Bauen im Landschaftsschutz/Außenbereich BW: Umnutzung, Neubau, Chancen & Risiken?
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Bauen im Landschaftsschutz/Außenbereich BW: Umnutzung, Neubau, Chancen & Risiken?

Hallo,
(Baden-Württemberg)
mir brennt da was auf der Seele. Mein Schwiegervater ist im Besitz zweier Höfe. Der eine wird noch von seiner älteren Tante bewohnt (Wohnrecht), gehört aber schon meinem Schwiegervater. Der andere Hof wird von ihm landwirtschaftlich betrieben.
Auf dem Hof, auf dem die Tante lebt halten Mein Mann und ich nun schon länger unsere Pferde und bewirtschaften die Flächen. Sind allerdings berufstätig und machen das nebenher. Nun wollen wir dort bauen, weil wir bei unseren Tieren sein möchten und dort unser leben verbringen wollen und den Hof bewirtschaften wollen.
Wir haben nun 2 Varianten zur Auswahl und wissen nicht, welche wir beantragen sollen:
Einmal ein Anbau an das Wohnhaus, in dem die Tante jetzt lebt. Nachteil: Wäre von der Fläche her knapp und keine Endgültige Lösung. Das jetzige Wohnhaus ist nicht renovierungsfähig und müsste neu erbaut werden (wir müssten quasi 2 mal bauen)
Dann eine Umnutzung (Abriss und Neubau oder Ausbau) eines alten Stallgebäudes, das von der Fläche her ausreichend wäre und auch eine sehr schöne Lage hat.
Das Problem ist, dass ja nur mein Schwiegervater privilegiert ist und er quasi der Bauherr sein müsste?!
Welche Chancen kann man sich für die Vorhaben ausrechnen?
Der Bürgermeister der Gemeinde hat signalisiert, der Anbau wäre günstiger, weil gesichert sein muss, dass das alte Wohngebäude nicht irgendwann verkommt. Wir aber hätten lieber die Lösung mit dem Stall! Ist einfach größer (Kinder?), schöner und am Ende nicht so teuer!
Wie wichtig ist das Argument keine 2 getrennten Wohnhäuser errichten zu dürfen wg. Verfall des alten?
Mit der Umnutzung des Stalls würden wir ja nicht mal neue Fläche versigeln!
Ich hoffe jemand hat Tipps oder Erfahrung in der Sache. Denn ich habe echt Angst, dass uns unser Lebenstraum den Bach runtergeht =/
  • Name:
  • Melli
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    Ich verstehe, dass Ihr Schwiegervater plant, im Landschaftsschutzgebiet bzw. Außenbereich in Baden-Württemberg zu bauen. Dies ist ein komplexes Thema, da solche Gebiete besonderen Schutz genießen.

    Mögliche Optionen:

    • Umnutzung bestehender Gebäude: Eine Umnutzung von Stallgebäuden zu Wohnraum könnte eine Option sein, insbesondere wenn das Gebäude bereits besteht. Dies erfordert jedoch eine Baugenehmigung und muss mit den Zielen des Landschaftsschutzes vereinbar sein.
    • Neubau: Ein Neubau im Außenbereich ist in der Regel nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn er einem landwirtschaftlichen Betrieb dient oder zur Erhaltung des Landschaftsbildes beiträgt.
    • Ausbau bestehender Wohngebäude: Der Ausbau eines bestehenden Wohngebäudes könnte unter Umständen genehmigungsfähig sein, wenn er sich im Rahmen des Bestands hält und keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild hat.

    Wichtige Aspekte:

    • Lage: Die Lage des Grundstücks (Landschaftsschutzgebiet oder Außenbereich) spielt eine entscheidende Rolle.
    • Bebauungsplan: Prüfen Sie, ob es einen Bebauungsplan für das Gebiet gibt, der bestimmte Vorgaben macht.
    • Zustimmung der Gemeinde: Die Gemeinde hat ein Mitspracherecht und kann das Vorhaben ablehnen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle dringend, sich frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde und einem Architekten oder Baujuristen in Verbindung zu setzen, um die Erfolgsaussichten des Vorhabens zu prüfen und die notwendigen Genehmigungen einzuholen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Außenbereich
    Der Außenbereich umfasst Gebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Hier gelten besondere Schutzbestimmungen, um die freie Landschaft zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Landschaftsschutzgebiet, Freifläche, unbebautes Gebiet
    Landschaftsschutzgebiet
    Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein Gebiet, das aufgrund seiner natürlichen Vielfalt, Eigenart oder Schönheit besonders geschützt wird. Hier gelten strenge Auflagen für Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Naturschutzgebiet, Schutzgebiet, Biotop
    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der festlegt, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Er regelt die Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
    Verwandte Begriffe: Bauleitplan, Flächennutzungsplan, Baurecht
    Umnutzung
    Die Umnutzung bezeichnet die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks. Eine Umnutzung erfordert in der Regel eine Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Nutzungsänderung, Umwandlung, Konversion
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Baurecht
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Überwachung der Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Bauordnungsamt
    Außenbereichssatzung
    Eine Außenbereichssatzung ist eine Satzung der Gemeinde, die Regelungen für das Bauen im Außenbereich trifft. Sie kann die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich einschränken oder erweitern.
    Verwandte Begriffe: Gemeindesatzung, Bauvorschrift, Ortsrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet Bauen im Außenbereich?
      Antwort: Bauen im Außenbereich bezieht sich auf Bauvorhaben außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Hier gelten besonders strenge Regeln, um die freie Landschaft zu schützen.
    2. Frage: Welche Rolle spielt der Landschaftsschutz?
      Antwort: Der Landschaftsschutz dient dem Erhalt der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten sind daher besonders genehmigungsbedürftig und werden kritisch geprüft.
    3. Frage: Kann ein Stallgebäude einfach in ein Wohnhaus umgewandelt werden?
      Antwort: Nein, eine Umnutzung erfordert eine Baugenehmigung und muss mit den Zielen des Landschaftsschutzes vereinbar sein. Es müssen baurechtliche und brandschutztechnische Anforderungen erfüllt werden.
    4. Frage: Welche Chancen gibt es für einen Neubau im Außenbereich?
      Antwort: Ein Neubau ist in der Regel nur möglich, wenn er einem landwirtschaftlichen Betrieb dient oder zur Erhaltung des Landschaftsbildes beiträgt. Es müssen strenge Auflagen erfüllt werden.
    5. Frage: Was ist ein Bebauungsplan?
      Antwort: Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der festlegt, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Er gibt Auskunft über die Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche.
    6. Frage: Welche Rolle spielt die Gemeinde bei Bauvorhaben im Außenbereich?
      Antwort: Die Gemeinde hat ein Mitspracherecht und kann das Vorhaben ablehnen, wenn es den Zielen der Gemeindeplanung widerspricht oder das Landschaftsbild beeinträchtigt.
    7. Frage: Was ist bei der Planung eines solchen Bauvorhabens zu beachten?
      Antwort: Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit der Baubehörde und einem Architekten oder Baujuristen aufzunehmen, um die Erfolgsaussichten des Vorhabens zu prüfen und die notwendigen Genehmigungen einzuholen.
    8. Frage: Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
      Antwort: Für einen Bauantrag sind in der Regel Bauzeichnungen, ein Lageplan, eine Baubeschreibung und weitere Unterlagen erforderlich, die die Übereinstimmung des Vorhabens mit den baurechtlichen Vorschriften nachweisen.

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  2. Architektensuche: Bauen im Außenbereich – Baden-Württemberg

    Suchen Sie sich,
    Hallo Melli,
    einen Architekten, der sich mit bauen im Außenbereich auskennt. Am besten wäre vermutlich, dass Sie den Hof zuerst einmal offiziell übernehmen und dann einen "Altenteiler" bauen.
    Grob umrissen, möglich ist ein Neubau, aber man sollte einige Spielregeln einhalten ...
    Gruß aus Baden
  3. Hofübergabe: Vorzeitige Besitzregelung – Pacht oder Bauantrag?

    Keine vorzeitige Besitzregelung möglich
    Hallo nochmal,
    leider kann man Schwiegervater seine Angelegenheiten noch nicht regeln. Er hat 3 Söhne und will nach der Rente alles verteilen, an uns dann den Hof.
    Er meinte er will möglicherweise den Bauantrag stellen oder uns den Hof auf 99 Jahre verpachten?
    • Name:
    • Melli
  4. Altenteilerbau: Verwandtschaftsgrad – Pacht nicht erforderlich?

    Als,
    direkter Verwandter 1. Grades müssen sie evtl. noch nicht einmal pachten, sondern können so einen Altenteiler bauen, aber ohne Ortskenntnis bzw. der genauen Verhältnisse geht das nur mit einer Kristallkugel.
    Gruß
  5. Bauen im Außenbereich: §35 BauGB – Landwirtschaft vs. Umnutzung

    Foto von Martin G. Halbinger

    2 schienen
    nach § 35 BauGBAbk. sind m.E. zwei grundsätzlich unterschiedliche Wege möglich:
    1. Nach § 35 (1) 1.
    Der Bauherr / Betreiber ist selbst Landwirt (ggf auch im Nebenerwerb) und der Neubau ist betriebsnotwendig (u.A. größenabhängig). Dann sollte der Betrieb aber auch Ertrag abwerfen (Zucht, Pensionspferde usw.)
    2. Nach § 35 (4)
    Hier sind auch für nicht Privilegierte Möglichkeiten, vorhandene / ehemalige Hofstellen zu Wohnugnen umzunutzen / umzubauen. Die Möglichkeiten sind aber auf die darin aufgeführten Varianten beschränkt.
    • Eine dritte Möglichkeit wäre es, die Mitarbeit der Gemeinde vorausgesetzt, über Bebauungsplan, Außenbereichssatzung usw. dort Baurecht auszuweisen.

    Hinweis:
    Der Bürgermeister ist i.d.R. nicht die Bauaufsichtsbehörde und auch nur sehr selten ein Baujurist. Bei Baumaßnahmen im Außenbereich ist die Rechtslage komplex, und die Baugenehmigung wird immer noch von der unteren Bauaufsicht (meist Landratsamt) erteilt oder abgelehnt ... z.T. auch entgegen der Meinung des Bürgermeisters ...
    Der Hinweis auf fachkundige Unterstützung hier wirklich wichtig. Zum Einen durch Architekten und ggf. Baujuristen und zum Anderen ggf auch Steuerberater, Fachanwalt Erbrecht usw.

  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauen im Landschaftsschutz: Umnutzung, Neubau & Chancen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeiten des Bauens im Landschaftsschutzgebiet Baden-Württemberg, insbesondere die Umnutzung bestehender Höfe und den Neubau im Außenbereich. Zentrale Aspekte sind die Notwendigkeit einer Genehmigung, die Rolle der Landwirtschaft und die verschiedenen Optionen nach § 35 BauGBAbk..

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektensuche: Bauen im Außenbereich – Baden-Württemberg ist es ratsam, einen Architekten mit Erfahrung im Bauen im Außenbereich zu konsultieren. Dies ist entscheidend, um die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und einzuhalten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Altenteilerbau: Verwandtschaftsgrad – Pacht nicht erforderlich? deutet an, dass bei direkter Verwandtschaft möglicherweise kein Pachtvertrag erforderlich ist, um einen Altenteiler zu bauen. Dies sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.

    📊 Fakten/Zahlen: Im Beitrag Bauen im Außenbereich: §35 BauGB – Landwirtschaft vs. Umnutzung werden zwei Wege nach § 35 BauGB genannt: Bauen als Landwirt (§ 35 (1) 1.) und Bauen für nicht Privilegierte (§ 35 (4)). Die erste Option ist an die Betriebsnotwendigkeit und Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebs gebunden.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Gemeinde, der Bauaufsichtsbehörde und einem Baujuristen in Verbindung zu setzen, um die spezifischen Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort zu klären. Der Beitrag Hofübergabe: Vorzeitige Besitzregelung – Pacht oder Bauantrag? wirft die Frage auf, ob ein Pachtvertrag oder ein Bauantrag der richtige Weg ist, was eine individuelle Beratung erfordert.

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