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Dachgeschoss INNENAUSBAU  -  Baugenehmigung? Rhld. Pf.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachgeschoss INNENAUSBAU  -  Baugenehmigung? Rhld. Pf.

Hallo Forum,

vor zehn Jahren haben meine Frau und ich ein freistehendes zweistöckiges Haus  -  ohne Keller mit Dachgeschoss gebaut. Also Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss  -  in Rheinland-Pfalz. Erdgeschoss und Obergeschoss sind vermietet. Das Dachgeschoss soll nun für eine weitere Wohnung ausgebaut werden.

Das Thema ist: Das Gebäude ist im Moment Gebäudeklasse 1 , das Dachgeschoss ist als DACHRAUM (nicht Wohnung) eingetragen. Durch den Dachraumausbau zur Dachwohnung wird sich eine Nutzungsänderung ergeben. Braucht es dazu einen Bauantrag?

Folgende Fakten noch zur Information:

Seinerzeit wurden sämtliche Unterlagen wie Baupläne, Statik, Stellfächennachweise, Wohnflächenberechnung, Abwasserpläne, Wärmeschutzberechnung, Brandschutz (alles gemauert, Decken sind Beton, Abwasserrohre im Mauerwerk) ausgelegt und ausgestellt für drei Wohneinheiten  -  also einen späteren Dachgeschossausbau  -  also nicht Umbau!

Es ist im Dachgeschoss bereits alles vorhanden  -  Dachflächenfenster, Dachdämmung, Wasser, Abwasser, Strom. Das Treppenhaus geht durchgängig vom Erdgeschoss bis zur Dachwohnung. Die Dachwohnung besitzt eine große Fensterfront zum Garten (2. Rettungsweg), Eigentlich muss nur noch eine Küche und eine Toilette eingebaut werden (getrennt durch Trockenbauwand) und fertig wäre die Dachwohnung.

Also der wirklich freundliche Herr auf der Gemeindeverwaltung meinte, weil es eine Nutzungsänderung ist, müssten sämtliche Pläne und Berechnungen durch einen Architekten neu eingereicht und eine Baugenehmigung erstellt werden. Ist dem wirklich so? Sind wirklich alle bereits erstellten Unterlagen wertlos, oder gibt es für diesen Fall eine genehmigungsfreie Nutzungsänderung?

Ich hoffe dass ich keine Informationen vergessen habe und freue mich auf eine Expertenauskunft.

  • Name:
  • McLean
  1. warum?

    Es muss einen Grund geben, warum nur "Dachboden" eingetragen ist, wenn gleichzeitig alle Berechnungen für einen Vollausbau ausgelegt sind. Dieser Grund muss in den Unterlagen festgestellt werden. Selbst bei einer Genehmigung für den Vollausbau wäre diese Genehmigung verfallen da 3 Jahre nach der Baugenehmigung ernsthaft mit dem Ausbau hätte begonnen werden müssen. Rein formal müssen nun die Unterlagen für einen Umnutzungsantrag eingereicht werden, dieser Umnutzungsantrag entspricht einem Bauantrag. Dieser Umnutzungsantrag geht auch an das Finanzamt, um den Einheitswert und damit die Grundsteuer neu zu berechnen. Ein Entgegenkommen wäre, wenn die vorhandene Baugenehmigung nur zu kopieren wäre um den Begriff "Dachboden" in eine Wohnraumnutzung zu ändern. Bei einer Einheit haben das Bauämter schon ohne Architekt zugelassen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Tja, warum?

    Keine Ahnung warum,

    im Bauantrag steht halt nur " ... Ihr Bauvorhaben wird in die Gebäudekategorie 1 eingestuft ... " Ich könnte mir vorstellen, dass es in "1" eingestuft wurde weil halt im Plan das Dachgeschoss als "Dachraum"  -  mit dem Vermerk "späterer Ausbau" eingezeichnet ist. Das wiederum wurde sicherlich so gemacht weil wir damals halt beschlossen dass der Dachausbau erst später erfolgt. Vielleicht hat unser Architekt uns auch darauf hingewiesen, dass wir innerhalb von 3 Jahren in die Pötte kommen müssen, weil sonst der Bauantrag erlischt. Jedenfalls kann ich mich daran nicht erinnern, und selbst wenn - damals war klar dass der Ausbau sicher NICHT innerhalb von 3 Jahren stattfindet. Immer im Glauben also  -  es ist ja alles genehmigt, berechnet usw. haben wir es 10 Jahre ruhen lassen. Na ja, dann müssen wohl ein paar Mille in die Hand genommen werden um aus einer "1" eine "3" zu machen ... wer weiß was da noch kommt ...

    Gruß  -  McLean

  3. ich sage nur:

    Foto von wiki

    • Schallschutz (insbesondere Trittschall)
    • Brandschutz (Fluchtwege etc.)
    • Versorgung (Strom, Wasser, Abwasser)

    Bei der ursprünglichen Baugenehmigung ging sicher niemand davon aus, dass der obere Dachraum als separate (abgeschlossene) Wohneinheit ausgebaut werden soll, oder? Wenn sie aber genau das jetzt vor haben, dann suchen Sie sich einen Planer und lassen den mal checken, was da tatsächlich alles auf Sie zukommt. Evtl. rechnet sich diese Geldanlage bei nicht wirklich.

  4. klingt doch prima

    Die "1" hat nichts mit den Geschossen zu tun. Wenn im Plan "späterer Ausbau" vermerkt ist wäre meine Auslegung, dass der Ausbau genehmigt ist und nicht neu beantragt werden muss. Der Beweis dazu müsste in den Berechnungen der Parkplätze und der Geschossflächenzahl enthalten sein. Wichtig wäre dabei auch, dass außer Innenwänden keine baulichen Veränderungen notwendig sind. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  5. DAS ist ja das Thema ...

    dass im Plan "späterer Ausbau" vermerkt ist und keine äußere Veränderungen stattfinden. Auch mein Verständnis ist, dass das nicht neu beantragt werden muss  -  weil ja bereits genehmigt und eingetragen  -  aber eben nur mein Verständnis.. Die "1" hat nichts mit Geschssen zu tun  -  das ist mir klar, aber mit Nutzungseinheiten. Es werden dann ja "drei" sein - Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss  -  und damit mehr als zwei NE (Klasse 1 geht ja nur bis 2 NE) Dann wird es sehr wahrscheinlich Klasse 3. Außerdem tritt ja eine Nutzungsänderung ein, die einen Bauantrag nach sich zieht in dem alles wieder von vorne beginnt ... (obwohl"s ja nur ein Innenausbau ist)  -  so die Auskunft vom Bauamt. Ich werde diese "Angelegenheit" jetzt einem Architekten vorlegen und dann dann schauen wir mal. Ich berichte dann von den Ergebnissen.

    Gruß  -  McLean

  6. Sie haben alles richtig verstanden

    Foto von wiki

    und deshalb gilt Beitrag Nr. 3! Es ist nicht nur ein bisl Innenausbau, weil es nicht ein Innenausbau zur Erweiterung einer der beiden bestehenden WEAbk. ist, sondern ihr Plan durch Schaffung einer dritten WE auf die Überschreitung der im Bebauungsplan zugelassenen Nutzungsklasse abzielt. DAS muss auf jeden Fall neu genehmigt werden, weil es von der alten Baugenehmigung nicht gedeckt ist. Völlig egal, ob die alte Baugenehmigung erloschen ist oder nicht, einen deratirgen Umbau müssen Sie sowieso neu beantragen.
  7. So wird"s gemacht:

    Also hier kommt wie versprochen meine Rückmeldung, auch für alle die mal in ein ähnliche Situation kommen. Nach Rücksprache mit meinem Architekt kam folgendes heraus:

    1. Fakt ist, dass der Umbau oder Ausbau des Dachraumes eine Nutzungsänderung ist und deshalb ein neuer Bauantrag gestellt werden muss.

    2. Damit wären es also drei Nutzungseinheiten  -  und Gebäudeklasse 3.

    3. Wie bereits beschrieben wurde seinerzeit ja alles auf drei Wohneinheiten ausgelegt, deshalb (und weil ja aüßerlich nichts geändert wird) braucht es keinen Nachweis der Statik, keinen neuen Plan der Abstandsflächen, keinen neuen Entwässerungsplan. Die Brandschutzbestimmungen für Klasse 1 und 3 unterscheiden sich, aber es ist ja kein Fachwerkhaus, sondern alles massiv gemauert, Betondecken, Fluchtwegen, Abwasserrohre im Mauerwerk usw.  -  also DIESES Haus erfüllt auch die neuen Brandschutzbestimmungen.

    4. Es muss eine neue Zeichnung erstellt werden, in der der Dachraum als Wohnung erkennbar ist  -  also Zimmer mit Flächenangaben usw.

    5. Da es seit dem damaligem Bau und jetzt eine neue Wärmeschutzverordnung gibt muss ein Wärmeschutznachweis erstellt werden, aber auch dieser wird bereits erfüllt.

    6. Und das ist der Knackpunkt: Damals reichten 4 Stellplätze aus, jetzt müssen 6 Stellplätze nachgewiesen werden und damit bekommen wir ein kleines Problem  -  was nicht unlösbar ist  -  aber es verteuert die Angelegenheit und regt zu weiteren Gedankenspielen an  -  Aber das soll dann hier nicht mehr das Thema sein. So, damit bedanke ich mich für alle Hinweise und Beiträge zu meinem Thema  -  melde mich ab  -  bis ich mal wieder eine neue Frage habe!

    Grüße  -  McLean

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