Guten Tag,
trotz längerer Suche im Forum konnte ich keine Antwort auf folgende Frage finden:
In Niedersachsen zählt ja bei einem Dachüberstand (Walmdach) von mehr als 50 cm inkl. Dachrinne eben diese Dachrinne als Außenkante des Gebäudes.
Meine Frage wäre: bezieht sich das nur auf Abstandsregelungen, oder muss ich nun zur Ermittlung der GRZ1 die Dachfläche annehmen statt der Grundfläche des Gebäudes?
MfG
Markus K.
mal wieder GRZ ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
mal wieder GRZ ...
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Hinzurechnen
Die Problematik hatte ich bereits bei mehreren Bauanträgen in Niedersachsen.
Für die Ermittlung der Grundfläche bei der GRZAbk.-Berechnung sind Dachüberstände größer als 50 cm hinzuzurechen. Also tatsächlich bis Außenkante Dachrinne.
Gruß
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