Guten Tag,
wir haben ein Grundstück gekauft, leider zu schnell entschlossen dafür, ohne uns genau zu informieren wie man dieses Grundstück nutzen kann ... da es landwirtschaftliche Betriebsfläche im Außenbereich ist. Links davon ist jedoch der Swr3 und neben diesem auch noch ein Grundstück mit Container und Haus drauf ...
Laut Baurechtsamt kann man dieses Grundstück gar nicht nutzen ...
meine Frage: besteht die Möglichkeit dies anderweitig zu umgehen oder eine Gesetzeslücke damit wir dies als lagerplatz nutzen und eventuell später mit Wohncontainer (bzw. Blockhaus) die natürlich nur auf eine Bodenplatte gestellt werden und somit auch wieder entfernt werden kann.
Das Grundstück ist in Baden Württemberg- Freiburg.
Vielen Dank
Nutzung von landwirschaftlicher Betriebsfläche im Außenbereich
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nutzung von landwirschaftlicher Betriebsfläche im Außenbereich
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Beiträge wie man
gültige Gesetze (hier z.B. Bebauungsplan) umgeht, werden Sie hier wohl nicht bekommen.
Natürlich könnten Sie eine bewegliche Immobilien (z.B. ein Zelt, Jurte, Container) drauf stellen (aber ohne Bodenplatte). Aber ob das Ihnen hilft.
Wenn nichts zu bebauen ist, dann evtl. Garten/Weidefläche draus machen, dann haben Sie wenigstens noch was davon. Könnte in der kommenden Zeit durchaus gefragt sein. Oder wieder verkaufen.
Daher, klären Sie ab, was Sie dürfen (Bebauungsplan etc. anschauen), wenn nichts, dann Pech gehabt. Buchen Sie es dann unter "Erfahrungswert". -
toll
Guten Morgen,
eigentlich möchte ich nur genau wissen was ich zu tun habe um dieses Grundstück irgendwie nutzen zu können ...
Natürlich weiß ich auch das ich hier keine Tipps zum Gesetzesbruch bekomme das meinte ich auch nicht damit. nur ob jemand damit schon Erfahrung gemacht hat und irgendwelche Tipps bekommen hat dies zu nutzen ...
ja natürlich würde mir das dann auch schon helfen wenn ich wüsste das ich meinen Lagerplatz und Container draufstellen kann ...
könnte mir da jemand genau sagen an wen oder welches Amt ich mich wenden muss damit ich genaue Auskunft bekomme..
ja natürlich kann ich dies so oder so als Erfahrung abstempeln so leicht und ohne zu Prüfen kaufe ich nichts mehr ...
wäre trotzdem nett wenn mir jemand ein paar Tipps geben kann.
Angenommen ich würde dort einfach meinen Fuhrpark abstellen ... kann dann das Amt mich zwangsräumen oder mir Bußgeld verhängen ...
bis dann -
BauGB § 35: Grundstücksnutzung
nur kurz:
ein Grundstück im Außenbereich ist zu fast nichts gut, außer zu den dort eben erlaubten Nutzungen und, wenn ein Bebauungsplan nachträglich erstellt wurde (meist sehr selten). Diese finden Sie grundsätzlich im BauGB.
Helfen kann Ihnen nur das Landratsamt, hier wohl das des Lkr. Freiburg.
Wenn in der direkten! Nachbarschaft ähnliche (besser gleiche) Nutzungen vorherrrschen wie die von Ihnen geplante, könnte u.U. eine Genehmigung für diesen Zweck möglich sein. Aber, ohne die Rahmenbed. zu kennen kann man Ihnen hier nicht weiterhelfen (was wohl kho meinte). Letztlich erfahren Sie nur durch eine sachverständige Überprüfung des Sachvershalts und ggf. mit Baurechtsanwalt, was Sie mit dem Grundstück anfangen können. Aus der Ferne und dazu noch ohne die konkreten Vorgaben Ihres Kreises und ggf. der Gemeinde geht so etwas überhaupt nicht!
Interne Fundstellen
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