mal eine grundsätzliche Frage zum Thema Abstandsfläche zu Gebäuden (siehe auch
Wir haben eine Immobile in NRW erworben mit einer Garage (Flachdach, ca. 3 m hoch), die seit Anbeginn (30 Jahren) nun direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Wir gehen mal davon aus, dass das irgendwie rechtens ist oder inzwischen recht geworden ist.
Jetzt möchte der Nachbar ein zusätzliches Haus auf sein Grundstück stellen, was dieser Garage gefährlich (<3 m) nahe käme und hätte dazu gerne unsere Zustimmung.
Bevor ich darüber nachdenke, stellt sich mir aber die Frage, ob er denn näher als 3 m (6 m?) an die Garage heranbauen dürfte oder ob da nicht bereits ein Mindestabstand eingehalten werden müsste. Hätte das etwas mit den "priveligierten" Gebäuden zu tun?
Bevor ich in einem Bauamt da schlafende Hunde wecke, würde mich hier erstmal ein allgemeines Stimmungsbild interessieren.
Danke schon mal
Birk