Hallo Bau-Experten,
wir habe zu Hause folgendes Problem bzw. folgende Fragestellung:
Die Eltern meines Freundes haben einen landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein und wohnen im Haupthaus. Die Oma bewohnt das Abnahmehaus.
Mein Freund der in der Zukunft den Betrieb übernehmen wird und ich wohnen mit seinen Eltern im Haupthaus. Derzeit ist er als Angestellter für seinen Vater tätig.
Wir hätten jetzt aber gerne mehr Platz und einen eigenen Garten und möchten nicht mehr so dicht an seinen Eltern wohnen - auch in Hinsicht auf eine eigene Familie.
Vor einiger Zeit haben seine Eltern einfach mal einen Bauantrag für ein weiteres Haus gestellt der abgelehnt wurde. Es hieß, solange meinem Freund der Betrieb nicht überschrieben worden sei, sei kein Bedarf für ein weiteres Haus vorhanden.
Was für Möglichkeiten hätten wir trotzdem ein weiteres Haus zu bauen?
Ist es z.B. möglich, dass meinem Freund der Betrieb überschrieben wird und seinen Eltern der Nießbrauch bleibt?
So wäre doch der Bedarf für ein Betriebsleiterhaus gegeben ohne dass sich praktisch etwas an der Hofführung ändert, oder?
Oder haben wir tatsächlich gar keine Chance für eine weitere Bebauung?
Viele Grüße,
Mareike
weiteres Betriebsleiterhaus auf landwirtschaftlichem Betrieb
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
weiteres Betriebsleiterhaus auf landwirtschaftlichem Betrieb
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Es gibt ja auch die Möglichkeit ...
Es gibt ja auch die Möglichkeit eines Landarbeiterhauses. Der Knackpunkt wird aber wohl sein, deswegen wurde der Bauantrag wohl auch abgelehnt, wir befinden uns im Außenbereich?!? ;) -
Landarbeiterhasu - nie davon gehört-
Also von einer besonderen baurechtlichen Beurteilung eines "Landarbeiterhauses" habe ich noch nie was gehört.
Das es sich um eine Hofstelle im Außenbereich handelt lässt sich denken. Im Außenbereich sind Gebäude, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen, zulässig. Die Gebäude müssen also dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Dazu zählen auch Wohngebäude für den Betriebsleiter, wenn seine ständige Anwesenheit auf der Hofstelle nötig ist (z.B. bei Milchviehhaltung, Schweinemast usw.)
Um die Nachfolge von landwirtschaftlichen Betrieben zu sichern werden auch sog. Altenteilerhäuser genehmigt. Auf Ihrer Hofstelle befindet sich aber bereits ein Betriebsleiterhaus und ein Altenteilerhaus. Da gehen die Genehmigungschanzen eines weiteren Altenteilerhauses, noch dazu in Entfernung zur bisherigen Bebauung, gegen Null.
Sofern es auf der Hofstelle ungenutzte landwirtschaftlich Gebäude oder Gebäudeteile gibt (alte Scheune oder ähnliches) kann es Möglichkeiten geben, eine Umnutzung genehmigt zu bekommen.
Gruß -
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Ist hier in Holstein gang und gäbe ... -
Hallo, von einem Landarbeiterhaus hatte ich bisher auch ...
Hallo,
von einem Landarbeiterhaus hatte ich bisher auch noch nie gehört. Ja, wir liegen im Außenbereich und ungenutzte Gebäude- / teile gibt es nicht.
Es lohnt also offensichtlich, sich nochmal tiefer zu informieren.
Wenn mein Freund Betriebsleiter werden würde, ist es (glaube ich) nicht so problematisch noch eine Baugenehmigung zu bekommen.
Anwesenheit ist zwingend, da wir Schweine haben.
Und die anderen beiden Generationen müssen ja dann auch noch auf dem Hof versorgt werden.
Ist das alles kompleziert :-/ -
kompliziert mein ich natürlich
...
kompliziert mein ich natürlich -
defineirte Regelungen dazu
Also genauer definierte Regelungen zu einem 2 Betriebsleiterhaus auf einer Hofstelle wird es wohl nicht geben. Man müsste schon nach Vergeleichsfällen aus der Rechtsprechung suchen.
Es wird eine Ermessensentscheidung des Bauamts bleiben und da wird das Bauamt sicher die Frage stellen, warum die Oma allein ein Haus bewohnt, und die Eltern und Kinder jeweils auch alleine ein Haus bewohnen wollen. Vermutlich sind die Wohnflächen groß genug, sodass z.B. die junge Generation mit der Oma zusammen in ein Haus passt oder die Oma mit in das Elternhaus ziehen kann. Mit solchen Argumentationen des Bauamts müssen Sie rechnen.
Wieviel Wohnflächen haben denn die vorhandenen Gebäude jeweils?
Gruß -
Das weiß ich nicht genau. Omas Haus ist ...
Das weiß ich nicht genau. Omas Haus ist ziemlich klein (100 m²?), da passen auf keinen Fall 2 Partien mitrein.
Im großen Haus ist definitiv mehr Platz aber es ist als altes Bauernhaus mit mehreren Anbauten total verbaut.
Und wenn wir dann z.B. 4 Kinder hätten wäre es definitiv zu klein.
Sollte ich mich direkt beim Bauamt mal erkundigen oder eher bei einem Anwalt oder Architekten? -
Sprechen Sie am besten erst mal ...
Sprechen Sie am besten erst mal mit der Landwirtschaftskammer, die müssen im Zuge des Verfahrens ohnehin eine Stellungnahme abgeben.
Doof gefragt: Landwirt, hat meistens Land. Land welches Kommunen manchmal brauchen ...
Kuhhandel sind die schönsten ...)
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Architekten
Sie sollten zu einem Architekten gehen.
Da es aber im Außenbereich und besonders in Ihrem Fall Genehmigungsrisiken gibt, sollte die Architektenleistung vorerst nur auf Grundlagenermittlung oder auf eine Beratungsleistung nach Aufwand begrenzt werden, und zwar schriftlich. Nicht, dass ein Architekt beginnt tolle Entwürfe einen neuen Häuschens zu zeichnen und Sie so in einen mündliche Beauftragung rutschen.
Machen Sie klar, worum es geht. Erstberatung, Gespräche mit dem Bauamt, die der Architekt führen soll. Ich sehe eher Möglichkeiten, dass das vorh. Hofgebäude so umgebaut oder erweitert werden können, dass alle darin Platz haben. Das soll der Architekt sondieren. Dies im Auftrag schriftlich fixieren. Danach kann es ja mit der Planung weitergehen.
Gruß
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