt. Vielen Dank für Ihre Informationen, wollte mich hier kundig machen, ob ich nun wirklich die Dumme bin, obwohl von mir nichts in die Wege geleitet wurde. -
Natürlich sind Sie der Verantwortliche ...
und nicht der Bauleiter - jedenfalls fürs Amt. Wenn Sie Ihr Auto verleihen und derjenige baut damit einen Unfall, dann wird ja auch Ihre Kfz-Haftpflicht in Anspruch genommen, egal ob der Fahrer eine eigene Haftpflicht hatte oder nicht.Suchen Sie sich schnellstens vor Ort eine Person mit Bauvorlageberechtigung (Architekt/Bauingenieur), die Ihre Interessen dem Amt gegenüber vertreten kann!
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Nein, Du must trennen ...
Nein, Du must trennen- a) die Owi-Geschichte. nebenbei bemerkt, das Amtfragt sie ja schon, nur wenn Sie nicht Antworten, dann bleibt denen nichts anderes übrig als festzusetzen. Hier ist der nächste Schritt dann Einspruch und diesen innerhalb der Frist und das auch persönlich!
- b) die baurechtliche Geschichte und da sind Sie dann beim Bauvorlageberechtigten richtig.
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Muss man nicht unbedingt trennen ...
Oft genug reicht den Ämtern, wenn da einer vorspricht, der Bauanträge machen kann, dann wird das weitere eine gewisse Zeit auf Eis gelegt. -
Nur mal so zum Verständnis
Sie sind Eigentümer und damit auch der Bauherr der Umbaumaßnahme. Sie haben statt eines Wiederaufbaus einen Umbau vornehmen lassen. SIE haben das beauftragt, auch wenn es die Versicherung bezahlt. Damit sind SIE auch der Bauherr, der gegenüber dem Bauamt haftet. Auch wenn sie einen Bauleiter haben, den die Versicherung bezahlt, so müssen Sie selbst darauf achten, dass alles entsprechend den bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen abläuft. SIE haben es offenbar versäumt den Bauleiter ordentlich in die Pflicht zu nehmen. Nun müssen Sie diverse Bauantragssachen nachreichen, dies Genehmigungsunterlagen sollte im Rahmen des Wiederherstellungs-Umbaus ebenfalls von dem Bauleiter erbracht und von der Versicherung bezahlt werden. Was sagt denn eigentlich ihr Versicherer zu diesem Dilemma mit dem Bauamt und was sagt der Bauleiter zu den Vorwürfen? -
Habe ich soweit ja alles verstanden ...
Habe ich soweit ja alles verstanden Fakt ist: Ich hatte einen Sturmschaden gemeldet, sonst nichts. Ich habe keine Handwerker beauftragt, ich habe keine Statik in Auftrag gegeben, ich habe keinen Bauingenieur beauftragt. Wenn irgendetwas vorgefallen war, wurde dies der Versicherung gemeldet, diese dann dem Ingenieur o der Ingenieur an die Versicherung.Versicherung, ich zitiere: "ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir für die von Ihnen geschilderte Sachlage nicht verantwortlich sind. Für die Baugenehmigungen sind wir nicht zuständig. Das liegt allein in der Verantwortung des Bauherrn bzw. Bauleiters. Herr ... hat mich vor ein paar Wochen darüber informiert, dass die Kreisverwaltung noch nachträglich einen Bauantrag möchte. Da ja hier zusätzlich noch Kosten entstehen würden, wurde ich von Herrn ... informiert. Herr ... wollte dies noch mit der Behörde regeln. Die Kosten für Nachtragspläne und behördliche Gebühren zur Genehmigung werden von uns übernommen. Weshalb Sie ein Bußgeldbescheid erhalten haben, ist nicht verständlich. Bitte lassen Sie sich von der Behörde erklären, warum Sie so plötzlich ein Bußgeldbescheid bekommen haben. Eventuell liegt hier ein Missverständnis vor. Denn Herr ... hatte mit der Kreisverwaltung die Sachlage bereits besprochen und es sollte nach Abnahme ein Bauantrag erfolgen. Ich habe Herr ... soeben erreicht. Er ist hierfür zuständig. Für die Abläufe am Bau ist ausschließlich der Bauleiter und der Bauherr verantwortlich. Aber nicht die Versicherung. Eine Lösung hierfür gibt es sicherlich. Ich hoffe für Sie die Aufregung wird sich bald legen. "
Vom Ingenieur höre ich gar nichts mehr.
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Sie haben es nicht verstanden
Als Bauherr sind Sie Herr des Verfahrens! Sie haben einen Sturmschaden erlitten und die Wiederherstellung des Schadens verlangt. Der Bauleiter ist Ihr Erfüllungsgehilfe und muss doch statt Wiederherstellung einen Umbau veranlasst haben. Mit der Ankündigung des Baustopps hätten alle Alarmglocken angehen müssen und SIE hätten im Innenverhältnis einen Baustopp verfügen müssen. Wenn eine Baubehörde eine Stopp ankündigt ist es fahrlässig weiter zu bauen und ein Bußgeld ist die natürliche Folge. Wenn zur Wiederherstellung ein Umbau notwendig war, so ist vor jeglichen Arbeiten ein Bauantrag notwendig. Derzeit sehe ich auch die Gefahr, dass das Gebäude durch den Schaden "untergegangen" ist und nur noch der Totalabriss möglich ist. Das soll nur dafür sorgen, einen örtlichen Fachmann einzuschalten der sich mit Bauanträgen auskennt sowie einen Sachverständigen beauftragen, der Bauleiter und Versicherung am Händchen führt oder ans Kreuz nagelt.
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