Es geht um ein Baugrundstück in Bayern
ich möchte ein Reihenhaus (Vierspänner) bauen. Laut Bebauungsplan wäre dies auch durchaus möglich. Durch eine Satzung der Gemeinde die einen größeren Granzabstand als im Bebauungsplan vorgesehen verlangt würde das Haus aus dem Baufenster fallen.
Einen Vorbeischeid mit dem Größeren Grenzabstand hat die Gemeinde abgfelehnt mit der Begründung, sie wolle erst prüfen ob sie nicht gegebenenfalls den Bebauungsplan komplett ändern.
in der Satzung steht unter § 1 Geltungsbereich Satz 3
Falls im Bebauungsplan andere Vorgaben stehen haben diese Vorrang. (Satzung ist von 2000, Bebauungsplan von 1976)
Was soll ich nun machen? einen Plan nach den genauen vorgaben des Bebauungsplans im Freistellungsverfarhen einreichen und abwarten was passiert?
Habe Angst, dass die Gemeinde den Bebauungsplan wirklich ändert und ich danach nur noch z.B. ein Einfamilienhaus bauen darf.
Habe ich denn durch einen gültigen Bebauungsplan keinen Anspruch auch Rechtssicherheit?
bitte helft mir
danke Josef