Wir möchten das Haus der Eltern von eigeschossig auf zweigeschossig umbauen.
Der Bebauungsplan sieht aber nur eingeschossig vor.
Daher die Frage: Kann man sich hier eine Ausnahmegenehmigung
holen und wie würde das funktionieren.
Einige angrenzende Gebäude sind auch zweigeschossig, war aber so im Bebauungsplan 1975 vorgesehen.
Die Nachbarn selber hätten nicht dagegen. Das Haus steht in NRW
Bebauungsplan ändern lassen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bebauungsplan ändern lassen
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Kann man ...
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Bebauungsplan ändern lassen.
Vielen Dank erstmal für die Auskunft.
Also das Haus steht in Menden im Märkische Kreis.
Wer wäre denn so ein Fachmann?
Und mit welcher Vorgehensweise würde man denn anfangen, damit man überhaupt mal weiß wo man steht und welche Hoffnungen man sich so machen kann. -
Vorgehensweise / Geschossigkeit ändern
Sind die Nachbargebäude wirklich zweigeschossig oder rechnerisch eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, dass kein Vollgeschoss ist? Das sollten Sie vielleicht zu erstmal mit dem Planungs- / Bauordnungsamt abklären, vielleicht liegen Ihre Ziele ja gar nicht so weit weg von dem gültigen Planungsrecht.
Wenn der Bebauungsplan von 1975 noch Rechtskraft hat, haben Sie die Möglichkeit mit dem Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Geschossigkeit zu stellen, mit der notwendigen Nachbarzustimmung natürlich. Wenn die Behörde keine städtebaulichen Probleme sieht und zustimmt, kann das der einfachere und schnellere Weg sein.
Eine Bebauungsplanänderung für ein einzelnes Gebäude ist ein immenser Aufwand für die Verwaltung und natürlich auch zeitlich nicht das schnellste.
Mein Tipp: Termin im Bauamt machen, Anliegen erörtern und weiteres Vorgehen mit der Behörde besprechen und dann einen Fachplaner (Stadtplaner/Architekt) einschalten, wenn die Behörde grünes Licht gibt. -
Bebauungsplan ändern lassen
Danke erstmal.
Also der Bebauungsplan hat noch gültigkei.
Das Haus steht in einer Sackgasse. Die Nachbarn direkt daneben sind eingeschossig.
Die Nachbarn unterhalb alle zweigeschossig. Einige Häüser weiter in dem Gebiet sind sogar dreigeschossig.
Ich werde mir dann mal einen Termin beim Bauamt
machen.
Wenn also die Stadt keine Bedenken hätte könnte man sich über den Bauantrag eine Befreiung der Festsetzung der Geschossigkeit gebeb lassen.
Klingt ja relativ einfach. Dann bin ich mal gepannt welche Einwände die Stadt so haben könnte ... -
Ich will ...
Ich will mich nicht aufdrängen und es geht auch nicht um "Auftragshascherei" aber ich muss in der Überwoche nach Iserlohn, da könnte ich mich auch mit Ihnen mal treffen und mit Ihnen die Ergebnisse Ihres Gesprächs mit dem Bauamt erörtern. Vielleicht kann ich somit als "verlängerter Arm" dieses Forums so auch behilflich sein. Das mein Vorschlag, jetzt müssen Sie zurückschlagen ... -
Gescheiter wär's aber allemal ...
Gescheiter wär's aber allemal Sie würden sich vor dem Bauamtsgespräch mit einem örtlichen Architekten zusammensetzen und den dann hinschicken.
Ist in der Regel zielführender.
Freundliche Grüße -
Sicher ist es sinnvoll
... sich mit einem Architekten über die Planungsabsichten zu verständigen.
Aber aus Sicht eines Planungsamtes reicht es auch aus, wenn der potentielle Bauherr erstmal grundsätzlich beim Amt anfragt und die Chancen abklopft, bevor er sich an einen Architekten / Planer wendet. Letztendlich braucht es für abweichende Bauvorhaben eh immer mehrere Gespräche und dann kann der Architekt ja immer noch dazu kommen.
Just my two pence ... -
Sehe ich auch so ...
Sehe ich auch so der Bauherr/Eigentümer sollte sich jedoch Notizen machen, da in solchen Gesprächen mit den Bau- / Planungsämtern (Bauämtern, Planungsämtern) in der Regel oftmals mit "Fachdeutsch" hantiert wird. Ich will dem Fragesteller hier nicht unterstellen, dass er die Zusammenhänge nicht verstünde, aber es macht Sinn, gerade die Fachbegriffe, die genannt werden, dem beratenden Planer/Architekten mit an die Hand zu geben, da er darauf eventuelle Strategien ableiten bzw. entwickeln kann. -
Na ja ...
Na ja da Ihr hier offensichtlich die größere Erfahrung habt
Freundliche Grüße
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