Hallo zusammen,
wir wohnen in einem Altbau (Baujahr 1900) in einer hessischen Großstadt im Hochparterre. Einer der nach hinten in den Hof gehenden Balkons ist zu einem Wintergarten umgebaut.
Heute war ein Mitarbeiter des Denkmalamtes zu Besuch (wegen einer allgemeinen Frage). Dieser entdeckte den Wintergarten und fragte nach der Baugenehmigung für diesen.
Wir haben die Wohnung vor einigen Jahren mit dem Wintergarten erworben. In der zur Wohnung gehörenden Teilungs- bzw. von der Stadt abgestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992 ist der Wintergarten für unsere Wohnung eingezeichnet und durch Fotos aus dieser Zeit belegt.
Ich habe natürlich bei Kauf der Wohnung nicht überprüft ob es für diesen Wintergarten eine Baugenehmigung gab, da ich der von der Stadt gestempelten Abgeschlossenheitsbescheinigung glauben schenkte.
Der Denkmalpfleger hatte mir nur gesagt, er würde sich bzgl. des Wintergarten nochmals mit uns in Verbindung setzen und möchte jetzt prüfen ob damals eine Baugenehmigung eingereicht worden ist.
Vermutlich ist der Wintergarten noch weit vor 1992 eingebaut worden oder war vielleicht schon immer dort. Das muss - sofern noch feststellbar - überprüft werden.
Muss ich mir Gedanken machen, dass ich den Wintergarten, sofern keine Baugenehmigung existiert oder auffindbar ist, wieder entfernen muss oder kann ich der Abgeschlossenheitsbescheinigung vertrauen und muss mir keine Sorgen machen?
Danke und viele Grüße
Andreas
Recht: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Recht: Abgeschlossenheitsbescheinigung / Baugenehmigung
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eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist das Papier nicht Wert
Dort wird alles bescheinigt ohne zu prüfen, letztlich eine Abzocke.
Privatrechtlich wird damit Eigentum gebildet, der Antragsteller ist voll verantwortlich.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung können auch illegale Gebäude enthalten sein, oder Bauabsichten in der Zukunft.
Wenn sich etwas als Illegal herausstellt, ist der Verkäufer verantwortlich, aber nur der letzte.
Das gleiche Amt kann nun Nutzungsverbote oder Abrissverfügungen ausstellen, Sie können nichts dagegen machen.
Die Pläne zur Abgeschlossenheitsbescheinigung sind keine Baugenehmigung, dadurch können sogar gefälschte Pläne darunter sein.
Somit ist in der Tat zu prüfen, ob der Wintergarten legal errichtet ist.
Legal bezüglich Bauantrag und legal in der WEGAbk. (Teilungserklärung, Beschlüsse, Grundbucheintragungen etc.)
Gruß -
Seit wann gibt es denn Baugenehmigungen ...
Seit wann gibt es denn Baugenehmigungen wie wir sie heute kennen? Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nur ersichtlich das er 1992 schon da war. Es wäre aber durchaus möglich das er bereits 1950 oder auch 1900 schon da war. Was macht man in solch einem Fall? -
Baualter Wintergarten
Nun, das Baualter eines Wintergartens wird sich noch recht leicht sachverständig feststellen lassen, z.B. an der Art der Verglasung und der verwendeten Profile. Ein Baualter bis 1900 oder 1950 werden Sie da schwer nachweisen können.
Es ist aber tatsächlich so, dass man als Eigentümer selbst den Bestandsschutz nachweisen muss. Und glauben Sie nicht, dass es nicht schon 1900 Bürokratie gab. Für unser Haus, ein ehemaliges Bauernhaus im Außenbereich, habe ich Baugenehmigung für das Hauptgebäude von 1904,1936 für einen Anbau, 1969 für einen Umbau und von 2004 für einen Dachausbau vorliegen. Diese Unterlagen werden gut aufbewahrt, damit man auch in Jahrzehnten noch den Bestandschutz nachweisen können.
Sie können selbst beim Bauamt Akteneinsicht nehmen, um zu schauen, welche Baugenehmigungen bzgl. Ihrer Immobilie vorhanden sind. -
Ungluecklicherweise ist der Wintergarten mit den ...
Ungluecklicherweise ist der Wintergarten mit den aktuellen Fenster 1999 erneuert worden. Auf den Bildern der Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992 waren es andere Fenster. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als erstmal zum Bauamt zu gehen ... Danke für die Hilfe erstmal -
Gegenfrage
Auf Basis welcher Dokumentation wurde denn das Objekt wann genau zum Denkmal erklärt? Hat die Denkmalbehörde also einen Nachweis, dass der Wintergarten jünger ist als die Aufnahme des Objektes in die Denkmalliste. Ergo: Kann das Denkmalamt nachweisen, dass der WiGa noch nicht vorhanden war, als das Objekt zum Denkmal gemacht wurde? Warum müssen Sie jetzt forschen?
Eine Rückbauanordnung müsste das Amt ja auch erstmal begründen und das klappt schlecht, wenn das Amt nicht beweisen kann, dass das Objekt ohne WiGa zum Denkmal gemacht wurde und der WiGa erst später illegal errichtet worden ist. -
Hausunterlagen beim Verwalter
Sichten Sie erst mal die Hausunterlagen beim Verwalter und schreiben Sie die Fakten nach Datum geordnet auf als Liste.
Dadurch ergibt sich der Lebenslauf eines Hauses.
Mit dieser Liste nehmen Sie Akteneinsicht beim Bauamt und suchen nach Zustzakten.
Eine Möglichkeit wären nicht beschiedene Anträge.
Das Ziel wäre, die Legalität des Wiga zu beweisen.
Gruß -
Das Haus wurde erst 2006 geteilt, ...
Das Haus wurde erst 2006 geteilt, mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992. Vor 2006 gab es keinen Verwalter.
Ich habe aber Einsicht bei der Bauaufsicht genommen. Alle Unterlagen vor dem Krieg sind verbrannt. Die älteste Unterlage ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung von 1992, und danach nur Bauanträge für andere Sachen am Haus. Es gibt also keinen Bauantrag für den WG, ebenso keinen Bauantrag für das Haus an sich. Somit gibt es auch keinen Nachweis wann der WG gebaut worden ist, ob mit dem Haus in 1900 zusammen oder danach.
Ebenso beim Denkmaltamt gibt es keine historischen Fakten, außer einer Frontansicht des Hauses und dem Hinweis dass es 1989 unter Denkmalschutz gestellt worden ist.
VG, Andreas
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baugenehmigung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Leider sind inzwischen Zweifel aufgekommen, ob für die Terrasse eine Baugenehmigung vorliegt. …
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- … Fordern Sie entsprechende Baugenehmigungsunterlagen vom Verkäufer ab, dieser muss dann die Unterlagen ggf. zur nachträglich Genehmigung erstellen lassen, andernfalls hätten Sie vermutlich einen Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages inkl. Erstattung aller damit zusammenhängenden Vermögensschäden. Das will der Verkäufer sicher nicht und wird sich dann hoffentlich um die Legalisierung der Dachterrasse bemühen. …
- … Weshalb man für die Lösung dieses Problems WEGAbk.-Beschlüsse braucht, ist mir noch nicht klar. Die WEG kommt doch erst ins Spiel, wenn das Gemeinschaftseigentum verändert werden soll oder wenn die Sondereigentumsanteile sich ihrer Größe nach verändern. Der vom Bauträger/Verkäufer nachzureichende Nachweis einer Baugenehmigung für die Terrasse berührt doch in erster Linie mal Sie …
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- … Abgeschlossenheitsbescheinigung =/= Baugenehmigung …
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- … sodass WEGAbk.-Gründung auch in gründerzeitlichen Altbauten von 1890 - 1910 ohne Baugenehmigung möglich sind. …
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- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Nachträglicher Bau einer DG-Wohnung in Bestandsgebäude "Wohnungseigentumsrecht"
- … Nun ist es soweit. Die neue Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Braunschweig liegt vor. Die Baufirma hat einen Notar damit …
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- … Eine Baugenehmigung erzeugt keinen 7. Eigentümer. …
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- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Teilungserklärung bedarf Baugenehmigung?
- … Teilungserklärung bedarf Baugenehmigung? …
- … In Berlin soll für eine Teilungserklärung die Baugenehmigung vorliegend sein. …
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- … Kann die Gebäude mit Baugenehmigung nicht geteilt werden? …
- … Grundlage ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. …
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- … ist der Umfang des Antrages in einem Gesetz festgelegt. Wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung über die erteilte Baugenehmigung erteilt müssen Sie auch so bauen. …
- … Sie anders, wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung ungültig und muss neu beantragt werden. Das Problem ist ein weiterer, evtl. ungenutzter Altbau. Diesen Altbau müssen Sie herrichten als wäre er genutzt, d.h. alle Bedingungen der Abgeschlossenheit mit Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz und Fluchtwegen müssen hergestellt und genehmigt sein. Damit wird Ihr Vorhaben unmöglich wenn Sie das nicht tun! …
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- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Warum fehlt laut Behörde bei uns keine Brandmauer bzw. Brandwand?
- … Abgeschlossenheit ist ein komplett anderer Verwaltungsakt. Sogar im Wiki steht unter Abgeschlossenheitsbescheinigung , dass die nichts mit Baurecht zu tun hat und auch …
- … <<<Eine verbindliche Aussage über den Umfang der baurechtlich zulässigen Nutzung (erteilte Baugenehmigungen) des Sondereigentums enthält die Abgeschlossenheitsbescheinigung von Gesetzes wegen nicht (vgl. …
- … mit der schriftlichen Erklärung, dass diese Pläne den letzten Stand der Baugenehmigung wiedergeben. Deshalb prüft das Bauamt die Pläne nicht. …
- … Baugenehmigung bedeutet Stand der Teilung und das mit eventuellen Umbaumaßnahmen. …
- … Prüfen Sie die Unterlagen der Abgeschlossenheitsbescheinigung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für das Ausstellen von Bescheinigungen nach WEG …
- … einschalten, der sich alles mal vor Ort ansieht und mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung aus April 1983 abgleicht. …
- BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - erneute Baugenehmigung
- … erneute Baugenehmigung …
- … Eltern hatten vor ca. 12 Jahren gemäß erteilten Baugenehmigung ein Haus in mehreren Wohnungen umgebaut. …
- … Das Bauamt besteht auf erneute Baugenehmigung, weil die alte erloschen sei. Wobei der Umbau längst vollzogen war. …
- … und ggf. weitere Unterlagen. Da hilft ein vor 12 Jahren alte Baugenehmigung wenig. Schnappen Sie sich einen Architekten, der sich um diese Dinge …
- … das Haus in eine WEGAbk. umgewandelt werden soll, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauverwaltung, dazu müssen Sie Pläne einreichen. …
- … neue Baugenehmigung verlangt, entspricht der Baustand nicht der Baugenehmigung von vor 12 Jahren. Folglich haben Sie schwarz Änderungen vorgenommen, oder der Baustand gibt keine abgeschlossenen Wohnungen wieder. …
- … Sie sollten unbedingt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nur genehmigte Pläne einreichen und danach die Teilungserklärung herstellen. In …
- … einem aktuellen Fall hat ein Bauherr Pläne zur Abgeschlossenheitsbescheinigung gefälscht. Nun kommt für den die große Überraschung: Die Fälschungen verjahren …
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