Bauerwartungsland in Bayern: Probleme mit Gemeinde & Landwirtschaftsamt – Was tun?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauerwartungsland in Bayern: Probleme mit Gemeinde & Landwirtschaftsamt – Was tun?
Ich und mein Partner (Bayern) haben mit unserer Gemeinde große Probleme.
Folgender Sachverhalt:
Landwirtschaftliche Nutzfläche im Besitz meines Vaters am Rande eines erschlossenen Baugebietes; Grundstück 10000 m²; Wir möchten 1200 m² als Baugrundstück;
1.) Benötigen Zufahrt zum Haus; Länge ca. 38 Meter; Möchten dass Gemeinde diese Straße, ca. 320 m², meinem Vater abkauft und als öffentliches Grundstück laufen lässt. Derzeit besteht kein so großes Interesse daran; Sie wollen in den Vertrag schreiben, dass wir unsere Hofeinfahrt z.B. in 5 Jahren eben verlegen müssen. Können sie das machen?
2.) Gemeinde will 28.000 € für Straße obwohl sie diese frühestens in 5 Jahren bauen werden. Können sie das machen?
3.) Kniestock ändern von 60 auf 80 cm. Hat jemand schon mal einen Bauplan mit 60 cm eingereicht und dann einfach 80 cm gebaut? Gab es Probleme?
4.) Haben den Hinweis auf das Landwirtschaftsamt erhalten, dass die wohl noch mitreden werden. Stimmt das? Wie ist das, können die uns das Bauvorhaben nicht genehmigen obwohl am Rande eines Baugebietes, Bauerwartungsland und obwohl die Gemeinde und Landratsamt zustimmen?
Dafür dass wir erst 28 sind haben wir uns in ganz schön anstrengendes Terrain gewagt. Wir dachten nicht, dass so viele Probleme auf uns zukommen. Wir streiten schon seit gut einem halben Jahr.
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Ich verstehe, dass Sie und Ihr Partner Probleme mit der Gemeinde bezüglich Ihres Bauerwartungslandes in Bayern haben. Es ist wichtig, die Situation genau zu analysieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen.
🔴 Gefahr: Ohne eine gesicherte Zufahrt zu Ihrem geplanten Baugrundstück kann die Baugenehmigung verweigert werden. Eine fehlende oder unzureichende Zufahrt stellt einen erheblichen Mangel dar.
- Prüfen Sie den Flächennutzungsplan: Ist das Gebiet tatsächlich als Bauerwartungsland ausgewiesen? Dies ist entscheidend für Ihre weiteren Schritte.
- Klären Sie das Zufahrtsrecht: Besteht ein Wegerecht oder eine andere Möglichkeit, die Zufahrt rechtlich zu sichern? Sprechen Sie mit der Gemeinde und dem Landwirtschaftsamt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Beachten Sie die Vorgaben des Landwirtschaftsamtes: Das Landwirtschaftsamt hat ein Mitspracherecht, wenn landwirtschaftliche Flächen betroffen sind. Stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvorhaben mit den landwirtschaftlichen Belangen vereinbar ist.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht und einem Vermessungsingenieur beraten zu lassen. Diese können die Situation rechtlich und technisch bewerten und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauerwartungsland
- Bauerwartungsland ist eine Fläche, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als zukünftiges Bauland ausgewiesen ist, aber noch nicht erschlossen ist. Es besteht die Erwartung, dass diese Fläche in absehbarer Zeit Bauland wird. Der Wert von Bauerwartungsland ist geringer als der von Bauland, da die Umwandlung in Bauland noch unsicher ist und mit Kosten verbunden sein kann.
Verwandte Begriffe: Bauland, Rohbauland, Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplan
- Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan einer Gemeinde, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er zeigt beispielsweise, welche Flächen als Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder landwirtschaftliche Flächen vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die Bebauung eines Gemeindegebietes.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baurecht - Landwirtschaftsamt
- Das Landwirtschaftsamt ist eine Behörde, die für die Belange der Landwirtschaft zuständig ist. Es berät Landwirte, fördert die Landwirtschaft und überwacht die Einhaltung der landwirtschaftlichen Vorschriften. Bei Bauvorhaben auf landwirtschaftlichen Flächen hat das Landwirtschaftsamt ein Mitspracherecht.
Verwandte Begriffe: Landwirtschaft, Agrarrecht, Flurbereinigung - Wegerecht
- Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu nutzen, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen. Es wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und sichert dem Berechtigten das Recht, den Weg zu nutzen, auch wenn das Grundstück den Eigentümer wechselt. Ein Wegerecht kann durch Vertrag oder durch gerichtliche Entscheidung entstehen.
Verwandte Begriffe: Grundbuch, Dienstbarkeit, Nachbarrecht - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ohne Baugenehmigung darf nicht gebaut werden.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht - Grundstücksteilung
- Die Grundstücksteilung ist die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Sie ist genehmigungspflichtig, wenn durch die Teilung neue Baugrundstücke entstehen sollen. Die Teilung muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Vermessung, Grundbuch, Kataster - Baugebiet
- Ein Baugebiet ist ein Gebiet, das im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan einer Gemeinde als Baufläche ausgewiesen ist. Es gibt verschiedene Arten von Baugebieten, wie Wohnbaugebiete, Gewerbegebiete oder Mischgebiete. Die Art des Baugebietes bestimmt, welche Art von Bebauung zulässig ist.
Verwandte Begriffe: Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist Bauerwartungsland?
Bauerwartungsland ist eine Fläche, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als zukünftiges Bauland ausgewiesen ist, aber noch nicht erschlossen ist. Es besteht also die Erwartung, dass diese Fläche in absehbarer Zeit Bauland wird. Der Wert von Bauerwartungsland ist geringer als der von Bauland, da die Umwandlung in Bauland noch unsicher ist und mit Kosten verbunden sein kann. - Welche Rolle spielt das Landwirtschaftsamt bei Bauerwartungsland?
Das Landwirtschaftsamt hat ein Mitspracherecht, wenn landwirtschaftliche Flächen betroffen sind. Es prüft, ob das Bauvorhaben mit den landwirtschaftlichen Belangen vereinbar ist und ob es zu Beeinträchtigungen der Landwirtschaft kommt. Das Landwirtschaftsamt kann Auflagen erteilen oder das Bauvorhaben sogar ablehnen, wenn es die Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. - Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan einer Gemeinde, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er zeigt beispielsweise, welche Flächen als Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder landwirtschaftliche Flächen vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die Bebauung eines Gemeindegebietes. - Was ist ein Wegerecht?
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu nutzen, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen. Es wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und sichert dem Berechtigten das Recht, den Weg zu nutzen, auch wenn das Grundstück den Eigentümer wechselt. Ein Wegerecht kann durch Vertrag oder durch gerichtliche Entscheidung entstehen. - Was kann ich tun, wenn die Gemeinde meine Baugenehmigung ablehnt?
Wenn die Gemeinde Ihre Baugenehmigung ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist bei der Gemeinde eingereicht werden. Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. - Wie kann ich eine Zufahrt zu meinem Grundstück rechtlich sichern?
Eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück können Sie rechtlich sichern, indem Sie ein Wegerecht mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks vereinbaren. Das Wegerecht sollte im Grundbuch eingetragen werden, um es dauerhaft zu sichern. Wenn keine Einigung mit dem Nachbarn erzielt werden kann, können Sie unter Umständen eine gerichtliche Entscheidung erwirken. - Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?
Für einen Bauantrag benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Nachweis der Standsicherheit, Nachweis des Wärmeschutzes, Nachweis des Schallschutzes, Entwässerungsplan und gegebenenfalls weitere Gutachten. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. - Was ist der Unterschied zwischen Bauerwartungsland und Bauland?
Bauland ist eine Fläche, die bereits erschlossen ist und auf der sofort gebaut werden kann. Bauerwartungsland ist eine Fläche, die im Flächennutzungsplan als zukünftiges Bauland ausgewiesen ist, aber noch nicht erschlossen ist. Der Wert von Bauland ist höher als der von Bauerwartungsland, da die Umwandlung in Bauland noch unsicher ist und mit Kosten verbunden sein kann.
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Welche Rechte und Pflichten gegenüber den Nachbarn bestehen.
-
Bauerwartungsland: Kein Anspruch gegen Gemeinde ableitbar
schwierig ...
Hallo Ihr!
Also - Aus dem Begriff "Bauerwartungsland" kann kein Anspruch des Privaten gegenüber der Gemeinde (oder demjenigen der die Planungshoheit besitzt) abgeleitet werden. Selbst wenn die Gemeinde die Fläche im Flächennutzungsplan (FNPAbk.) als zukünftige Baufläche ausweist, ist dies nur eine Absichtsserkärung gegenüber übergeordneter Planungsstellen. Des Weiteren (wenn ich es richtig verstanden habe) ist die Fläche nicht erschlossen. Wenn die Gemeinde euch soweit entgegen kommt, dass Sie die Fläche in den Bebauungsplan aufnimmt und damit zu Bauland erklärt, habt Ihr schon einiges erreicht. Was die Erschließung angeht, ist es nachvollziehbar (wenn kein öffentliches Interesse besteht), dass die Gemeinde nicht Fläche ankaufen möchte um dann auch noch den Ausbau zu zahlen. Es hört sich in eurer Schilderung so an, als wollte man hier nicht klar nein sagen - aber Bedingungen stellen, die es - sagen wir mal - uninteressanter machen. Warum baut Ihr keine private Erschließung? Was man am Bauland spart, kann man in die Erschließung stecken ...
Wenn man einen Bauantrag mit 60 cm Kniestock einreicht, sollte man auch so bauen. Es sei denn man will die Behörde bereichern oder gar einen Baustopp bzw. Rückbau riskieren.
Was die Stellungnahme des Landwirtschaftsamts angeht, kann ich, Aufgrund fehlender Angaben, nicht nachvollziehen. Wenn's Landwirtschaftliche Nutzfläche bleibt, dürft Ihr nicht bauen - und wenn's in den Bebauungsplan aufgenommen wird, müssen die nur bei der Änderung des Selbigen als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Hat also nur indirekt mit Euch zu tun.
Auch wenn es ein bisschen zu wenig Angaben sind um es umfassend zu beurteilen, hört es sich so an als würde die Gemeinde euch entgegen kommen (bei Landwirten sind die Gemeinden immer etwas netter - es könnte ja der umgekehrte Fall eintreten, dass man Land benötigt). Und ein halbes Jahr ist es doch Wert Acker in Bauland umzuwidmen😉
Viel Erfolg
Tom -
Architekt: Sprachrohr zur Behörde für Baugenehmigung
Und dann wäre die Einschaltung
eines Planes sicherlich hilfreich (nennt sich oft auch Architekt), weil der die "Sprache" der Behörde und deren Situation kennt und hier vermitteln kann.
Und den gibt es leider aber nicht für umsonst (auch nicht für den selber geräucherten Schinken und gebrannten Schnaps). Aber den brauchen Sie sowieso als Entwurfsverfasser für den Bauantrag und der möchte halt auch ein bisschen Geld für seine Arbeit haben. Und der bekommt das auch mit dem Kniestock hin.
Und ja, 1200 m² hat nicht jeder für sein Häuschen. Viele haben oft nur die hälfte oder 1/3 davon. Freuen Sie sich also auf den großen Garten. Müssten Sie die 1200 m² Kaufen, hätten Sie deutlich mehr ausgegeben. -
Erschließungskosten: Anlieger-Beitrag für öffentliche Straße
Kompliziert
Die Zusammenhänge sind komplex ...
1. / 2. eine öffentliche Straße muss auch einen öffentlichen Nutzen haben. Dass die Gemeinde Ihnen die Hofzufahrt abkauft und dann baut ist nicht üblich. Und wenn dann doch, müssen Sie als einziger Anlieger vermutlich nahezu die gesamten Kosten für Grunderwerb, Planung und Errichtung der Straße als Erschließungskosten übernehmen. Wenn die Gemeinde einen öffentlichen Nutzen daraus hat (z.B. weil der landwirtschaftliche Verkehr aus einem Wohngebiet herausgehalten werden kann) kann / muss sie sich an den Baukosten beteiligen.
3. Maßgebliche Frage ist nicht ob 60 oder 80 cm, sondern welche Höhe baurechtlich noch zulässig ist. Die Änderung der Höhe ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sie festgestellt wird, gibt es ein Bußgeld (während der Bauphase i.v.m. einen Baustopp) und Sie müssen ggf. einen geäderten Bauantrag bringen. Daran entscheidet es sich dann, ob die neue Höhe genehmigt werden kann, geduldet wird, oder ob zurückgebaut werden muss ... Viel "Spaß" beim Lotto ...
4. Hauptfrage
Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Planung aufgestellt?- Ortsabrundungssatzung / Bebauungsplan-Aufstellung
- Erweiterung eines Landw. Betriebes (sog. Austragshaus)
Das Austragshaus dient dem Fortbestand der Landwirtschaft in dem des dem Nachfolger ermöglicht, auf dem Hof gemeinsam mit dem Alteigentümer zu bleiben. Dafür ist aber Voraussetzung, dass der Nachfolger auch geeignet ist, den Hof weiter zu betreiben und der Hof eine entsprechende Größe hat. Dies wird u.a. von Landwirtschaftsamt beurteilt und ist das absolute k.o. -Kriterium ob überhaupt gebaut werden kann.
-
Bauerwartungsland: Steuerliche Folgen der Grundstücksentnahme
Steuerrelevanz geprüft?
Hallo, nur mal so als Hinweis:
Die Bebauung und Verwendung als Garten führt zwingend zur Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen, falls letzteres beim Vater noch vorliegt. Wenn Bauland ausgewiesen wird, muss die Entnahme mit dem örtlichen Baulandpreis erfolgen, was bei der Grundstücksgröße zu einer entsprechenden Steuerbelastung des Vaters führt - falls nicht schon geschehen, sollte die Steuerlast mal dringend berechnet werden.
Gruß Susanne -
Bebaubarkeit prüfen: Fachmann für Hauserweiterung kontaktieren
Bebaubarkeit
Hallo Daniela und Andi,
vielleicht ist es besser einen Fachmann einzuschalten wie kho schon geschrieben hat, vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten den Traum von Haus zu verwirklichen.
Ich denke da z.B. evtl. Erweiterung im Bereich des Anwesens deiner Eltern.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Bauerwartungsland in Bayern: Probleme mit Gemeinde & Landwirtschaftsamt lösen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Herausforderungen bei der Bebauung von Bauerwartungsland in Bayern, insbesondere im Umgang mit der Gemeinde und dem Landwirtschaftsamt. Es wird betont, dass aus dem Begriff "Bauerwartungsland" kein direkter Anspruch gegenüber der Gemeinde abgeleitet werden kann. Die Einschaltung eines Architekten wird empfohlen, um die "Sprache" der Behörde zu verstehen und im Baugenehmigungsprozess zu vermitteln. Zudem werden die steuerlichen Konsequenzen der Grundstücksentnahme aus dem Betriebsvermögen des Vaters beleuchtet.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, die Hofzufahrt abzukaufen und zu bauen. Laut Erschließungskosten: Anlieger-Beitrag für öffentliche Straße können hohe Erschließungskosten auf den Anlieger zukommen, wenn die Gemeinde die Straße baut.
💰 Zusatzinfo: Die Bebauung und Verwendung als Garten kann zur Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen führen, was laut Bauerwartungsland: Steuerliche Folgen der Grundstücksentnahme eine erhebliche Steuerbelastung verursachen kann. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit einem Steuerberater zu klären.
✅ Zusatzinfo: Ein Architekt kann helfen, die Situation mit der Gemeinde zu vermitteln und den Bauantrag vorzubereiten, wie im Beitrag Architekt: Sprachrohr zur Behörde für Baugenehmigung erläutert wird. Dies kann den Prozess der Baugenehmigung erheblich erleichtern.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Fachmann (Architekten) hinzuzuziehen, um die Bebaubarkeit des Grundstücks zu prüfen und alternative Möglichkeiten der Hauserweiterung zu evaluieren, wie im Beitrag Bebaubarkeit prüfen: Fachmann für Hauserweiterung kontaktieren vorgeschlagen. Klären Sie die steuerlichen Aspekte frühzeitig mit einem Steuerberater, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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