Wir hatten uns vorab bei unserer Gemeinde informiert, ob dies genehmigungspflichtig ist. Dies wurde verneint, allerdings wurde uns mitgeteilt, dass der Abriss anzuzeigen ist.
Dies erledigten wir gemäß Vorgabe und versicherten uns abermals bei der Gemeinde rück. Als das Haus dann diese Woche bereits abgerissen war bekamen wir Post vom Bauamt. Aus dem Flurplan wäre ersichtlich, dass ein 2. Haus an das abzureißende angrenze und darum würde vor dem Abriss ein Statik-Gutachten für das verbleibende Haus gefordert.
Nach telefonischer Rücksprache blieb die Sachbearbeiterin bei ihrem Standpunkt, obwohl sich nun im Nachhinein herausstellte, dass der Abriss nicht einmal anzeigepflichtig gewesen wäre, da der umschlossene Raum < 500 m³ darstellt und unser Haus beim Abriss des angrenzenden Hauses keinerlei Schäden davon getragen hat.
Darum werfen sich nun folgende Fragen auf:
1) wie ist der Begriff "Anbau" zu verstehen? Die beiden Häuser waren baulich Voneinander getrennt, d.h. obwohl es von außen so schien, als teilten sich die Gebäude eine Wand, ist jedes Gebäude eigenständig + durch eine Art Styroporplatte voneinander getrennt. Laut Sachbearbeiterin am Bauamt würde es sich trotzdem um einen Anbau handeln und darum unter den Paragraphen 65 der Bayerischen Bauordnung fallen
2) Lt. Bauamt hätten wir mit dem Abriss gemäß Paragraph 65 erst einen Monat nach dem durch das Amt bestätigten Eingangstermin beginnen dürfen. Der Eingang der Anzeige wurde jedoch auch nicht binnen einer Woche bestätigt, wie in dem Gesetz vorgesehen und die Gemeinde hatte uns ja bereits grünes Licht gegeben. Ist der vorzeitige Abriss somit als "unser Verschulden" einzustufen oder ist hier die Gemeinde Aufgrund der Fehlinformation "verantwortlich"?
3) Müssen wir das Statikgutachten nachliefern, obwohl der Abriss gar nicht anzeigepflichtig gewesen wäre? Lt. Bauamt ist die Anzeige nun erfolgt und damit das Statikgutachten unumgänglich. Eine weitere Frage, die sich mir stellt: wir haben den Abriss doch nur gemäß gemeindlicher Vorgabe an letztere weitergeleitet - das Bauamt wurde erst durch die Gemeinde hinzugezogen, haben somit wir den Abriss beim Bauamt angezeigt?
4) zu welcher Vorgehensweise raten Sie? Ist das Statik-Gutachten wirklich unumgänglich oder besteht bei vorliegender Sachlage die Möglichkeit eines Widerspruchs?