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Grundstücksschenkung/Vermessungen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstücksschenkung/Vermessungen

Hallo Zusammen,
meine Schwiegereltern möchten uns Ihr Grundstück schenken. Nun unsere Frage:
  • der Anruf beim Notar (Angestellter, nicht der Notar selbst) ergab, dass wir es erst vermessen lassen sollen und dann die Schenkung vornehmen lassen sollen.

Bestätigt Ihr das so?
Unser Plaungstand zurzeit:

  • mündliche Auskunft Bauamt: so wir wir uns das vorstellen, ist das Grundstück NACH der Teilung bebaubar
  • wir haben Planungen eines Bauträgers vorliegen (incl.detailierten Maßangaben) aber noch nichts unterschrieben. Die Planungen entsprechen mittlerweile genau dem, was wir uns vorstellen.

Würdet Ihr nun den Vermesser beauftragen, dann zum Notar gehen, dann den Vertrag unterzeichnen?
Haben wir etwas Wichtiges vergessen!
Danke für Eure Mühe!

  • Name:
  • Alex
  1. Bauvoranfrage

    Den münlichen Auskünften vom Bauamt sollten Sie nicht trauen, bzw. verstehen Laien die Bauamtsmitarbeiter mitunter falsch.
    Es entstehen durch Teilungen oft bauodnungsrechtliche Mängel an den vorhandenen Grundstücken und deren Bebauung, und die geteilten Grundstücke sind doch nicht so bebaubar wie gedacht. Deshalb reicht die mündliche Auskunft vom Bauamt nicht aus, bzw. sie ist im Zweifel gar nichts Wert. Entweder der Bauträger reicht die Bauvoranfrage ein, oder Sie beauftragen einen Architekten damit. Erst wenn die Bauvoranfrage genehmigt ist würde ich mit den von Ihnen beschriebenen Schritten weiter Verfahren.
    Gruß
  2. Danke!

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Ich werde heute schriftlich bei dem Bauamt nachfragen, mit der bitte uns eine schriftliche Auskunft zu kommen zu lassen. Anschließend werden wir den Vermesser beauftragen und dann das Grundstück teilen lassen.
    Viele Grüße!
  3. Nein, so nicht

    Zu einer gescheiten Bauvoranfrage gehört ein Lageplan, in dem die vorhandene Bebauung, die geplante Grundstücksteilung, die geplante Bebauung oder ein Baufenster, in dem sich die geplante Bebauung bewegen soll, Zufahrten von öffentl. Verkehrsflächen, Abstandflächen einzutragen sind.
    Das geplante Vorhaben kann man noch näher beschreiben, z.B. Geschossigkeit, Dachform und -Neigung, Dachaufbauten und letztlich sind die richtigen Fragen zu formulieren.
    Je ungenauer die Bauvoranfrage desto ungenauer und unverbindlicher ist auch die Antwort. Deshalb lassen Sie das eine (n) Fachmann (Frau) machen.
    Gruß
  4. OK

    Fachmann heißt Architekt? Das ist insfoern schwierig, weil wir uns ja noch nicht 100 % für einen Bauträger entschieden haben ... könnte das ggf. auch der Vermesser machen?
  5. Abgrenzung der Beauftragung

    Einen Architekt, bzw. Entwurfsverfasser, müssen Sie ja nicht mit Entwurfsarbeiten und weitergehenden Planungen beauftragen, auch wenn ein Architekt ggf. gerne weitergehende Aufträge hat.
    Es geht nur um die Erledigung des Formalismus einer Bauvoranfrage und um die Abklärung der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen (bauordnungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen) Zulässigkeit des Vorhabens im Zusammenhang mit der Teilung. Das müssen Sie bei der Beauftragung auch ganz klar deutlich machen. Es handelt sich erstmal nur um einen Aufwand von wenigen Stunden.
    Aber vielleicht ergibt sich auf diesem Weg noch die Gelegenheit, dass der Architekt auf die Bauträgerplanungen und Baubeschreibungen mal einen unabhängigen Blick wirft.
    Gruß
  6. übrigens

    "weil wir uns ja noch nicht 100 % für einen Bauträger entschieden haben"
    Da der Bauträger für Ihre Wünsche individuelle Planungen durchgeführt hat, kann es sein, dass, wenn Sie doch keinen Vertrag mit diesem Beiträger machen, dieser seine Planungskosten in Rechnung stellt. Das müssen Sie im Fall einer Entscheidung gegen den Beiträger bedenken.
    Gruß
  7. ja, aber <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">

    Wir haben (und dies schriftlich!) uns ein unverbindliches und kostenloses Angebot eingeholt. Dies haben wir mit verschiedenen Bauträgern gemacht und tatsächlich ist derjenige (für den wir uns ja auch schon fast entschieden haben) am "Weitesten" von den Planungen und uns hat auch unsere Sympathie. Übrigens von allen Anbietern das "kleineste Unternehmen" ... hätte ich im Vorwege nicht gedacht, aber man merkt hier jetzt schon (ich hoffe das bleibt so!) das man als Kunde "wichtig" ist ... mehr als bei den "großen Anbietern".
    Wir müssen uns "nur" noch über den Preis einige werden (aber auch das ist kein Problem, es geht hier nicht mehr um mehrere tausend €, mehr um die Frage: "was ist zusätzlich noch mit drin".) und wir warten noch auf die Bonitätsauskunft.
    Dies weiß der Bauträger, wir spielen mit offenen Karten, daher gehe ich nicht davon aus, dass er uns eine Rechnung präsentiert (wobei ich wie gesagt auch davon ausgehe, dass wir ihn beauftragen).
  8. vergessen

    Jetzt habe ich den eigentlichen Grund meines Postings vergessen ...
    Der Bauträger sagte uns, dass wir KEINE Bauvorabfrage machen sollen. Er sagte, dass würde nur Zeit kosten. Da wir einen Bebauungsplan haben und wir uns zusätzlch mündlich im Bauamt bestätigt wurde, dass unser Bau so in Ordnung geht, sei eine Bauvorabfrage nicht sinnvoll, da sie teuer und ebenso nicht rechtskräftig sein wie eine mündliche Auskunft..
    So langsam verwirrt mich das ... wir haben später noch einen Termin mit dem Vermesser, der wollte sich gerne das Grundstück anschauen und dann ein Angebot erstellen ... schauen wir mal, was der sagt
  9. Sachverstand

    Wenn die Bauträgerfirma Mitarbeiter hat, die fachlich in der Lage sind (Architekten / Ingenieure), die Bebauungsvoraussetzungen zu ermitteln, dann gut. Wenn ein Bebauungsplan besteht sind die planungsrechtlichen Grundlagen ja schon mal bekannt. Zu prüfen ist u.a. ob die Grundflächen- und Geschossflächenzahlen (Grundflächenzahlen, Geschossflächenzahlen), Baufenster, Abstandflächen auch mit Grundstücksteilung noch dem Bebauungsplan entsprechen, dies muss auch für den bereits bebauten Grundstücksteil geprüft werden.
    Ist das wirklich ein Bauträger, da es sich doch um ihr eigenens Grundstück handelt; ist es nicht vielmehr ein Generalunternehmer/GÜ?
    Das mit dem Planungshonorar bei nicht zustande kommenden Bau- oder Bauträgervertrag war nur am Rande bemerkt. Sie sollten nur wissen, dass die Durchsetzung eines Honorars für Planungsleistungen möglich und auch richtig ist, je nachdem wie weit die Baufirma, der Bauträger mit Planungsleistungen in Vorleistung ist.
    Gruß
  10. Bauträger

    Tatsächlich ist es eine "Arbeitsgemeinschaft", d.h. ein Zusammenschluss aus Bauleitung, Architekt und Handwerkern. Leider kann ich mit der Abkürzung Generalunternehmer/Generalübernehmer nichts anfangen. Tatsächlich gebe ich Ihnen Recht, verdient hätte die Firma zum jetzigen Zeitpunkt schon ein Honorar  -  aber ob und wie, die Frage werden wir uns wohl erst stellen, wenn wir sie nicht beauftragen sollten, wovon ich wie gesagt nicht ausgehe. Im Gegensatz zu den "großen Firmen" wird der Bau "etwas teurer"  -  wobei das sich schon wieder zu relativieren scheint, da uns die Firma mit "Kleinarbeiten" die sonst noch anfallen sehr entgegen kommt  -  ich gehe davon aus, dass das bei einem großem Bauträger nicht der Fall ist. Aber wie gesagt, die Entscheidung für den Bauträger ist sehr schwierig und kostet uns viel Zeit :-)
    Die "groben Angaben" sprich wieviel Raum bebaut und umbebaut (0, und 0,7) sowie Dachform, Abstand zum Nachbarn Geschosse und Länge der Grenzbebauung konnten wir dem Bebauungsplan entnehmen. Laut Bauamt (wie gesagt mündlich) bleibt das auch nach der Teilung gleich. Es wurden schon weitere Teilungen in der Art in der Straße durchgeführt (die ursprünglichen Grundstücke sind alle gleich groß und gleich bebaut) und Häuser draufgebaut, teilweise wesentlich größer als unser geplantes.
    Würden sie dennoch den Bauvorantrag stellen?
  11. GU/GÜ

    aus Wikipedia:
    Der Generalunternehmer (Generalunternehmer) erbringt sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes. Diese Form des Bauvertrages als ein Typ des Werkvertrages wird als Generalunternehmervertrag bezeichnet.
    Der Generalübernehmer (Generalübernehmer) übernimmt im Rahmen eines Bauvertrages die kompletten Ausführungsleistungen für ein Bauvorhaben. Dabei vergibt er sämtliche Leistungen an Subunternehmer weiter.
    Ein Bauträger schließt Bauträgerverträge und baut in der Regel auf eigenen Grundstücken und verkauft die fertigen, aber vorher bestellten, Häuser.
    Unverbindlich und kostenlos ist die Ausarbeitung des Angebots, weil Sie es vorher so vereinbart haben. Um aber überhaupt ein Angebot berechnen zu können, muss ein Gebäude erstmal entworfen werden. Dies sind Planungsleistungen, die der Generalunternehmer/Generalübernehmer Aufgrund ihres mündlichen Auftrags oder schlüssigen Verhaltens durchgeführt hat und die gehören nicht zur unverbindlichen Ausarbeitung eines Angebots. Es kommt halt vor, dass solche Planungsleistung bei nicht zustande kommen des Bauvertrags nach HOAIAbk. in Rechnung gestellt werden.
    Die Bauvoranfrage erscheint nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nun entbehrlich. Zur Prüfung der Verträge empfiehlt sich aber immer juristischen Rat bei einem Fachanwalt zu holen. Weiter empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) durch eine (n) Bausachverständige (n) einzusetzen. Hier evtl. auch schon vor Vertragsunterzeichnung mit der Prüfung der Bauunterlagen beginnend.
    Gruß
  12. 'Haben wir etwas vergessen'

    Hallo,
    ganz was anderes:
    Sie schreiben, die Schwiegereltern schenken 'uns' das Grundstück  -  Schenkungsteuerproblematik wurde bedacht? (Freibetrag Schwiegersohn  -  20.000 €)
    Gruß Susanne
    • Name:
    • Frau Sus-595-Hel
  13. Lieber Herr Lott, wir haben auf jeden Fall ...

    Lieber Herr Lott,
    wir haben auf jeden Fall vor die Verträge zur prüfen, momentan warten wir noch auf die "Bonitätsprüfung" des GÜs (:-)), entspricht diese unseren Erwartungen erstellt der Generalübernehmer eine komplette Bauleistungsbeschreibung (bisher sind viele Abspachen informell gelaufen) sowie den Vertrag, der wiederum von einem Fachmann geprüft werden wird.
    Ein unabhängigen Bauleiter steht tatsächlich noch auf meiner "To-Do-Liste". Wir möchten definitiv einen  -  müssen uns aber noch über den "Umfang der Baubegleitung" klar werden und dann einen qualifizierten finden!
    Lieber Herr Lott, an dieser Stelle noch einmal Danke für Ihre Unterstützung!

    Liebe Susanne,
    danke für den Hinweis! Tatsächlich haben wir uns damit auseinader gesetzt, meine Schwiegereltern werden meinem Mann das Grundstück schenken  -  der Freibetrag von Kinder liegt weit über dem Wert des Grundstückes!
    Viele Grüße!

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