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Umnutzung freistehender Garage + Errichten einer Garage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Umnutzung freistehender Garage + Errichten einer Garage

Hallo Forum,

ich wühle mich nun schon einige Zeit durch das Netz auf der Suche nach passenden Antworten ... leider nicht wirklich mit Erfolg. Darum folgende Frage/Problemschilderung:

Ich interessiere mich für eine Immobilie im Kreis Wesel (NRW). Auf dem gut 10.000 m² großen Grundstück steht ein Einfamilienhaus, eine Doppelgarage mit Satteldach und ein Pferdestall. Baujahr der Gebäude ca. 1970.

Die beiden Gebäude Haus + Doppelgarage) stehen in einem Abstand von ca. 15 Meter voneinander entfernt und haben jeweils mehrere Meter Entfernung zu den Grundstücksgrenzen. Das Grundstück ist umgeben von Wiesen (laut Makler Naturschutzgebiet, kein Bauland), kein Nachbar weit und breit.

Das Satteldach der Doppelgarage ist zu einer 60 m²-Wohnung ausgebaut worden. Ob eine Baugenehmigung für diese (Teil-) Umnutzung besteht ist noch unklar.

Ich hätte (in Abhängigkeit meiner Recherchen) folgenden Plan: Ich würde gerne die Doppelgarage komplett in Wohnraum umnutzen und das eh schon schön ausgebaute Dachgeschoss (momentan über eine Treppe in einer der Garagenräume zu erreichen) zu einem kompletten Haus erweitern.

Da durch diesen Umbau die zwei Garagen "entfallen" würde ich zwei neuen Garagen auf dem Grundstück erreichten wollen. Platz ist ja nun reichlich da.

Frage 1: Es liest sich im Netz so, als ob eine Umnutzung möglich ist, wenn Abstandsflächen eingehalten werden und Auflagen für den Umbau eingehalten werden (Brandschutz, Dämmung, etc.). Ist das so einfach?

Frage 2: Spielt es eine Rolle, dass das Haus im Naturschutzgebiet liegt?

Frage 3: Hätte man im Falle der Umnutzung eine Chance auf Baugenehmigung für zusätzliche Garagen? Könnte man hier eventuell über fehlenden Lagerraum für den Pferdebedarf argumentieren und sich anstatt einer Garage einen Lagerraum für Heu und Stroh genehmigen lassen? (... in dem dann auch manchmal ein Auto steht?)

Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich irgendwann vor einem Kauf mit dem Amt und einem Baurecht-fitten Architekten sprechen muss ... aber wie das nun mal so is" ... ich bin höllisch neugierig und ungeduldig ... und möchte sohon auf diesem Weg ein paar Grundsätzlichkeiten in Erfahrung bringen : 0)

Viele Grüße,

  • Name:
  • Patrick
  1. Naturschutzgebiet

    Foto von wiki

    bezüglich : >> Frage 2: Spielt es eine Rolle, dass das Haus im Naturschutzgebiet liegt? <<<< ... Patrick mal ganz ährlisch von mir : wie naiv bist du eigentlich?

    "Wikis" sind hier das Salz in der Suppe,

    die unverschämten verfügen jedoch lediglich über den IQ eines Knäckebrotes!

    ... ja und das prachtvolle daran ist, dass dann dieser enorme tolle IQ zu hören ist, denn Knäckebrot ist ein kostbares und wertvolles Nahrungsprodukt ... knack, knack ... machte das Knäckebrot ... lol lol

    "dass" nicht mit ss?

  2. Bevor

    du dir große Gedanken machst, ob Garage und überhaupt, lies dir durch oder lass dir von einer (m) Architektin den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) erläutern. Wenn du damit durch bist, dann googelst du noch nach dem Naturschutzgesetz bzw. den Landschaftsschutzgebieten NRW, je nach dem was es ist.
  3. erster Schritt: Akteneinsicht

    Zuerst ist eine Akteneinsicht wichtig. Bei jedem Bauantrag fallen die illegalen Gebäude auf, die kann man auch nicht umnutzen. Danach kann ein Architekt weiter beraten. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Akteneinsicht ...

    Akteneinsicht dazu gehören auch die Nutzungsauflagen der Zone, worin das Grundstück liegt  -  die sind rechtsverbindlich. Wenn das Außenbereich ist und dort nur Bestandesschutz herrscht, kann man vermutlich nicht viel mehr als nutzen und instandhalten, was besteht. Eine Anfrage beim zuständigen Amt, was zulässig sei, wird weiterhelfen. Wenn der Verkäufer seriös ist, wird er sich daran nicht stoßen.

    In den Kaufvertrag sollte eine Klausel, wonach der Verkäufer dafür haftet, dass keine Schwarzbauten bestehen.

    Konstruktionen wie "ich bau die Garage zum Wohnhaus um und brauche dann ja wieder eine Garage, folglich muss das bewilligt werden" funktionieren nicht.

    Die ganzen Vorschriften sind nicht zur Schikane von Bauherren gedacht. Wie sähe es aus, wenn jeder irgendwo in der schönen Natur bauen könnte, wo und wie er wollte.

  5. Sehr geehrter Ratsuchender, ich würde dringend die ...

    Sehr geehrter Ratsuchender, ich würde dringend die Sehr geehrter Ratsuchender, ich würde dringend die Beratung eines Architekten oder eines Anwalts mit Schwerpunkt öffentlichem Baurecht anraten bevor der Kauf erfolgen soll. Zwar kenne ich die Landesbaugesetze von NRW nicht, aber grundsätzlich darf und soll in einem Naturschutzgebiet nicht gebaut werden. Der Ausbau einer Garage zu einem zweiten Wohnhaus ist bestimmt nicht genehmigungsfähig! Es kommt nicht auf eine Umnutzung in dem Fall an. Außerdem wäre zu bedenken  -  wie ein Vorredner schon schrieb-, dass die mit Dachgeschoss ausgebaute Garage in der Form wahrscheinlich nicht genehmigt war. Mein Rat wäre die Einsicht beim Bauamt, dort kann man bei begründetem Interesse wie Hauskauf gegen eine Einsichtsgebühr, nachsehen in welcher Form der ursprüngliche Bau genehmigt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan

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