ich versuch"s mal so genau wie möglich zu beschreiben.
Wir möchten einen Kiosk/Kneipe in einem älteren Gebäude eröffnen.
Das Gebäude ist ca. 70 Jahre alt und besteht aus einem Gastraum (ca. 21 m²), eine Küche und einer Toilette mit Vorraum. Des weiteren befindet sich vor dem Gebäude eine Terrasse. Das Gebäude steht genau auf der Ecke eines großen Grundstücks. In diesem Gebäude wurden zu DDR-Zeiten ein Friseur, ein Obstladen und später dann eine Kneipe betrieben. Das Gebäude steht seit 3,5 Jahren leer. Das Gebäude befindet sich in Brandenburg. Das Gebäude ist einwandfrei in Ordnung, besitzt Heizung über Gastherme, Frischwasser, Abschluss ans Abwassernetz.
Wir haben erfahren, dass man zum Betrieb eine Nutzungsgenehmigung benötigt. Diese erhält man durch Stellen eines entspechenden Bauantrags. Zum Bauantrag gehören diverse Anhänge usw.. Da man naturgemäß mit einem solchen Vorhaben nicht "reich" werden kann, möchten wir natürlich die Investitionkosten so gering wir möglich halten. Wir wären ja noch bereit für einen Bauvorlageberechtigten Objektplaner zu zahlen. Wir möchten aber, wenn es irgendwie möglich ist, die Kosten für die diversen Anhänge (amtl. Lageplan, diverse Gutachten eines Prüfingenieurs usw.) sparen.
Wir haben mit dem Bauamt in unserer Gemeinde gesprochen, diese würden dem Vorhaben zustimmen.
Wir haben mit der unteren Bauaufsichtsbehörde (Nauen) gesprochen, diese wäre grundsätzlich mit einem "reduzierten" Bauantrag zufrieden.
Wir haben also einen "reduzierten" Bauantrag an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde in Nauen gestellt. Der Bauantrag enthielt in 3-facher Ausfertigung:
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
- Grundstücksplan
- Grundriss des Gebäudes
- Diverse Berechnungen zu Flächen, Volumen etc.
- Nachweis der Stellflächen
- Bauvorlageberechtigung
Nun bestätigte die untere Bauaufsichsbehörde des Landkreises Havelland den Eingang und stellte erstaunlicherweise diverse Nachforderungen:
- objektbezogener Lageplan § 4 BbgBauVorlV
- Nachweis der Abstandsflächen
- Nachweis der erforderlichen Stelplätze (§ 43 BbgBO)
- Außenanlageplan (§ 4 Abs. 4 BbgBauVorlV)
- Grundstückentwäserungsplan (§ 4 Abs. 5 BbgBauVorlV)
- Bestandszeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten nach bGBauVorlV
- Bauzeichnungen mit Kennzeichnung von Abbruch und Neubau
- Herstllungskosten nach Kostengruppen 300,400, 500,730, 740
- Brandschutznachweis mit Gegenüberstellung Soll - Ist (§§ 24 bis 33 BbgBO)
- Bestuhlungsplan Terrasse
- Bestandfotos
- Prüfbericht Standsicherheit
- Prüfbericht Brandschutz
Nun meine Fragen:
1. Ist es wirklich notwendig all diese kostenintensiven Berichte etc. einzureichen? Zur Erinnerung ... wir wollten nur einen kleinen Kiosk/Kneipe mit einem Raum van ca. 20 m² eröffnen.
2. In unserer Gemeinde werden ähnliche Betriebe geführt, die 100 %ig keine Nutzungsgenehmigung haben, d.h. diese wurden "einfach so" nur mit einer Gewerbeanmeldung eröffnet. Hier kam nur irgendwann mal eine Kontrolleurin der Gemeinde, die eigentlich nur bzgl. des Rauchens und des Waschbeckens geschaut hat. Grundsätzlich ist das doch so nicht erlaubt, oder?
3. Was kann passieren, wenn man ohne Nutzungsgenehmigung diesen Betrieb einfach eröffnet?
Danke für"s Durchlesen dieses langen Textes.
Ich hoffe auf erbauliche Antworten, da wir keine tausende € für "Papierkram" im Vorfeld investieren möchten.
Danke und Gruß