Auf unserem Bogensportplatz (Außenbereich) wollen wir eine Materialhütte errichten. Nach diversen Kontakten mit dem Landratsamt (Bauordnung, Landwirtschaft, Naturschutz) haben wir schriftlich vorliegen, dass wir eine Materialhütte mit max. 20 m³ umbauten Raum verfahrensfrei errichten dürfen. So weit so klar. Bevor ich nun ggf. erneut den etwas langwierigen Behördengang antrete würde mich gerne interessieren, wie die Fachleute hier eine eventuell angestrebte Vergrößerung des Dachüberstands hin zu einem überdachten Unterstand werten.
Umbauter Raum ist es ja eigentlich nicht. Gibt es hier ein paar "Ja, aber"?
Gestaltung Materialhütte im Außenbereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Gestaltung Materialhütte im Außenbereich
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Umbauter Raum dr. Dachüberstand
hierzu gibt's Architekten, die Ihnen dies beantworten können.
Nebenbei, natürlich erhöht sich auch durch den Dachüberstand der umbaute Raum. Maßgeblich ist hierbei nicht nur der bspw.v. Wänden umschlossene Raum.
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