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Gewohnheitsrecht bei inoffiziellem Spazierweg über Privatgrundstück?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Gewohnheitsrecht bei inoffiziellem Spazierweg über Privatgrundstück?

Wir haben im Oktober 07 ein Haus in NRW gekauft, das zuvor einige Jahre leer stand.
In dieser Zeit und wahrscheinlich schon zu Zeiten der Vorbesitzer hat sich über das Grundstück durch den Vorgarten ein Spazierweg entwickelt, den insbesondere Hundebesitzer nutzen. Und zwar liegt unser Haus am Ende eines Privatweges, der im gemeinsamen Besitz der am Weg liegenden Hauseigentümer ist (Gemeinschaftseigentum). Am Ende des Gemeinschaftsweges fängt unser Grundstück an, und Spaziergänger nutzen den Weg und schließlich auch unseren Vorgarten, um zur Hauptstraße zu gelangen, die über einen geringfügigen Umweg von ca. 100-200 Metern auch über eine parallel verlaufende öffentliche Straße erreichbar wäre.
Wir haben nun um unser Grundstück einen Zaun angebracht und Hinweisschilder aufgehängt, dass dies ein privates Grundstück ist und wir um Verständnis darum bitten, dass wir einen Spazierweg auf unserem Privatgrundstück nicht wünschen. Wir möchten durch den Zaun vor allem unsere Kinder schützen, die natürlich nicht auf die Hauptstraße gelangen sollen. Auch die übrigen Weg-Anwohner sind darüber glücklich, dass wir den Durchgang über unser Grundstück und den Weg zu gemacht haben, da auch deren Kinder auf dem Weg spielen und nicht zur Straße gelangen sollen.
Ständig werden wir jedoch von Spaziergängern aus der Umgebung angegriffen, die darüber verärgert sind, dass der Weg von uns verschlossen wurde. Auch freundliche Erklärungsversuche, dass diese auch nicht wünschen würden, dass wir durch deren Vorgarten laufen, sind vergeblich.
Inzwischen gibt es zwei konkrete Klageandrohungen: angeblich ließe sich ein Gewohnheitsrecht daraus ableiten, dass der Weg viele Jahre als Spazierweg genutzt werden konnte. Sie werden uns verklagen, mit dem Ziel, dass wir das Grundstück wieder öffnen und den Spazierweg freigeben müssen.
Der Weg ist nirgendwo eingezeichnet und auf Höhe unsere Vorgartens auch nicht gepflastert oder sonst wie befestigt. Die Pflasterung endet vor unserer Haustür mit dem Ende des gemeinsamen Zufahrtsweges. Es gibt kein eingetragenes Wegerecht und keine entsprechende Baulast o.ä.  -  weder über den Weg noch über unser Grundstück. Es wurde eben einfach über viele Jahre freiwillig geduldet, dass durch den Vorgarten spaziert wird.
Müssen wir befürchten, eine Klage auf Gewohnheitsrecht zu verlieren? Wer kennt sich mit so etwas aus?
  • Name:
  • T. Brings
  1. Ähnlicher Fall

    wurde hier schon mal besprochen:
  2. persönliche Einschätzung:

    1. Es wird niemand Klage einreichen.
    2. Sie können das kaum Ding verlieren.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  3. Und wenn Sie einen Zaun

    um IHR Grundstück machen ist das ja nicht verboten.
    Die Spaziergänger können ja dann um den Zaun herum. :-)
    Fazit: Warten Sie die Klage in Ruhe ab. Bleiben Sie immer schön freundlich. Sollte es doch zur Klage kommen, dann gehen Sie ganz entspannt zu einem Anwalt. Erstberatung ist nicht ganz so teuer.
    Vielleicht sollte ich so eine Klage auch mal bringen ...
    Seit zig-Jahren kann ich beim Supermarkt um die Ecke vor der Türe parken. Heute war mein Parkplatz von einem anderen belegt. Kann ich daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten ...
    ... Oder wieso Recht hat Vorfahrt, da kam die letzten Jahre eh nie einer ...
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