vor zehn Jahren haben meine Frau und ich ein freistehendes zweistöckiges Haus - ohne Keller mit Dachgeschoss gebaut. Also Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss - in Rheinland-Pfalz. Erdgeschoss und Obergeschoss sind vermietet. Das Dachgeschoss soll nun für eine weitere Wohnung ausgebaut werden.
Das Thema ist: Das Gebäude ist im Moment Gebäudeklasse 1 , das Dachgeschoss ist als DACHRAUM (nicht Wohnung) eingetragen. Durch den Dachraumausbau zur Dachwohnung wird sich eine Nutzungsänderung ergeben. Braucht es dazu einen Bauantrag?
Folgende Fakten noch zur Information:
Seinerzeit wurden sämtliche Unterlagen wie Baupläne, Statik, Stellfächennachweise, Wohnflächenberechnung, Abwasserpläne, Wärmeschutzberechnung, Brandschutz (alles gemauert, Decken sind Beton, Abwasserrohre im Mauerwerk) ausgelegt und ausgestellt für drei Wohneinheiten - also einen späteren Dachgeschossausbau - also nicht Umbau!
Es ist im Dachgeschoss bereits alles vorhanden - Dachflächenfenster, Dachdämmung, Wasser, Abwasser, Strom. Das Treppenhaus geht durchgängig vom Erdgeschoss bis zur Dachwohnung. Die Dachwohnung besitzt eine große Fensterfront zum Garten (2. Rettungsweg), Eigentlich muss nur noch eine Küche und eine Toilette eingebaut werden (getrennt durch Trockenbauwand) und fertig wäre die Dachwohnung.
Also der wirklich freundliche Herr auf der Gemeindeverwaltung meinte, weil es eine Nutzungsänderung ist, müssten sämtliche Pläne und Berechnungen durch einen Architekten neu eingereicht und eine Baugenehmigung erstellt werden. Ist dem wirklich so? Sind wirklich alle bereits erstellten Unterlagen wertlos, oder gibt es für diesen Fall eine genehmigungsfreie Nutzungsänderung?
Ich hoffe dass ich keine Informationen vergessen habe und freue mich auf eine Expertenauskunft.