Wir haben mal wieder einige Probleme mit einem Generalunternehmer. Ein Gutachter stellten fest, dass ein Rollokasten fehlt, das Fallrohr der Regenrinne nicht ans Abwasser angeschlossen ist, und im UGAbk. keine Ruckstausicherung des Abwassers vorgesehen ist.
Darauf hin haben wir dem Bauleiter dies mitgeteilt. Er sagt aber, das stimme schon so, da diese Punkte nicht im Werkplan eingezeichnet sind. Nur mit dem Werkplan haben wir nichts zu tun. Der Bauleiter behauptet nun, wir haben diesen unterschrieben - das haben wir aber definitiv nicht.
Wer ist nun dafur verantwortlich in Bayern? Wer muss die Erstellung nach den anerkannten Regeln der Technik (DINAbk. Norm) sicherstellen (vor allem Ruckstausicherung im UG)?
- der GUAbk.
- der Bauleiter
- der Planverfasser
- oder doch die Bauherren?
Vielen Dank!