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nach 30 Jahren ist die Bauhöhe zu hoch
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

nach 30 Jahren ist die Bauhöhe zu hoch

Guten Tag, wenn sie etwas Zeit für mich haben, hätte ich gerne eine kurze Frage mit Antwort Ich habe 1981 eine Garage mit Lagerplatz gebaut und fast nach den Vorgaben des Architekten gebaut (alte Höhe 2,35 m neu 2,70 m), während der Endphase habe ich die Dach Konstruktion verändert, es sollten vorher Rohre als Dachhalterungen in Frage kommen, die ich dann als Minderwertig ansah und endschied mich für Balken 20x8 cm und Rauspund/Bitumen Abdeckung. Deshalb habe ich einen Antrag ans Bauamt gesendet mit der Bitte um Abnahme meines Neubaus. 1984 war dann die Begutachtung durchs Bauamt die dann ohne Mängel vonstattenging. Also war (dachte) ich auf der sicheren Seite. Nun Ärger mit Nachbarn die zum Amt liefen und prompt bekam ich Post vom Bauamt, das ich zu hoch gebaut habe. Anhörung und den Versucht alles richtig zu stellen verlief nicht gut, brauchte keine Strafe zahlen und sollte auf kurzem Dienstweg eine neue Zeichnung erstellen lassen, was ich auch tat und reichte alles ein. Nun der nächste Schreck, jetzt soll ich noch eine neue Statik erstellen lassen, die wie ich denke überflüssig ist, weil die neue Dach Konstruktion dementsprechend viel hochwertiger ist als mit den Rohren. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar. Zählt hier die Bauabnahme nicht mehr. MfG Nordi
  • Name:
  • Nordi
  1. bereits damals

    hätten Sie die Änderung der Dachkonstruktion als Nachtragsstatik einreichen müssen, damit beim Bauamt die korrekte Statik vorliegt. Holen Sie die alte Statik raus und lassen sie die tatsächliche Dachkonstruktion nachweisen. Kostet halt ein bisl, ist aber kein Drama. Die Bauamt-Begehung zur Schlussabnahme entbindet Sie nicht von der Vorlagepflicht einer korrekten Statik.
  2. ist doch gut, dass nur die ...

    ist doch gut, dass nur die Statik verlangt wird (was ja ihrer und der Sicherheit der nachbesitzer dient) und nicht der Rückbau.
  3. kein Schwarzbau

    Da es sich nicht um einen Schwarzbau handelt und eine Abnahme nach den eingereichten Bauunterlagen erfolgte, ist ein legaler Bau vorhanden. Weil die Statik in den Werten verbessert wurde ist alles legal. Damit wurde der Bau incl. der Änderungen legal. Wenn überhaupt hätte die Änderung mit neuer Statik bei der Abnahme verlangt werden müssen, bzw. die Abnahme wäre verweigert worden. Heute ist das Verlangen verjährt, sowohl vom Amt als auch vom Nachbarn. Warum sollte ein Zustand verändert werden wenn der schlechtere Zustand bereits vor 30 Jahren legal war? Das alles klingt nach Schikane. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Da sind sie auf

    dem Holzweg Herr Kirschner. Eine Bauabnahme vom Bau (rechts) Amt legalisiert überhaupt nichts. Wenn die Höhe der Garage oder der Brandschutz in einem Krankenhaus nur Stichpunktartig geprüft wird, dann gibt es keine Absolution, dass alles abgenommen und legal ist. Das steht aber auch meist im Kleingedruckten unter dem Abnahmeschein. Wenn die Garage, abweichend zur Genehmigung, höher und anders gebaut wurde, dann ist und bleibt es ein Schwarzbau, der auf gut will des Bauamtes nun genehmigt (legalisiert) werden kann. Das ist keine Schikane, sondern "Baurecht"!
  5. Abnahme ist ein Rechtsakt

    Bei einer Abnahme durch das Bauamt wird die Baugenehmigung mit dem tatsächlichen Bau verglichen. Bei einer Garage der gesamte Bau, bei Großbauten durch Sachverständige. Wenn die Abmessungen stimmen und nur die Statik verändert wurde, konnte der abnehmende Baubeamte beurteilen ob die Statik neu einzureichen ist. Offensichtlich war die Entscheidung "brauchen wir nicht". Damit wurde der Bau bestandskräftig und somit legal. Wenn nach 30 Jahren das Amt tätig wird dann gilt die Beweislastumkehr und u.U. liegt Amtshaftung vor. Genau deshalb machen Ämter heute keine Abnahme mehr, sondern reichen die Verantwortung weiter. Wenn alle Gebäude bei einer "Verbesserung" der Statik zu Schwarzbauten würden dann wäre halb Deutschland schwarz gebaut. Dieser Holzweg ist stabil. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. ein Beispiel

    OVG NRW, Urteil vom 17.06.2002, Az. 7 A 777/00  -  NRWE- hat geschrieben: Weder die Rohbauabnahme noch die Schlussabnahme des Bauwerks hatten gegenüber der fehlenden Baugenehmigung eine legalisierende Wirkung. Die Rohbauabnahme ist lediglich die Voraussetzung für die Fortsetzung der Bauarbeiten im Rahmen der Baugenehmigung (vgl. § 96 Abs. 2 Satz 5 BauO NW 1970). Die Erteilung des Schlussabnahmescheins durch die Baugenehmigungsbehörde war zwar die formale Voraussetzung dafür, die bauliche Anlage zu benutzen (vgl. § 96 Abs. 3 Satz 4 BauO NW 1970), diese Benutzung durfte jedoch nur im Rahmen der Baugenehmigung erfolgen. Weder die Rohbauabnahme noch die Schlussabnahme konnten etwaige Verstöße gegen die Baugenehmigung sanktionieren. Ein Vertrauen des Bauherrn darauf, dass die Baugenehmigungsbehörde baurechtliche Maßnahmen nicht mehr ergreifen werde, konnte durch falsche Abnahmebescheinigungen deshalb nicht begründet werden.
  7. ? Da fehlt für mich als Laie ...

    ? Da fehlt für mich als Laie einiges in der Urteilsbegründung. "Die Rohbauabnahme ist lediglich die Voraussetzung für die Fortsetzung der Bauarbeiten im Rahmen der Baugenehmigung" ist unverständlich, wenn das, was tatsächlich gebaut wurde nicht der Baugenehmigung entspricht und trotzdem amtlich abgenommen wurde.

    Was ist denn dann der Zweck der Abnahme?

    Als normaler Mensch sollte ich mich nach Treu und Glauben auf das verlassen können, was das Amt schriftlich von sich gibt. So hat z.B. das Bundesgericht der Schweiz entschieden, dass bei einer falschen Rechtsmittelbelehrung einer amtlichen Verfügung (Einsprachefrist war in der Rechtsmittelbelehrung länger genannt als sie nach Gesetz war und Einsprache erfolgte somit nach Gesetz zu spät) das Amt trotzdem auf die Einsprache eintreten musste, weil sich der Bürger auf die Angaben des Amtes verlassen können soll.

    Das sind genau die Sachen, welche die gewöhnlichen Leute staatsmüde machen.

  8. genau das ist der Punkt

    Es hat eine mängelfreie Abnahme stattgefunden, die höherwertige Statik und die sehr geringen Maßabweichungen spielten dabei keine Rolle, die Benutzung war erlaubt. Ohne Einsprüche des Amtes wurde der Bau sofort legal und der Bau war bestandskräftig. So was nennt man Rechtssicherheit. Und diese Rechtssicherheit kann man nach 30 Jahren nicht aufheben. Etwas völlig anderes wäre gewesen, wenn die Abnahme wegen Mängel verweigert wurde und bis heute wäre keine Tektur erfolgt. Dann wären Maßnahmen des Amtes völlig richtig wenn auch sehr verspätet. Fragwürdig ist das Verhalten des Nachbarn nach diesen 30 Jahren und fragwürdig ist auch das Verhalten des Bauamtes welches wohl im Detail den Nachbarn beraten und Akteneinsicht gewährt hat. Gruß
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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