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Bauantrag während laufenden Grundstücksteilverfahrens möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag während laufenden Grundstücksteilverfahrens möglich?

Ich beabsichtige den Kauf eines noch ungeteilten Grundstücks (insg. 1300 m²) in Berlin, zusammen mit einem anderen Käufer. Ein Erwerb nach erfolgter Teilung ist leider nicht möglich. Nach dem Erwerb soll das Grundstück daher sofort real geteilt werden (d.h. der Teilungswille gegenüber dem Notar erklärt werden und der Vermessungsingenieur beauftragt). Die Teilung als solche ist nicht genehmigungspflichtig (nur Negativzeugnis).

Ich versuche nun herauszufinden, ob der Bauantrag für das zu errichtende Haus bereits gestellt werden kann, bevor der Vorgang im Grunduch wirksam geworden ist, d.h. separate Grundbuchblätter angelegt sind (was laut verschiedener Aussagen bis zu 1 Jahr dauern kann) oder dies Aufgrund des "schwebenden Teilungsverfahrens" nicht möglich ist.

Man möchte meinen, dass sich diese recht triviale Frage durch einen simplen Anruf bei den s.g. Baubehörden aufzulösen wäre. leider habe ich jedoch bisher nur halbgare und unverbindliche Antworten bzw. Querverweise auf andere Ämter (die wiederum auf andere verwiesen usw. usf.) erhalten, was keine ausreichende Grundlage für eine so wichtige Investition darstellt.

Daher die Frage, ob einer der Forumsteilnehmer sich mit diesem Sachverhalt auskennt und weiß, ob es hierzu eine "objektive Wahrheit" gibt (Gesetzestext o.ä.) oder dies im Ermessen der Baubehörden liegt.

Vielen Dank vorab!

  • Name:
  • Sebastian Barmus
  1. Die Grundlage

    ist der § 19 Baugesetzbuch (BauGB) siehe Link Der Vermesser beantragt die Teilung und sie bekommen von Katasteramt/Vermessungsamt einen "Veränderungsnachweis". Aus diesem geht hervor, soll/muss hervorgehen, dass kein baurechtswidriger Zustand geschaffen wird. Dann kann die Baubehörde eine Baugenehmigung auf Grund des Veränderungsnachweises erteilen. M.E. muss sie das soghar, wenn alles passt!
  2. Danke & Nachfrage

    Sehr geehrter Herr Oberst, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ist Ihnen (oder einem anderen Forumsteilnehner) zufällig bekannt, ob man auf einen s.g. Veränderungsnachweis ebenfalls viele Monate wartet oder mit diesem weitraus eher zu rechnen ist? (Mir ist bewusst, dass dies vermutlich ortsabhängig ist, aber jegliche Erfahrungswerte wären hilfreich) Beste Grüße Sebastian Barmus
  3. Am besten,

    beim zuständigen Vermessungsamt/Katasteramt anrufen oder den Vermesser fragen, wie lange so ein VN dauert. Dann kann nämlich der Vermesser den Lageplan zum Bauantrag machen und schreibt dazu: Lt. VN Nr. xxx vom xxx und der Bauantrag läuft parallel.
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