Hallo,
ich habe folgende Frage zur Anwendung des Schmalseitenprivilegs in NRW und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu eine Antwort geben könnte.
Folgendes Problem: Das zu bebauende Grundstück ist 85 m lang und 14 m breit. Erlaubte Bauweise: 2.5 Geschosse.
Gebaut werden sollen 2 Mietwohnungen und eine große Wohnung für den Eigentümer.
Wenn das Gebäude nun länger als 16 m wird, kann man bis zu 16 m Länge das Schmalseitenprivileg anwenden, dann das Gebäude schmaller werden lassen und dann auf der restlichen Länge die Abstandsflächen normal berechnen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Anwendung Schmallseitenprivileg NRW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Anwendung Schmallseitenprivileg NRW
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Ja
"Wenn das Gebäude nun länger als 16 m wird, kann man bis zu 16 m Länge das Schmalseitenprivileg anwenden, dann das Gebäude schmaller werden lassen und dann auf der restlichen Länge die Abstandsflächen normal berechnen? "
Einfache Antwort: Ja
Gruß -
Danke
danke schön für die schnelle Antwort
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