Hallo,
wir haben vor einem Jahr eine Handwerksleistung in Form eines Dachstuhls erhalten. Dabei wurde eine Bankbürgschaft in Höhe von 5 % über 5 Jahre vereinbart. Diese Bankbürgschaft will oder kann der Handwerker nicht erbringen. Jetzt nach einem Jahr fordert der Handwerker das ich die 5 % auf ein von mir eingerichtetes Sperrkonto einzahle.
Ist diese Forderung berechtigt oder kann ich auf die Bankbürgschaft bestehen?
Handwerker bringt keine Bankbürgschaft - fordert jedoch Sperrkonto
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Handwerker bringt keine Bankbürgschaft - fordert jedoch Sperrkonto
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Mal komisch gefragt
brauchen Sie denn nach einem Jahr noch eine Bürgschaft. Entweder ist der Dachstuhl ohne Mängel gemacht oder Sie haben Mängel und diese werden behoben.
Vorschlag: Kaufen Sie ein paar Goldmünzen, die bleiben auch nach dem Bankencrash erhalten. Freut vielleicht den Handwerker auch mal "richtiges" Geld in die Hand zu bekommen.
(Momentan ist der Goldpreis ja stark am Steigen, könnte aber auch mal wieder sinken, aber besser als wertlose "Aktien".).
Im Link einfach mal auch "Charts" klicken. -
Hatte nur Ärger mit dem Handwerker
Mir geht es hier nur noch ums Prinzip. Während der Bauphase hatte ich nur Ärger und generve mit diesem Handwerker. In der Ausschreibung unseres Architekten ist die Bankbürgschaft ausdrücklich festgeschrieben worden. Der Dachstuhl hat keine aktuellen Mängel. -
er
hat wohl das Wahlrecht, wenn vertraglich Sicherheitsleistung vereinbart wurde.
Mal in den Vertragsgrundlagen nachlesen.
Grüße -
Sicherheitsleistung
Der Auftragnehmer kann ja die Bankbürgschaft beibrangen, damit Sie die ausstehenden 5 %, den Sicherheitseinbehalt auszahlen können.
Haben Sie denn überhaupt 5 % einbehalten? Wenn ja, dann können Sie die ja auch auf ein Sperrkonto einzahlen.
Gruß -
der
Handwerker kriegt doch angeblich keine
und jetzt will er deshalb die Art der Sicherheit ändern.
... und Markus hat wieder den Ärger.
Immer wegen dem. -
Sicherheitsleistung
Habe mir den Vertragstext noch einmal genau angesehen.
Dort ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % vereinbart worden als Sicherheit für die Gewährleistung. Damit der Handwerker an die 5 % kommt ist dort vereinbart worden das statt dessen eine Bankbürgschaft beigebracht werden kann. Aus dem Text geht aber nicht hervor das ich das Geld auf ein Sperrkonto zu zahlen habe.
Muss ich dieses nun tun? Oder warte ich die nächsten 4 Jahre einfach ab und überweise dem Handwerker dann sein Restgeld?
Müsste mich dann erst mal schlau machen wie so etwas funktioniert und ob dies meine Bank überhaupt anbietet. -
und warum das ganze?
ganz einfach: Sie behalten 5 % ein, falls ein Gewährleistungsfall eintritt und der Handwerker nicht mehr greifbar wäre. soweit einigermaßen nachvollziehbar.
der Handwerker wünscht das Geld auf einem sperrkonto, vielleicht noch minimalst verzinst, falls sie in 4 - 5 Jahren nicht mehr flüssig wären und er dann seinem Geld hinterherlaufen müsste.
soweit doch wohl auch nachvollziehbar.
Sollte VOBAbk. vereinbart gewesen sein so steht dort sinngemäß in § 17:
wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet so hat der AG den Betrag auf einem Sperrkonto über welches beide nur gemeinsam verfügen können bei einer zu vereinbarenden Bank zu hinterlegen. Etwaige Zinsen stehen dem AN zu. -
Falls VOB vereinbart ist
und NUR die Länge der Gewährleistungszeit auf 5 Jahre erhöht wurde, sonst keinerlei weitere Aussage zur Länge der Gewährleistungsbürgschaft getroffen wurde - so ist die Bürgschaft oder eben die Summe nach 2 Jahre zurückzugeben.
§ 17
3. Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer
den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto
einzuzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen können (Und-Konto). Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
6. (3) Zahlt der Auftraggeber den einbehaltenen Betrag nicht rechtzeitig ein, so kann ihm der Auftragnehmer hierfür eine angemessene Nachfrist setzen. Lässt der Auftraggeber auch diese verstreichen, so kann der Auftragnehmer
die sofortige Auszahlung des einbehaltenen Betrags verlangen und braucht dann keine Sicherheit mehr zu leisten.
8. (2) Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelanspr
üche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer
Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu diesem
Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - HiHiHilfe ...
- … er mir glauben muss, dass ich nicht verpflichtet bin, Betrug an Handwerkern zu unterstützen. …
- … PS: kann es sein, dass deshalb bei vielen Handwerkern eine Aversion gegen Architekten vorhanden ist? …
- … Ich kann ja verstehen das man das als Unternehmer, Handwerker, anders sieht. …
- … die Interessen des Bauherrn vertreten, andererseits will man womöglich mit den Handwerkern auch später zusammenarbeiten ... …
- … aus einem solchen Pflichtverstoß des Architekten rechtlich herleiten kann. Denn der Handwerker kann seinen Fehler jederzeit bemerken und korrigieren, auch ohne dass ihn …
- … der Handwerker kann seinen Fehler zwar jederzeit bemerken aber nicht jederzeit korrigieren! nicht umsonst wies ich auf die bindende Wirkung von Schlussrechnungen hin! und letztlich gibt es noch Verjährungsfristen. also nachdenken, Herr roth (notfalls zweimal? -) …
- … Wenn wirklich alle Rechnungsprüfer stur nach der Methode handeln und die Firma pleite macht (jaja - selbst schuld, ich weiß) ist die Gewährleistung futsch ;-(. Und was hilft da eine 3 % Bankbürgschaft? Nichts! …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmen schließt. Ist der Rohbau gefährdet!?
- … Als Bankbürgschaft laut Bauvertrag vereinbart ist? …
- … vereinbart ist, wird in 99,9 % der Fälle von den Firmen per Bankbürgschaft abgegeolten, weil die Kosten für die Bürgschaft geringer sind als die …
- … ganz deutlich drin, dass ein Sicherheitseinbehalt von 5 %, abzugelten durch Bankbürgschaft, vertraglich verinbart ist. Daher weiß ich das! …
- BAU-Forum - Bauphysik - Lichtenfelser Experiment im Fernsehen
- … Vielen Handwerkern und Planern sind - wie natürlich auch anderen aus allen Berufszweigen …
- … Bauherrn wird das langfristig nicht verborgen bleiben. Dann gute Nacht, dämmwütiger Handwerker und Planer! …
- … mit Bankbürgschaft für die von Ihnen …
- … Was die Tatsachen betrifft: Bitte teilen Sie mit, wer von Ihnen vertraglich Haftung übernehmen will für die kaufmännisch ehrliche Wirtschaftlichkeit der reinen Dämmung gem. EnEV (Sowieso-Kosten und Förderung rausgerechnet!) für Wohnblöcke mit 30-50 Wohneinheiten oder meinetwegen auch EFHs. Das würde in der Wohnungswirtschaft und beim Privatbauherrn für Furore sorgen. Kunden dürften dafür leicht zu finden sein, wenn mir einer der hiesigen Bauphysikpäpste die Wirtschaftlichkeit mit Brief und Siegel inkl. Bankbürgschaft vertraglich zusichert. Bitte im Forum melden, oder die weitere Täuschung …
- BAU-Forum - Dach - Dachüberstand Giebel
- … Sie müssen den Handwerker nicht jeden Müll bauen lassen, sondern eine fachgerechte Mängelbeseitigung gestatten. Wenn …
- … Was sagt eigentlich Ihr Architekt zu dem Problem und den handwerkerseitig vorgeschlagenen Mängelbeseitigungsmöglichkeiten? …
- … in Höhe der Sanierungskosten der fachgerechten Lösung oder ersatzweise gegen eine Bankbürgschaft in gleicher Höhe. So haben Sie wenigstens die Sicherheit, dass Sie …
- BAU-Forum - Dach - Dachdecker haut mich übers Ohr?
- … 13200 . Dann dibt es noch die Möglichkeit eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft von 5 % der Gesamtsumme abzuziehen. …
- … wohl das nicht benötigte Material des DD (Folie) bezahlen. Gewährleistungs- oder Bankbürgschaft richten sich auch nach der (legalen) RG, dumm gelaufen. Bakkbürgschaft wird …
- … nur wg. Preisdruck, das macht kein DD gerne). Sie haben dem Handwerker in Klartext gesagt: Mit dem Auftrag verdienst Du nur etwas, wenn …
- BAU-Forum - Fertighaus - Einbehalt von Sicherheitsbetrag ausgeschlossen - was nun?
- … Der Bauunternehmer hat ein Wahlrecht, ob er vorher Sicherheit z.B. durch Bankbürgschaft leistet, oder ob die 5 % von allen Rechnungen abgezogen werden sollen. …
- … Der Architekt, der auch Bauleiter ist, hat zugegeben, dass er den Handwerkern nicht die aktuellsten Pläne weitergegeben hat. Folge war eine in der …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Abtrittserklärung aus Guthaben
- … natürlich vor dem Vertragsabschluss nichts gewusst. Alternative kann ich auch eine Bankbürgschaft machen und das will ich auf keinen Fall. …
- … Alle Unternehmer und Handwerker haben ihr Geld unverzüglich sofort am Tage der Rechnungsstellung erhalten. …
- … Einen Unternehmer oder Handwerker mit der besagten Forderung hätte ich vom Grundstück gejagt ... …
- … bauen mit Generalunternehmer und vergeben die Gewerke nicht selber an die Handwerker. …
- … zusätzlich würde mich als Unternehmer Ihre strikte Verweigerung eine Bankbürgschaft zuzulassen stutzig machen. …
- … Eine Bankbürgschaft ist doch noch viel ... …
- … Eine Bankbürgschaft ist doch noch viel schlimmer als diese Abtretungserklärung mit der Bedingung, dass erst ausgezahlt wird, wenn ich zustimmte. …
- … Eine Bankbürgschaft kostet richtig Geld und für nichts. Die Bank hat Null …
- … Risiko. Außerdem habe ich bei eine Bankbürgschaft noch weniger Kontrolle über das Geld als bei dieser Abtretungserklärung. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Hilfe bei Bewertung eines Finanzierungsangebotes von der Debeka
- … dem schlüsselfertig-Angebot unseres Hausanbieters und der Möglichkeit das Haus mit regionalen Handwerkern auszubauen. Die Angebote für die Ausbauten liegen uns von den Handwerker …
- … einen Betrag von 7.000 vorliegen würden. Dafür müssen wir nun eine Bankbürgschaft kaufen (von der Westdeutsche Immobilien Bank) die uns einmalig 280,00 kosten. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Handwerkerrechnungen - Preisnachlass
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