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Hessen, 2 m Grenzabstand mit der Garage?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hessen, 2 m Grenzabstand mit der Garage?

Wir würden gerne unsere Garage direkt ans Haus bauen, mit Durchgang. Unser Problem ist aber das wir somit nur 2 m Abstand zum Nachbarn halten könnten. Dieser besteht aber auf seine 3 m Abstand. Vom Bebauungsplan dürften wir auch direkt auf die Grenze bauen, geht leider nicht da wir ein Hanggrundstück haben und dann nicht mehr die Garage auf die Höhe des Hauses bekommen würden. Würden dann zu Hoch kommen, über die 3 m Höhe. Haben mal gehört das es in Hessen nur entweder oder geht. Also entweder direkt auf die Grenze oder mit 3 m Abstand. Ansonsten mit Genehmigung des Nachbarn.

Auf die andere Seite geht die Garage nicht zu stellen, dort ist die Sonnenseite und unsere Terrasse ...

Meine Frage nun, können wir die Garage auch mit 2 m Abstand zum Nachbarn bauen auch ohne seine Zustimmung?

Er selbst hat auf der einen Seite eine Grenzbebauung und zu uns hin hat er dann die drei Meter auch nicht eingehalten ... Steht aber nun schon 25 Jahre so ...

Danke schon mal

  • Name:
  • M. Fritz
  1. Gleiches Recht

    für alle! Wenn der Nachbar eine Abweichung/Ausnahme bekommen hat, dann solltest du auch eine bekommen. (Vergleichsfall) Kläre das im Vorfeld mit dem Zuständigen Sachbearbeiter schriftlich ab. Noch besser, dein Planer klärt das mit der Bauaufsicht!
  2. nur mit dem Bauamt

    Sie können das nur mit dem Bauamt abklären, evtl. mit Ortsbesichtigung. Die Chancen steigen nur, wenn es sich beim Nachbarn um einen Schwarzbau nahe der Grenze handelt, so was verjährt nicht. Wenn es ein legaler Bau ist mit damaligen Vorschriften genehmigt, haben Sie wenig Möglichkeiten, heute müssen die derzeitigen Vorschriften angewendet werden. Hilfreich wäre eine Akteneinsicht auf dem Amt aus "berechtigtem Interesse". Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Garage 2 m Abstand Teil 2

    Hallo, vielen Dank schon mal.

    Auf den Luftbild der Gemeinde sieht man auch dass das eingemessen Haus kleiner ist als das was nun steht (Schwarzbau?).

    Wir wollen eigentlich keinen Ärger machen. Wenn wir auf dem Bauamt nachfragen, haben wir Angst schlafende Hunde zu wecken und es uns dann gleich richtig verderben mit den Nachbarn.

    Ich darf ja einmal, ohne die Genehmigung des Nachbarn bebauen. Darf ich aber auch zwei Meter wegbleiben oder muss ich dann die drei Meter einhalten?

    Oder setzen wir einfach vorne ein Gerätehaus (1 mx2 m) direkt auf die Grenze und können dann, etwas versetzt, einfach unsere Garage mit zwei Metern zum Nachbarn Abstand halten?

  4. Aufschüttung

    Wenn eine genehmigungsfreie Aufschüttung sich mit einer genehmigungsfreien Grenzgarage kombinieren lässt könnt das Problem gelöst sein. Und wenn eine Nachbarzustimmung trotzdem notwendig wäre dann beantragen Sie eine Befreiung von der Vorschrift. Wenn der Nachbar illegale Gebäude hat werden Sie sehen wie schnell der unterschreibt wenn das Bauamt das Wort "Abriss" in den Mund nimmt. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
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