ich bin Landwirt und möchte eine Maschinenhalle 9,5 x 10 m errichten (Bayern). Die Halle soll eine übliche Konstruktion aus Nagelbindern und ca. 4 m Traufhöhe sein.
Entsprechend BAyBo sind meines Wissens landwirtschaftliche Bauten bis 100 m² genehmigungsfrei.
Aber was heißt genehmigungsfrei eigentlich?
- Kann ich sofort ohne der Gemeinde/LRA Bescheid zu geben das Bauen anfangen?
- oder muss ich die Gemeinde vorher über den Bau informieren (z.B. mittels Lageplan), und kann dann sofort anfangen?
- oder muss ich dann abwarten, bis vom Gemeinde/LRA schriftlich das OK gegegen wird?
- reicht ein formloser Lageplan oder ist sogar ein richtiger Bauantrag erforderlich (inkl. weitere Pläne wie Ansichten, Schnitte, etc.).
- falls Letzteres der Fall ist, kann ich diesen selber erstellen und muss dies zwingend durch einen Architekten geschehen?
- benötige ich Nachbarunterschriften, wenn die Halle ca. 50 m von der Grenze wegliegt (oder kann darauf verzichtet werden, da eine Betroffenheit nicht mehr gegeben ist)
Oder kurz gefragt: Wie ist die baurechtliche Vorgehensweise zur Errichtung dieser Halle?
Vielen Dank
Hinweis: bin mir über den Standort noch nicht ganz im Klaren (entweder auf einer Wiese, die gemäß FNP noch im Innenbereich liegt oder auf der benachbarten Wiese, die aber schon im Außenbereich liegt). Macht dies für dieses Vorhaben einen Unterschied?