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Lückenbebauung auf Fläche Wald und Wiese
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Lückenbebauung auf Fläche Wald und Wiese

Hallo,
uns gehört ein Grundstück in NRW (Kreis Kleve) auf dem ein altes Haus steht. Rechts und links sind bis zu 40 m frei. Das Land nach hinten ist als Wald und Wiese eingestuft.
Sollte es möglich sein hier eine Lückenbebauung genehmigt zu bekommen?
Alternativ könnten wir uns auch vorstellen das alte Haus nieder zu reißen und ein neues zu bauen. Allerdings habe ich keine Ahnung wie Groß dann das neue Haus werden darf?
Wäre toll wenn einer Infos hätte.
Dank und Gruß
Marco
  • Name:
  • Marco
  1. Prüfen Sie den Bebauungsplan

    Prüfen Sie die Bebaubarkeit an Hand des Bebauungsplanes.
    Im Wald müssen keine Bäume stehen, es sind fiktive Grenzen.
    Wald besteht aus Wiesen, Wegen, Lichtungen, Schonungen usw.
    Das Haus also erst abreißen wenn Sie eine neue Baugenehmigung haben.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Hallo Klaus, erstmal danke für die Antwort. Ich ...

    Hallo Klaus,
    erstmal danke für die Antwort.
    Ich habe mal den Auszug aus dem Bebauungsplan angehangen.
    Das ist alles Wiese und keine Bäume. Ab diesem Grundstück fängt die gärtnerische Nutzung an. Aber wir selber haben damit nichts zu tun.
    Ich will nicht einfach zum Bauamt gehen und nur durch einen Fehler beim einreichen ein Nein bekommen. Gibt es irgendetwas wo ich mich drauf beziehen kann in so einem Fall?
    Gruß
    Marco
  3. Flächennutzungsplandarstellung

    Hallo,
    der angehängte Planauszug zeigt den Flächennutzungsplan, der für das Grundstück landwirtschaftliche Fläche darstellt, ein Flächennutzungsplan entfaltet keine Außenwirkung, sprich er leitet keine Ansprüche auf Baurechte her. Gibt es drumherum eine größere Gärtnerei, die noch aktiv ist bzw. mal aktiv war?
    Sofern ihr Gebäude mit der Gärtnerei in Zusammenhang stand oder steht, genießt es Bestandsschutz, solange es steht.
    Ein direktes Gespräch mit dem Bau- / Planungsamt (Bauamt, Planungsamt) wird Ihnen nicht erspart bleiben. Die Frage ist, wie die Fläche, sofern die Gärtnerei abgängig ist, planungsrechtlich beurteilt werden soll, ob die Gemeinde einen Bebauungsplan dafür hat bzw. aufstellen will und ob nutzungsfremdes Wohnen gefestigt werden soll.
    Sie müssen ja nicht sofort eine Planung einreichen, ein Gespräch mit dem Planungsamt ist der erste Schritt, um abschätzen zu können, was möglich sein kann. Wenn Ihnen die Rückmeldungen nicht gefallen sollten, können Sie immer noch einen Bauantrag stellen und bei Ablehnung dagegen klagen, wenn Sie das möchten.
    Gruß
    • Name:
    • Frau Mic-2085-Gel
  4. Hallo, Auf dem Gelände was uns gehört war ...

    Hallo,
    Auf dem Gelände was uns gehört war nie eine Gärtnerei. Das Land hinten ist derzeitig verpachtet an einen Bauern.
    Vor einem Jahr haben wir noch Kanal für das alte Haus bekommen.
    Dort habe ich mit einem von der Stadt gesprochen. Ob es nicht besser wäre, weil wir planen dort Lückenbebauung zu machen, direkt zwei Abgänge von Kanal dort zu legen. Darauf wurde mir gesagt das dieses Gebiet nur Wald und Wiese wäre und Lückenbebauung dort nicht zuläßig wäre. Das hat mich dann erstmal so geschockt das ich nicht weiter nach gefragt habe.
    PS: Kann man wirklich auf sein Baurecht klagen?
    Gruß
    Marco
  5. Lückenbebauung

    Hallo,
    der Flächennutzungsplan stellt für Ihren Bereich keine Wohnbaufläche dar. Ob Sie für den Außenbereich privilegiert sind, kann ich von hier nicht beurteilen.
    Die Aussage der Stadt, dass Ihr Bereich als Wald und Wiese eingestuft ist, passt zum Flächennutzungsplan.
    Einklagen können Sie ein Baurecht nicht wirklich, Sie können nur gegen Verwaltungsakte Widerspruch/Klage einlegen. z.B. gegen einen abgelehnten Bauantrag.
    Meine Empfehlung bleibt weiterhin ein Gespräch mit dem Planungsamt zu führen und ggf. einen Planer einzuschalten, der für Sie die Interessen wahrnimmt.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Frau Mic-2085-Gel
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