Bei der Kommune wurde mir gesagt, dass ich äußerlich am Gebäude so gut wie nichts ändern dürfe, insbesondere ein Anbau (auf der Garage - keine Grenzbebauung) zur Vergrößerung der Gesamtwohnfläche auf ca. 225 m² (jetzt 190 m²) sei kaum Genehmigungsfähig (es soll ein Zweifamilienhaus werden). Auch der offensichtlich nicht genehmigte Ausbau des Dachgeschosses sei problematisch.
Ist es wirklich so, dass an einem solchen Gebäude so gut wie nichts gemacht werden darf? In der Vergangenheit wurden ja bereits mehrfach Anbauten genehmigt. Warum soll dies jetzt nicht mehr möglich sein? Macht es evtl. Sinn einen Architekten mit einer Vorplanung zu beauftragen und einen Bauantrag bzw. Voranfrage zu stellen?
Viele Grüße