ich habe nach einer erteilten Baugenehmigung festgestellt, dass ich die Position von Haus+Garage im Plan um 3,5 cm verschieben muss (wegen Dachvorstand der Garage). Die Abstandsflächen zu den Nachbarn sind auch nach dem "Verschieben" ausreichend.
Das Bauamt ist der Meinung, dass ich einen geänderten Lageplan als Änderung vom Bauvorhaben einreichen muss.
Nach Baufertigstellung wird doch eine finale Schlussvermessung vom Vermesser durchgeführt. Gibt es im Baugesetz nicht zulässige Toleranzen, sodass ich auf eine Änderung verzichten kann und die finale Position durch die Schlusseinmessung fixiert ist (sofern die Grenzen Baufenster/Abstandsflächen eingehalten werden)? 3,5 cm sind doch nicht viel? Oder doch?