Hallo,
Land: NRW
in unserer direkten Nachbarschaft wurden vor einigen Jahren "Schwarzbauten" auf landwirtschaftlichem Grund errichtet. Das haben wir nie nur Anzeige gebracht, weil der Schwarzbau nicht besonders groß ist und uns nicht gestört hat. Und ist halt Nachbarschaft ...
Jetzt möchte der Besitzer, die landwirtschaftliche Fläche in eine "Sonderfläche für Reiterei" umwandeln, um dort Ferienwohnungen, Stallungen etc. zu errichten und um die Schwarzbebauung zu legalisieren. Das stört uns dann doch ...
Diese Nutzungsänderung wird diese Woche in einer Ratssitzung diskutiert und wohl genehmigt (gute Kontakte ...). Ich habe das Bauamt auf die Schwarzbauten aufmerksam gemacht.
Antwort: "Wir kennen die Sachlage, ohne Anzeige können wir nichts machen". Super, es muss also erst jemand eine Anzeige machen ...!
Meine Fragen:
Lohnt sich der Aufwand/Ärger einer Anzeige?
Wenn ich den Schwarzbau zur Anzeige bringe, hat das irgendwelche Konsequenzen für den Besitzer (außer einer Bußgeldzahlung, die er sich wohl aus dem Ärmel schüttelt)? Kommt es bei einer Anzeige zu einer Verzögerung des Genehmigungsprozesses für die geplante Bebauung? ... Oder benötigt er eine Unterschrift von mir als anzeigenden Nachbarn, um seine Bauten zu legalisieren? Oder handle ich mir nur viel Ärger mit meinem Nachbarn ein, ohne Aussicht auf Erfolg seine geplante Bebauung zu verhindern?
Hallo, Land: NRW in unserer direkten Nachbarschaft wurden ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Hallo, Land: NRW in unserer direkten Nachbarschaft wurden ...
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Inwiefern sind Ihre Belange betroffen?
Der Weg, den Schwarzbau (was ist das denn für ein Gebäude?) anzuzeigen, bringt nichts, da sie dies durch den Anruf beim Bauamt ja ohnehin schon getan haben, aber darauf keine Reaktion erfolgt ist. Wenn der Schwarzbau grundsätzlich genehmigungsfähig ist, dann lässt er sich jederzeit durch einen nachgereichten Bauantrag legalisieren. Dies wird Ihr Nachbar im Zuge der Anträge für die Umnutzung wohl miterledigen. Anders verhält es sich, wenn nachbarschützende Belange, z.B. Abstandssregeln verletzt wurden.
Wenn Sie dem Bauamt doch eine schriftliche Eingabe machen, kann von gar nichts bis zur Abrissverfügung alles passieren. In der Regel wird das Bauamt den Nachbarn erstmal auffordern, Genehmigungsunterlagen für das Gebäude nachzureichen, mit oder ohne Festsetzung von Ordnungsgeld, das liegt im Ermessen der Behörde.
Was würde Sie an der geplanten Nutzungsänderung zum Reiterhof stören?
Gruß -
Der Reiterhof stört mich weniger. Eine Anzeige bringt ...
Der Reiterhof stört mich weniger. Eine Anzeige bringt wohl nichts, das habe ich mir fast schon gedacht. Meine Vermutung ist, dass das Gelände für andere (gewerbliche Zweck) genutzt werden könnte. Der Antragsteller der Nutzungsänderung hat Gewerbe und vorsichtig gesagt wenig Interesse für die Reiterei. Die gewerbliche Nutzung ist zwar auch nach der Nutzungsänderung nicht erlaubt, aber wenn da erst einmal eine Halle steht, dann steht sie da ... -
Außenbereich?
Findet das Ganze denn im bauplanungsrechtlichen Außenbereich statt? -
Kontakte schaden dem der sie nicht hat ...
Wenn dort etwas gebaut wird, erfolgt sowieso eine Bewertung des gesamten Grundstückes.
Wenn Ihre Belange betroffen sind müssen Sie sowieso gehört werden.
Der neueste Trick der Bauämter:
Bei einer Anzeige behaupten die alles sei legal (auch wenn es nicht stimmt) und schicken Ihnen als "Verursacher des Antrages" eine Rechnung.
Sie müssen also einen Verstoß gegen Gesetze beweisen, z.B. Bauordnung, Bebauungsplan, Brandschutz, nachbarschützende Vorschriften etc.
Gruß -
ja, das ist ein Außenbereich. 1 km vom Ortschild ...
ja, das ist ein Außenbereich. 1 km vom Ortschild entfernt. Ich habe den Eindruck, dass ich nichts machen kann. Der Antragsteller bekommt seine Nutzungsänderung, legalisert/erweitert seine Bauten, die vermutlich nie ein Pferd von innen sehen wird. Über alles weitere was dann dort passiert, kann man nur spekulieren. -
So einfach ist es nicht
Der Bauausschuss der Gemeinde kann ruhig den Beschluss für eine positive Stellungnahme fassen, eine Genehmigung ist das noch lange nicht. Ich habe schon öfter gehört, dass Gemeinden bei Außenbereichsvorhaben zustimmen, um einfach Ihre Ruhe zu haben, wissen die Gemeinden doch, dass die Außenbreichsanträge ohnehin bei der unteren Bauaufsicht abgelehnt werden. Über der Bauantrag des Nachbarn wird bei der zuständigen unteren Bauaufsicht (oft bei Landratsamt/Kreis) entschieden. Die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben unterliegt engen Grenzen (§ 35 BauGB).
Es sind auch nicht automatisch alle mit dem Reitsport in Verbindung stehenden Vorhaben als landwirtschaftliche Betriebe zulässig. Die Definition von Landwirtschaft ist eng gefasst. So gehört natürlich Pferdezucht dazu, auch Pensionspferdehaltung auf eigener Futtergrundlage, nicht jedoch Reitsportanlagen in großem Umfang oder ein Pensions- und Gastronomiebetrieb (Pensionsbetrieb, Gastronomiebetrieb) für Reiter.
Und wenn der Nachbar neue Gebäude für Pferdehaltung genehmigt bekommt, so ist jede Nutzungsänderung wiederum genehmigungspflichtig und eine ungenehmigte Umnutzung kann zum Wegfall des Bestandschutzes der Außenbereichsgebäude führen.
Gru
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