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Terrasse auf Grenzgarage  -  Bundesland NRW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Terrasse auf Grenzgarage  -  Bundesland NRW

Ich habe 2006 einen Bauantrag gestellt für ein Zweifamilienhaus.
Rechts und links neben dem Haus ist jeweils eine Garage ca. 3,5 m breit und 7 bzw. 8 m lang. Es handelt sich hierbei um Grenzgaragen. Die Statik auf der rechten Garage ist so ausgelegt, dass eine Dachterrasse erfolgen kann. Von der Wohnung im 1. OGAbk. wurde ein Ausgang auf das Garagendach mit eingeplant. Für das Bauamt durch die Statik und den Ausgang auf das Garagendach somit ersichtlich, dass hier eine Terrasse erfolgen soll.
Die Wohnung im EGAbk. wurde 2007 fertiggestellt, die Wohnung im 1. OG wird im Juli fertig. Wir müssen jetzt nur noch die Dachterrasse fertigstellen.
An die Garage Grenzen die Gärten zweier Nachbarn. _Die Häuser selber sind ca. 12 m entfernt, durch hohen Baumbewuchs (auf Nachbargrundstück) ist auch kein direkter Blick in den Garten des Nachbarn möglich. Wir selber haben vor, einen Sichtschutz in Höhe von 1,60 m auf der Garage anzubringen.
Kann uns nun der Nachbar ärger bereiten? Es ist ein älteres Ehepaar das etwas komisch ist.
  • Name:
  • gerd
  1. Die Dachteresse ist nicht genehmigt, .

    Durch die Berücksichtigung einer Dachterrasse in der Statik entsteht kein Anspruch gegenüber dem Bauamt. Das Bauamt schaut sich im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht mal die Statik an.
    Durch die Einzeichnung einer Tür im OGAbk. in den Bauplänen entsteht ebenso wenig eine Genehmigung einer Dachterrassennutzung. Die Tür kann ja nur zur Wartung oder ein Bodentiefes Fenster sein.
    Es hätte schon klar und deutlich in den Bauzeichnungen Dachterrasse drin stehen müssen. Wenn das drin gestanden hätte, so hätten sie aller Wahrscheinlichkeit nach keine Baugenehmigung bekommen.
    Sie brauchen eine Baugenehmigung für die Dachterrasse. Diese bekommen Sie nur, wenn die Nachbarn zustimmen. Darüer hinaus löst dann die Grenzgarage Abstandflächen aus. Es sind dann sogar Abstandflächenbaulasten auf dem Nachbargrundstück einzutragen.
    Wenn Ihre Nachbar das mitmachen ist es gut für Sie. Wenn Sie ohne Baugenehmigung die Dachterrasse errichten, laufen Sie Gefahr, dass Sie eine Rückbauverfügung erhalten. Das kann ärgerlich werden, gerade wenn Sie in teure Geländer und Bodenbeläge investieren.
    Also erstmal mit den Nachbarn sprechen, ob die sich eine Zustimmung vorstellen können. Dann einen kleinen Bauantrag einreichen.
    Gruß
  2. Es

    war wohl den beteiligten (zumindest dem Architekten) bei Bauantragsstellung/Freistellungsantrag klar, dass eine Dachterrasse nicht genehmigungsfähig ist. Warum wohl sonst wurde nur die Zugangstür aber nicht die Dachterrasse in den Bauzeichnungen dargestellt.
    Offenbar hat der Architekt Sie hinsichtlich der Dachterrasse so beraten wie Sie schreiben. Ist dem so, soll er sich sein "Lehrgeld" wiedergeben lassen. § 6 BauO NW zu kennen gehört zum kleinen Einmaleins.
    Schon mal überlegt, dass Ihnen durch Fehlberatung ein Schaden in Form von schlechterer Vermietbarkeit der 2. Wohnung (wegen fehlendem Balkon/Terrasse) entstehen könnte?
  3. Ochh Mönsch ...

    Manfred.
    Es soll nicht blöde Architekten, sondern auch Bauernschlaue Bauherren geben.
    Herr Architekt, planen Sie das mal, dann geben wir das zum Bauamt und wenn das genehmigt ist, dann können die sich ja nicht doof stellen, dann sollen die doch mal sehen, wie die aus der Nummer wieder heraus kommen.
    So  -  und dann. Watt machst du mit Beratungsresistenten Bauherren.
    Nix. Fenster in die Wand und dem Statiker eine Verkehrslast aufbrummen.
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