Hallo Experten,
ich habe mal eine Frage:
Wenn im Flächennutzungsplan ein Bauplatz als Mischgebiet von der Gemeinde ausgewiesen wird, wie verbindlich ist das?
Mein Fall: Ich habe eben ein o.g. Grundstück und die Bauvoranfrage wird abgelehnt obwohl im Flächennutzungsplan es als Mischgebiet ausgeschrieben ist. Die Bauvoranfrage wird völlig abgelehnt d.h. egal was ich bauen möchte auch Gewerbe usw. Das Gebiet liegt mitten in einem Wohngebiet mit angrenzendem Gewerbe (über die Straße).
Eine nicht genehmigte Bauvoranfrage katapultiert das Grundstück auf den Wert von Ackerland. Kann man da die Gemeinde in Regress nehmen da sie das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen hat?
Wie ist denn hier die rechtliche Lage bzgl. Flächennutzungsplan allg.
Danke im Voraus
Gruß
Shaggy
Mischgebiet in FNP = > keine Baugenehmigung für Wohn oder Gewerbe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Mischgebiet in FNP = > keine Baugenehmigung für Wohn oder Gewerbe
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Der F-Plan ...
Der F-Plan ist lediglich eine grobe Absichtserklärung, mehr nicht. er macht aus keinem Grundstück gleichzeitig auch Bauland. Hierzu bedarf es eines B-Planes, oder man befindet sich im sog. Innenbereich nach § 34 BauGB. Wenn rundherum nur Acker ist, also sagen wir mal die 5 ha-Wiese, kann es trotz F-Plan auch Außenbereich nach 35 sein.
Mit welcher Begründung wird denn der Bauantrag abgelehnt? Ohne genaue Ortskenntnis ist dazu auch schwer was zu sagen.
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