nehmen wir an, ein Einfamilienhaus in RLP steht an einer Seite in ca. 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze.
Eine Terrassenüberdachung wie auch ein Wintergarten dürfte in dieser Zone also max. 2 m breit sein. Dann ständen die Stützen allerdings mitten auf dieser Terrasse.
Was wäre, wenn man nun eine Pergola z.B. in 3,5 m - 4 m Breite ans Haus bauen würde, und diese dann in einem Streifen von nur 2 m Breite am Haus mit einer festen Abdeckung (Glas) versehen würde.
Würde dann nur die abgedeckte Fläche als Bauwerk im Sinne der Wintergartenverordnung angesehen? Oder wäre die Pergola in ihrem gesamten Ausmaß dann zum genehmigungspflichtigen Bauwerk geworden?