eine Terrassenüberdachung in RLP ist unterhalb einer bestimmten Größe (30 m²?) genehmigungsfrei, richtig?
Was ist, wenn diese nicht den nötigen Grenzabstand hätte (<3 m)?
Müsste dann Genehmigung mit Nachbarzustimmung her?
Und was ist per Definition noch eine Überdachung, und wo fängt der Wintergarten an?
Ist eine Überdachung, einerseits am Haus anliegend und von 2 Seiten mit Windschutz versehen, schon ein Wintergarten?