in den letzten Wochen kam es immer wieder zu Problemen mit unserer Wohnsituation, wobei sich rausstellte, dass letztlich keiner so richtig Bescheid zu wissen schien. Es handelt sich wohl um ein etwas komplexeres Problem, deshalb dachte ich mir, dass eine Nachfrage in diesem Forum bestimmt nicht schaden kann.
Ich bin Student und lebe mit meiner Freundin (arbeitslos) und meinem kleinen Sohn in einer Zweitwohnung im Bauernhof ihres Stiefvaters in Oberbayern.
Dieser Bauernhof befindet sich in einem kleineren Dorf mit fünf oder sechs weiteren Häusern bzw. Höfen, und liegt ziemlich nahe an einer Gemeindestadt.
Wir sind in diese Wohnung eingezogen, nachdem sich die Eltern meiner Freundin ein Austragshaus gebaut haben, und darin eingezogen sind.
Davor hatten diese in besagter Zweitwohnung im ersten Stock gelebt.
So, dann kam es zu folgendem Problem; ein Gutachter kam vorbei und meinte, dass die Küche nicht genehmigt wäre und wir diese abbauen müssten. Anscheinend sollte das Abbauen der Spüle (laut Stiefvater) ausreichen, da Spüle und Küchenzeile eine Küche ausmachen würden.
Dann haben wir die Küche abgebaut, daraus ein Schlafzimmer gemacht, und einen Gasherd in das Wohnzimmer gestellt. Es ist mir jedoch nicht ganz klar, ob dies ausreichend ist. Schließlich kocht man mit dem Ofen weiterhin und einen Esstisch gibt es ja immer noch.
Nachdem ich nun einen kleinen Aufsatz geschrieben habe zu meinen wesentlichen Fragen:
- Gibt es eine Möglichkeit, wie man diese Küche im Nachhinein dennoch genehmigen kann (schließlich handelt es sich um die Tochter des Hofes)
- Was macht eine Küche aus? Genügt es wirklich Spüle und Küchenzeile abzubauen? Und darf man dann den Gasherd weiterhin zum Kochen verwenden?
Ich weiß, dass dieses Problem ganz klar etwas schwierig ist, würde mich jedoch trotzdem über jeden Kommentar freuen. Schließlich hängt davon die große Entscheidung ab, ob wir umziehen müssen oder es irgendeine andere Möglichkeit gibt.
Vielen Dank schon einmal,
Gruß aus dem Bayernland,
Jens