Grundstück tiefer als Straße nach Erschließung: Was tun? Kosten, Risiken & Lösungen
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Grundstück tiefer als Straße nach Erschließung: Was tun? Kosten, Risiken & Lösungen

Neuerschließung eines Baugebiets, Straße liegt jetzt ca. 1 m höher als das Grundstück
  • Name:
  • Sibylle
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unzureichende Entwässerung kann zu Feuchtigkeitsschäden am Gebäude führen.

    🔴 Gefahr: Eine fehlende oder mangelhafte Hangbefestigung kann die Standsicherheit des Grundstücks gefährden.

    GoogleAI-Analyse

    Wenn die Straße nach der Erschließung ca. 1 m höher liegt als Ihr Grundstück, gibt es mehrere Aspekte zu beachten. Zunächst ist die Entwässerung kritisch. Regenwasser von der Straße darf nicht auf Ihr Grundstück fließen.

    🔴 Gefahr: Ein unkontrollierter Wasserablauf kann zu Staunässe, Schäden an der Bausubstanz und im schlimmsten Fall zu einer Beeinträchtigung der Standsicherheit Ihres Hauses führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen und ggf. umzusetzen:

    • Entwässerung: Klären Sie mit der Gemeinde oder dem Erschließungsträger, wie die Entwässerung der Straße geregelt ist. Gibt es eine Regenwasserkanalisation? Ist Ihr Grundstück daran anzuschließen?
    • Hangbefestigung: Ist eine Hangbefestigung (z.B. Stützmauer) erforderlich, um das Erdreich Ihres Grundstücks zu sichern? Dies ist besonders wichtig, wenn Ihr Haus nahe der Grundstücksgrenze steht.
    • Bauplanung: Passen Sie die Bauplanung Ihres Hauses an die neue Situation an. Eventuell müssen Sie das Gelände auf Ihrem Grundstück anpassen oder eine Drainage legen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Architekten oder Bauingenieur, um die Situation vor Ort zu beurteilen und ein Entwässerungskonzept zu erstellen. Klären Sie die rechtlichen Aspekte mit einem Anwalt für Baurecht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Erschließung
    Die Erschließung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück bebaubar zu machen. Dazu gehören der Bau von Straßen, die Verlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas) und die Schaffung von Entwässerungseinrichtungen.
    Verwandte Begriffe: Baureifmachung, Infrastruktur, Anliegerbeiträge
    Entwässerung
    Die Entwässerung ist die Ableitung von Oberflächenwasser und Grundwasser. Sie dient dazu, das Grundstück trocken zu halten und Schäden durch Staunässe zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Entwässerung ist wichtig für die Bausubstanz und die Standsicherheit des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Drainage, Regenwasserkanalisation, Sickerschacht
    Hangbefestigung
    Eine Hangbefestigung ist eine bauliche Maßnahme, die dazu dient, einen Hang zu stabilisieren und das Abrutschen von Erdreich zu verhindern. Sie kann in Form einer Stützmauer, einer Böschungsbefestigung oder einer Gabionenwand ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Stützmauer, Böschung, Geotextil
    Stützmauer
    Eine Stützmauer ist eine massive Wand, die dazu dient, einen Höhenunterschied im Gelände abzufangen und das Abrutschen von Erdreich zu verhindern. Sie muss statisch berechnet und fachgerecht ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Hangbefestigung, Winkelstützmauer, Schwergewichtsmauer
    Drainage
    Eine Drainage ist ein System von Rohren, das unterirdisch verlegt wird, um Wasser abzuleiten. Sie dient dazu, das Grundstück trocken zu halten und Schäden durch Staunässe zu vermeiden. Es gibt verschiedene Arten von Drainagen, z.B. Rohrdrainagen und Flächenentwässerungen.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Sickerschacht, Dränbeton
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Bundes- und Landesrecht unterteilt. Das Baurecht regelt u.a. die Baugenehmigung, die Abstandsflächen und die Bauordnung.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugenehmigung, Bebauungsplan
    Geländeanpassung
    Die Geländeanpassung bezeichnet die Veränderung der natürlichen Geländeoberfläche, um sie an die Bedürfnisse der Bebauung anzupassen. Dies kann das Abtragen oder Aufschütten von Erdreich umfassen. Geländeanpassungen können genehmigungspflichtig sein.
    Verwandte Begriffe: Aufschüttung, Abgrabung, Planum

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Wer ist für die Entwässerung verantwortlich?
      Antwort: In der Regel ist die Gemeinde oder der Erschließungsträger für die Entwässerung der Straße zuständig. Sie als Grundstückseigentümer sind für die Entwässerung Ihres Grundstücks verantwortlich, müssen sich aber an die Vorgaben der Gemeinde halten.
    2. Frage: Benötige ich eine Baugenehmigung für eine Stützmauer?
      Antwort: Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Stützmauer. Die genauen Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Bauamt.
    3. Frage: Welche Kosten entstehen durch den Höhenunterschied?
      Antwort: Die Kosten hängen von den erforderlichen Maßnahmen ab. Eine Hangbefestigung kann mehrere tausend Euro kosten. Auch die Anpassung der Bauplanung kann zu Mehrkosten führen. Holen Sie Angebote von verschiedenen Fachfirmen ein.
    4. Frage: Was passiert, wenn Wasser von der Straße auf mein Grundstück läuft?
      Antwort: Wenn Wasser von der Straße auf Ihr Grundstück läuft und Schäden verursacht, können Sie Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde oder den Erschließungsträger geltend machen. Dokumentieren Sie die Schäden und suchen Sie rechtlichen Rat.
    5. Frage: Kann ich den Höhenunterschied selbst ausgleichen?
      Antwort: Kleine Höhenunterschiede können Sie eventuell selbst ausgleichen. Bei einem Höhenunterschied von 1 m ist dies jedoch nicht empfehlenswert. Überlassen Sie die Arbeiten Fachleuten, um Schäden zu vermeiden.
    6. Frage: Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten?
      Antwort: Klären Sie die Eigentumsverhältnisse an der Straße und dem Grundstück. Achten Sie auf die Einhaltung der Abstandsflächen und der Baulinien. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten.
    7. Frage: Wie finde ich den richtigen Fachmann für die Entwässerung?
      Antwort: Fragen Sie bei der Gemeinde nach Empfehlungen. Suchen Sie nach Architekten oder Bauingenieuren mit Erfahrung in der Entwässerungsplanung. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen.
    8. Frage: Was ist eine Drainage und wozu dient sie?
      Antwort: Eine Drainage ist ein System von Rohren, das unterirdisch verlegt wird, um Wasser abzuleiten. Sie dient dazu, das Grundstück trocken zu halten und Schäden durch Staunässe zu vermeiden.

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  5. Problem: Straße höher – Auswirkungen auf Grundstück & Bauordnung

    Foto von Markus Reinartz

    Mhm, kommt sicher drauf an!
    Hallo zusammen,

    ich habe hier ein mittlerweile recht großes Problem.

    Wir haben uns vor 2 Jahren ein Grundstück gekauft. Das Baugebiet wurde erst komplett neu erschlossen. Beim Straßenbau wurden dann die Kanäle viel höher gelegt, sodass die Straße selbst jetzt ca. 1 m höher als das Erdreich unseres Grundstücks liegt.

    Problem ist, dass im Bebauungsplan kein Aufmaßpunkt festgelegt wurde  -  somit greift die bayersiche Bauverordnung und die besagt dann => messen ab Grundstück.

    Jetzt gibt es ein Problem mit der Garageneinfahrt und überhaupt der Höhe des Hauses. Denn einfach Aufschütten würde im Moment zwar gehen  -  ABER: Problem wäre dann die mittlere Wandhöhe der Garage. Die mittlere Höhe wäre dann höher als 3 Meter, somit würde die Garage nicht mehr als Nebengebäude zählen und dürfte nicht auf die Grundstücksgrenze gestellt werden, sondern müsste 3 Meter Abstand zum Nachbarn einhalten. (geht aber nicht und will ich auch nicht  -  3 Meter Garten neben der Garage?!)

    Nun ja, jetzt ist die Frage wie wir damit umgehen können. Wir fragen jetzt natürlich ganz lieb am Bauamt usw. aber trotzdem wäre es interessant zu wissen ob das überhaupt so zu lässig ist.

    Wir haben das Grundstück gekauft und wussten nicht, dass die Straße dann nicht das gleiche Niveau haben wird. Im Gegenteil: in einigen E-Mails wurde mir ein Niveauausgleich zugesichert! Und jetzt stehen wir da ... wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir ja unter Umständen den Grund gar nicht gekauft.

    Hat jemand einen Rat?!

    DANKE! Gruß Die Höhe wird doch ab Geländeoberkante gemessen, und diese wächst doch mit der Auffüllung, oder versteh ich da jetzt was nicht? So würde ich das ja eigentlich auch sehen ...

    Wir schütten das Grundstück in dem Bereich der Garage und Haus auf und hinter dem Haus im Garten kann es dann leicht abfallen.

    Allerdings sieht das die Bauverordnung anscheinend anders bzw. wollen sie das uns im Moment so andrehen bzw. sieht unser Architekt hier auch ein Problem.

    Wenn Straße und Grundstück so erheblich voneinander abweichen, scheint es also nicht selbstverständlich zu sein dass man die Einfahrt auf Straßenniveau hat. (Niveauunterschied ca. 1 Meter, vielleicht auch 1,50 Meter)

    Kennt das jemand? Vor allem wie verhält es sich, da dass ja auch erst nach dem Kauf gemacht wurde  -  die Straße wurde komplett neu gebaut. Müssen sie uns dann nicht entgegenkommen? Im Garten lass ich mein Grundstück gerne abfallen, aber ich möchte definitiv nicht von der Straße einen kleinen Berg zu einer Garage fahren. Dieses Problem betrifft nur 3 Grundstücke (welche noch nicht bebaut sind), alle anderen Grundstücke haben das Problem nicht und haben natürlich Haus und Straße auf einer Ebene.

    DANKE! Auf Wiki steht zum Thema Geländeroberkante:

    Veränderungen der Geländeoberkante durch Aufschüttungen oder Abgrabungen sind genehmigungspflichtige bauliche Anlagen.

    Und genau diese Aufschüttung wollen sie anscheinend nicht genehmigen.

    Ich werde da morgen mal hin gehen ...

    DANKE! Wie der eine Schreiber schon bemerkt hat, wird doch sicher vom aufgefüllten Grundstück gemessen. Das Problem dabei ist aber sicher, dass Auffüllungen genehmigungspflichtig sind. In der LBOAbk.-NRW wird z.B. noch unterschieden ob die Auffüllung aus "Bauprodukten" besteht oder nicht  -  mit Erde auffüllen ginge ja auch. Weiter wird das Problem sein, dass der Nachbar mitunter nicht auffüllt und Sie Ihre Auffüllung Ihres Grundstückes seitlich begrenzen müssten (Wand, Mauer, L-Steine). Wenn denn dann der Nachbar nicht auffüllt, dann werden logischerweise sicher die 3,0 m Höhe überschritten.
    Lassen Sie die Garage doch einfach tiefer und bauen das Haus auf die Höhe, wo Sie es gerne hätten, wenn es denn dann nicht anders machbar ist. Zuerst würde ich aber an Ihrer Stelle mit dem Bauamt verhandeln und nachfragen was zu machen ist, gemacht werden kann und darf und wie das Problem zu lösen ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

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    Grundstück tiefer als Straße: Lösungen für Neubaugebiete

    💡 Kernaussagen: Die Erschließung von Neubaugebieten kann zu Höhenunterschieden zwischen Straße und Grundstück führen. Dies kann baurechtliche und entwässerungstechnische Probleme verursachen. Die Klärung der Verantwortlichkeiten und die Anpassung der Bauplanung sind entscheidend. Nachbarbeispiele und Bebauungspläne spielen eine wichtige Rolle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Problem: Straße höher – Auswirkungen auf Grundstück & Bauordnung wird das Problem der fehlenden Aufmaßpunkte im Bebauungsplan thematisiert, was zu Unsicherheiten bei der Wandhöhe und Garageneinfahrt führen kann. Dies sollte bei der Bauplanung unbedingt berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Nachbarsituation: Vergleichbare Grundstückslagen im Neubaugebiet zeigt, dass ähnliche Probleme auch bei anderen Grundstücken im Baugebiet auftreten können. Der Austausch mit Nachbarn kann hilfreich sein, um gemeinsame Lösungen zu finden.

    💰 Kosten: Die Anpassung des Grundstücksniveaus durch Aufschütten oder den Bau einer Stützmauer kann erhebliche Kosten verursachen. Eine frühzeitige Kostenkalkulation ist daher unerlässlich. Die Klärung der Verantwortlichkeiten mit der Gemeinde kann hierbei helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bebauungsplan und suchen Sie das Gespräch mit der Gemeinde, um die Verantwortlichkeiten für den Höhenunterschied zu klären. Lassen Sie sich von einem Bauplaner oder Architekten beraten, um die optimale Lösung für Ihr Grundstück zu finden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Grundstück tiefer: Erste Einschätzung zur Vorgehensweise bezüglich der ersten Schritte.

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