Ihr Anliegen wurde schon mehrfach hier im Forum behandelt. Vielleicht benutzen Sie einmal die Suchfunktion.
Zu Ihrem konkreten Fall und Ihren Fragen nur so viel in Kürze:
1. Teile des Gemeinschaftseigentums können natürlich erworben werden, wenn die WEGAbk. zustimmt. Ob dies ratsam ist, ist fraglich, da Sie bspw. für das nun umgewandelte Sondereigentum die alleinige Verantwortung und Kostentragung (Instandhaltung, Instandsetzung, etc.) zu leisten hätten.
2. Im Allg. wird eine Lösung des Sondernutzungsrechts für den Dachboden einfacher realisierbar sein.
3. Sie dürften sich, wie zumeist, die Zähne an der WEG ausbeißen, was bspw. bauliche Änderungen betrifft.
4. Die Teilungserklärung beinhaltet Regelungen zu Voraussetzungen für Zustimmung zu Maßnahmen in WEG's.
5. Ein Architekt nützt Ihnen erst mal gar nichts. Sie benötigen vor allem jemanden, der sich in WEG-Angelegenheiten auskennt (bspw. auch ein Fachanwalt für priv. Baurecht). Im besten Falle finden Sie jemanden, der diese Voraussetzungen mitbringt, entsprechende Erfahrung hat und gleichzeitig Architektenleistungen in einer Person erbringen kann.
WEG - Bauliche Änderungen, Architektenleistungen, etc.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
WEG - Bauliche Änderungen, Architektenleistungen, etc.
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