Baufälliges Haus abreißen & Doppelgarage bauen: Was ist in Düren, NRW erlaubt?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Baufälliges Haus abreißen & Doppelgarage bauen: Was ist in Düren, NRW erlaubt?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Vor dem Abriss ist zu prüfen, ob Schadstoffe wie Asbest vorhanden sind. Eine fachgerechte Entsorgung ist erforderlich.
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Ob Sie ein baufälliges Wohnhaus abreißen und stattdessen eine Doppelgarage errichten dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den lokalen Bauvorschriften in Düren, NRW.
🔴 Gefahr: Ein ungenehmigter Abriss oder Neubau kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
- Baugenehmigung: Für den Abriss eines Gebäudes und den Neubau einer Garage ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
- Bebauungsplan: Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt vor, welche Art von Bebauung auf dem Grundstück zulässig ist.
- Abstandsflächen: Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück müssen eingehalten werden.
- Denkmalschutz: Steht das baufällige Haus unter Denkmalschutz, sind besondere Auflagen zu beachten.
Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Düren zu erkundigen und gegebenenfalls einen Architekten oder Bauingenieur hinzuzuziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflichten und Bauvorschriften VOR dem Abriss mit der zuständigen Baubehörde ab.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der baulichen Nutzung eines bestimmten Gebiets regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Art von Gebäuden zulässig sind, wie groß sie sein dürfen und welche Abstandsflächen eingehalten werden müssen.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Bauordnung. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder den Abriss von Gebäuden erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die geplanten Baumaßnahmen den geltenden Bauvorschriften entsprechen und keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde. - Abstandsflächen
- Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen dazu, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz der Gebäude zu gewährleisten. Die genauen Bestimmungen über die Abstandsflächen sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Bauordnung. - Denkmalschutz
- Denkmalschutz ist der Schutz von Bauwerken, Ensembles oder anderen Objekten von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen in der Regel nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verändert oder abgerissen werden.
Verwandte Begriffe: Denkmalpflege, Denkmalliste, Kulturgut. - Bauordnung
- Die Bauordnung ist ein Gesetz, das die baulichen Anforderungen an Gebäude und Grundstücke regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, Nutzung, Sicherheit und den Brandschutz von Gebäuden. Die Bauordnungen sind Ländersache, daher gibt es in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Baugenehmigung. - Schadstoffe
- Schadstoffe sind Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. In alten Gebäuden können beispielsweise Asbest, PCB oder PAK enthalten sein. Vor einem Abriss sollten diese Schadstoffe fachgerecht entfernt und entsorgt werden.
Verwandte Begriffe: Asbest, PCB, PAK, Umweltgifte. - Bauaufsichtsbehörde
- Die Bauaufsichtsbehörde ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Sie erteilt Baugenehmigungen, führt Baukontrollen durch und ahndet Verstöße gegen das Baurecht.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauamt, Bauordnung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Brauche ich für den Abriss eines baufälligen Hauses eine Genehmigung?
Ja, in den meisten Fällen ist für den Abriss eines Gebäudes eine Genehmigung erforderlich. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Abriss fachgerecht und sicher erfolgt und keine Gefahren für die Umgebung entstehen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Baubehörde in Düren nach den genauen Bestimmungen. - Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Abrissgenehmigung?
Die benötigten Unterlagen können je nach Gemeinde variieren. In der Regel sind ein Lageplan, Bauzeichnungen des abzureißenden Gebäudes, ein Abbruchkonzept und gegebenenfalls ein Gutachten über Schadstoffe erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde in Düren kann Ihnen eine detaillierte Liste der benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen. - Was ist ein Bebauungsplan und welche Rolle spielt er beim Neubau einer Garage?
Ein Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines bestimmten Gebiets regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Art von Gebäuden (z.B. Wohnhäuser, Garagen) zulässig sind, wie groß sie sein dürfen und welche Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Der Bebauungsplan ist daher eine wichtige Grundlage für die Planung und Genehmigung eines Neubaus. - Muss ich beim Bau einer Doppelgarage Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten?
Ja, in der Regel müssen beim Bau einer Garage Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Die genauen Bestimmungen sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In NRW gibt es beispielsweise Regelungen zu den Mindestabständen, die eingehalten werden müssen, um den Brandschutz und die Belichtung der Nachbargrundstücke zu gewährleisten. - Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung ein Haus abreiße oder eine Garage baue?
Ein Abriss oder Neubau ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann die Baubehörde den Rückbau des Gebäudes oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands anordnen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die Genehmigungspflichten zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. - Was ist bei einem Haus unter Denkmalschutz zu beachten?
Steht ein Haus unter Denkmalschutz, sind besondere Auflagen zu beachten. Ein Abriss oder eine Veränderung des Gebäudes bedarf in der Regel der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Diese prüft, ob die geplanten Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten und Auflagen zu klären. - Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück in einem Gebiet mit speziellem Bebauungsplan liegt?
Informationen über Bebauungspläne erhalten Sie bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt. Dort können Sie Einsicht in die Bebauungspläne nehmen oder sich Auskünfte über die für Ihr Grundstück geltenden Bestimmungen geben lassen. Viele Gemeinden stellen Bebauungspläne auch online zur Verfügung. - Welche Rolle spielt ein Architekt oder Bauingenieur bei einem solchen Projekt?
Ein Architekt oder Bauingenieur kann Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Bauvorhabens umfassend unterstützen. Er kann Ihnen bei der Erstellung der Bauantragsunterlagen helfen, die Einhaltung der Bauvorschriften überwachen und die Bauausführung koordinieren. Zudem kann er Sie bei der Auswahl geeigneter Handwerker beraten und die Bauarbeiten überwachen.
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Abriss & Doppelgarage Düren: Zulässigkeit prüfen – LBO NRW
Das wird bestimmt zulässig sein,
Hallo,Ich habe ein 220 m² Grundstück meiner Großtante samt baufälligen Haus erhalten, das ich nun abreißen muss bzw. auch möchte. Anschließend soll auf diesem Grundstück eine Betondoppelgarage für unsere Pkws errichten werden, da wir, zwei Haüser weiter wohnend, keine Garage besitzen und derzeit auf einer engen Straße im Wohngebiet parken müssen. Mein Frage: ist dies zulässig oder muss ich wieder ein Wohnhaus errichten? Bitte um schnelle Antwort! Besten Dank!
Wohnort Düren, NRW sodann keine Planungsrechtlichen Grundsätze oder sonstiges dagegen spricht. Rechtssicherheit können Sie bei der Baugenehmigungsbehörde erlangen.
Ach, ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass Sie für den Abbruch ggf. sicherlich eine Genehmigung benötigen werden. Ich glaube ab 300 m³ Größe braucht man die (können Sie nachlesen in der LBOAbk., Genehmigungsfreie Vorhaben, dass müssten die §§ 65 oder 66 sein).
Schöne Grüße aus Euskirchen,
Markus Reinartz -
Da spricht
Da spricht -
Doppelgarage im Wohngebiet Düren: BauNVO §15 – Unzulässigkeit!
Alles eine Sache der Darlegung.
planungsrechtlich etwas dagegen! Nach § 15 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) sind bauliche Anlagen unzulässig, wenn sie der Eigenart des Baugebietes widersprechen. Eine reine Garagennutzung OHNE Wohnnutzung in einem Wohngebiet ist nicht zulässig. Wenn auf dem Grundstück noch Platz ist, damit noch eine Hauptnutzung (wohnen o.ä.) erstellt werden kann, wäre es möglich, aber mitten auf das Grundstück eine DoGa ist m.E. nicht möglich. was man natürlich wissen muss wie. Klar, dass dies ein Bauherr wohl kaum alleine schaffen wird, sodann er keine Ahnung hat. Dies sollte klar sein denke ich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Abriss & Doppelgarage in Düren: Baurechtliche Zulässigkeit
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Frage, ob der Abriss eines baufälligen Hauses und der Neubau einer Doppelgarage in Düren, NRW, baurechtlich zulässig sind. Es wird diskutiert, ob eine reine Garagennutzung in einem Wohngebiet ohne gleichzeitige Wohnnutzung erlaubt ist. Die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) und die Landesbauordnung (LBOAbk.) NRW spielen eine zentrale Rolle.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Doppelgarage im Wohngebiet Düren: BauNVO §15 – Unzulässigkeit! kann eine reine Garagennutzung ohne Wohnnutzung in einem Wohngebiet gemäß § 15 Abs. 1 BauNVO unzulässig sein, da sie der Eigenart des Baugebietes widerspricht. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Planung berücksichtigt werden muss.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Abriss & Doppelgarage Düren: Zulässigkeit prüfen – LBO NRW deutet an, dass die Zulässigkeit von der Baugenehmigungsbehörde geprüft werden muss. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Behörde in Verbindung zu setzen, um Rechtssicherheit zu erlangen und die planungsrechtlichen Grundsätze zu klären.
👉 Handlungsempfehlung: Um Rechtssicherheit zu erlangen, sollte der Bauherr sich frühzeitig mit der Baugenehmigungsbehörde in Düren in Verbindung setzen und die planungsrechtlichen Aspekte des Abrisses und Neubaus klären. Es ist wichtig zu prüfen, ob eine reine Garagennutzung im Wohngebiet zulässig ist oder ob eine zusätzliche Wohnnutzung erforderlich ist. Die Einhaltung der Bauvorschriften und der Landesbauordnung NRW ist essentiell.
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