Stellt Euch einmal vor die folgende Geschichte wäre wahr:
Da bist Du Käufer eines Mini-kleinen Reihenhauses, das Du von einem Bauträger beim Notar gekauft hast. Du ziehst ein. Der Bauträger schickt Dir unaufgefordert (!) ein Papierchen auf dem steht, wo Du Dein Garenhäuschen zu errichten hast. Das Gartenhäuschen ist natürlich genehmigungsfrei nach der Landesbauordnung. Jedoch soll es nach dem amtlichen Bebauungsplan vor Deinem Wohnzimmerfenster stehen. Du findest aber, dass es da einen besseren Platz gibt, der auch keinen Nachbarn stört und da steht es nicht vor Deinem und auch nicht vor Deines Nachbarn Wohnzimmerfenster. Der Bauträger und noch viele andere mehr oder minder Beteiligte werden zur Ortsbesichtigung eingeladen und alle stimmen Deinem Aufstellungsort für das Gartenhäuschen zu, sie finden den sogar gut.
Nur ist da das kleine Problem, dass der Bauträger Dir dieses Papierchen zugeschickt hat, auf dem steht amtlicher Bebauungsplan und da sind Muss-Aufstellungs-Plätze für Gartenhäuschen drin "nur da dürfen Gartenhäuschen aufgestellt werden" Da ja alle von Deinem Aufstellungsort begeistert waren gehst Du zum Baurechtsamt um diese kleine Problemchen zu beheben.
Dort wirst Du jedoch belehrt: "Man sei gehalten, Befreiungen vom amtlichen Bebauungsplan abzulehnen und man könne schon voraussagen, dass Dein Ersuchen abgelehnt wird. "
Du erklärst, dass der Bauträger gar nie die Absicht hatte selbst Gartenhäuschen aufzubauen, nur hat sein Architekt mal eben - aus Jux und Tollerei oder warum auch immer - Lust gehabt Plätzchen für Gartenhäuschen mal eben einzuzeichnen, dies sei dann veramtlicht worden. Voller Verständnis bekommst Du zu hören: So sind nun mal die Architekten, aber amtlich ist unfehlbar. Auch ist da auf Deinem Grundstück eingezeichnet ein Kringel mit einem Punkt in der Mitte: Dies ist ein geschützter Baum, der darf nie und nimmer weg. Du begugst Dir den Kringel mit Punkt und fängst an zu stammeln, dass da niemals ein Baum war, jedenfalls bist Du bereit an Eides statt zu erklären, dass auch schon beim ersten mal als Du den Platz sahest dort kein Baum war. Also nie und nimmer gab es da einen Baum und außerdem hat Dir der Bauträger weil es städtisch so verordnet wäre, angeboten, Bäume auf Deinem Grundstück zu pflanzen. Du warst begeistert und hast das ganze Grundstück sehr dicht (3 Obstbäume vom Bauträger und noch einen selbst gekauften) über alle Empfehlungen der Stadt weit hinausgehend, gut bepflanzt
Der Kringel sei also immer falsch gewesen - achtloser Kringel-Plänemacher?
Schließlich fragst Du was soll ich denn nun machen, es gibt keinen Platz für Fahrräder, Rasenmäher etc: Daraufhin bekommst Du die salomonische Antwort: Es könnte ja auch sein, dass ein Gartenhäuschen plötzlich einfach da steht, das würde den Antrag ersparen.
Du stellst fest: Hier bist Du mit Deinem Anliegen auf amtlichen Granit gestoßen.
Du fragst Dich was könnte denn nun Dir oder Deinem Gartenhäuschen passieren, wenn es denn einfach plötzlich so da stünde. Darauf wissen wir nun keine Antwort. Vorsichtshalber schreibst Du dir nun auf, was man alles beibringen müsse für eine Befreiung vom amtlichen Bauplan: Lageplan, 4 Seiten Ansicht des Gartenhauses, Schnittbild, usw. Dein nächster Weg führt Dich zielgerichtet zum Vermessungsamt wo ein sehr angenehmer Angestellter Dich erst mal darauf hinweist, dass ein Planauszug 25 € kostet.
Der Angestellte erkundigt sich nochmals fragend, ob Du wirklich den Plan für das Gartenhäuschen brauchst. Du versicherst es! Jetzt fällt Dir noch was ein und Du rast nochmals zum Baurechtsamt, äh wir haben noch vergessen, da heißt es: wir brauchen die Anschriften der Nachbarn damit wir sie anschreiben können und ein Einverständnis für Dein Gartenhäuschen einholen können: die Nachbarn vom Gemeinschaftsweg: das sind ca. 20 Nachbarn, die kommen aber nie an Deinem Gartenhaus vorbei, weil der Gemeinschaftsweg schon vorher aufhört. Zurück zum Vermessungsamt: Bitte noch die Anschriften der Nachbarn! Auskunft: Es gibt noch keine Nachbarn, die wohnen zwar schon in den Mini-Reihenhäusern - aber, äh die sind noch nicht als Eigentümer im Grundbuch - also nur der Bauträger ist Dein Nachbar.
Dir fällt ein, dass Du mal beim Stadtplanungsamt warst, und wenn Du den Antrag auf Befreiung einreichen würdest, würde da ja wohl eine Stellungnahme zu Deinem Bauprojekt: Gartenhäuschen eingeholt werden. Für das Baugebiet Deines Reihenhauses war ein sehr freundlicher Herr zuständig. Also fragst Du den. Der sagt ziemlich unverblümt: Lassen sie das einschlafen und bauen sie ihr Häuschen. Da wird schon keiner was sagen.
Du fragst Dich hier und alle die kommentieren möchten was Du nun machen wirst.
Hilfreich und gut sei der Mensch, aber sei er auch rechtstreu und ist er dann wenn er rechtstreu ist auch gut? Zu bedenken ist auch, dass Du noch gar nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist. Kannst Du denn da überhaupt für ein Grundstück, dessen amtlicher Eigentümer Du noch gar nicht bist eine Befreiung beantragen? Und was haben die anderen Nachbarn zu befürchten, die schon ohne Genehmigung ein Gartenhäuschen auf einem nicht genehmigten Platz, für den sie noch gar nicht im Grundbuch eingetragen sind, aufgestellt haben?
Was kann schlimmstenfalls passieren wenn das Häuschen plötzlich da steht und irgendjemandem es nicht passt, z.B. weil das Dach zu rot oder zu braun ist? Abriss?
Strafe - Ordnungswidrigkeit und wer ist hier denn nun ordnungswidrig?
Es war nötig, meine Erlebnisse etwas pointiert zu schildern, hoffe es kommt an.
Irene
Bebauungsplan - Ein deutsches Märchen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bebauungsplan - Ein deutsches Märchen?
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Kein Märchen
Hallo Irene,
ich habe mit großer Begeisterung deinen Beitrag gelesen und habe sofort an all die tollen Bebauungspläne denken müssen, die es bei uns so gibt. Eine ähnliche Gartenhäuschenangelegenheit wurde bei auch schon durch die Presse gejagt.
Du kommst aber nicht zufällig aus Niederbayern?
Mit freundlichen Grüßen -
Tja, die Welt krankt nicht an den paar wirklich Bösen,
sondern an den abertausend (oder Millionen) Dummen - und die sitzen überall. Nicht nur da, aber eben auch in Ämtern. Eine traurige Amtsposse. So ein Stempel, der heiligt in Deutschland fast alles, denn das Papier mit einem Stempel drunter sagt: "Ich wurde geprüft und für gut, richtig befunden und bin nun würdig bis zum Ende meines Daseins diesen Stempel zu tragen. ".
Versuchen Sie mal wegen der Schuppen einen Bebauungsplan ändern zu lassen, das wird dann nicht nur ein Artikel, sondern ein Roman, denn nichts ist dem Beamten so heilig wie ein Stempel unter einem Schriebs. -
Ein wenig prosaisches ...
weil mir eine so schriftstellerische Ader nicht gegeben ist.
Man/Frau muss nicht gleich den Bebauungsplan ändern lassen. Manchmal tut es auch eine einfache Ausnahme, die die Behörde erteilt. -
Es gehören immer zwei dazu:
Ein Amt, das es macht macht und eine, die es mit sich machen lässt. Selber schuld Irene, kann ich da nur sagen, dies Posse hast du doch selber initiiert. Da hat sich wohl so mancher vom Amt (heimlich) über dich totgelacht.
Trotzdem finde ich es sehr mutig von dir, deine spießige Kleinkariertheit in diesem Forum offen zu legen. Liest man nicht alle Tage sowas.
MfG Ortwin -
Habe beim lesen der Prosa auch gedacht :
Was, wenn man/Frau einfach gemacht hätte ohne zu fragen? Wahrscheinlich wär es nie jemandem aufgestoßen. Aber wer den (Amts-) Schimmel füttert, der muss den Stall auch ausmisten.
@ Herr Duddeck: Bitte nicht ganz so streng sein. Es gibt eben Menschen verschiedenen Typs - brave amtstreue einerseits und unkomplizierte Macher andererseits. -
Das errinnert mich an 2 meiner Nachbarn. Beim ...
Das errinnert mich an 2 meiner Nachbarn. Beim eigenen Hausbau wie blöde über den Bebauungsplan und die Bauvorschriften schimpfen, welche die eigenen Freiheiten ohne Grund einschränken.
Nachdem man sich aber dann mit dem Nachbarn (nicht mit mir!) verstritten hat zum Bauamt rennen und dort jede kleinste Bausünde des Nachbarn verpfeiffen und den Rückbau fordern. Typisch Deutsch halt. -
Lassen Sie wenigstens den nicht vorhandenen Baum
amtlich für nicht existent erklären, bevor Sie selbst Grundeigentümer sind.
Sie haben schlafende Löwen geweckt. Das war ein Fehler. Sie können einen Briefwechsel darüber führen, ob z.B. überhaupt eine Rechstsgrundlage dafür existiert, dass der Aufstellungsort für ein genehmigungsfreies Objekt im Bebauungsplan geregelt werden kann, oder dass Sie verunsichert sind, weil Sie Vorschriften bezüglich Art, Größe und Lage des Komposthaufens vermissen, usw. Aber Sie sollten etwas Freude bei solchem Tun empfinden. Sonst lassen sie es, und irgendwann wird der Amtsschimmel anderswo wiehern.
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Probleme mit einem Architekten
- BAU-Forum - Ökologisches und biologisches Bauen - Ökodach auf Carport?
- … vielleicht möglich eine genauere Aussage zu treffen. Wenn das ganze im Bebauungsplan festgeschrieben ist kann ich nach eigenen Erfahrungen (wir haben so eine …
- … Notwendigkeit eines Gründaches aus dem Nichts . Sofern die Regelung im Bebauungsplan niedergelegt ist müssen Sie sich das wohl zurechnen lassen. Das Prüfen …
- … von Bebauungsplan und damit zusammenhängenden Regelungen (z.B. Grünordnung usw.) gehört m.E. zu den elementaren Verrichtungen beim Grundstückskauf (auch wenn er komplett mit Haus über einen Bauträger erfolgt). Realistischerweise können Sie nicht darauf warten bis man Ihnen alles erzählt (wie selber schreiben) sondern müssen selber aktiv nachfragen (Standardfrage: Was für Beschränkungen muss ich beachten? ) …
- … Herr Taschner, es ist zwar sicher so, dass ein Carport, das ein Gründach tragen soll, statisch verstärkt werden soll. Aber woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass es, falls das vergessen wurde, gleich bei Überlast zusammenklappt? Genau das ist höchst unwahrscheinlich, da es sich um ein Holzbauwerk handelt. Die spezifischen Eigenschaften von Holz als elastischem Baumaterial werden wenig verstanden. Es denkt ja auch kaum jemand darüber nach, wie es kommt, dass eine Holzwand bei gleicher Statik mit viel weniger Material auskommt als eine Steinwand. Und bei dem Einfachcarport wissen Sie auch wohl kaum, ob da nicht in einem Winter plötzlich 1 m Schnee oder mehr draufliegt. War bei uns schon der Fall. Na und? Natürlich soll das nicht heißen, dass man nun bei einem Carport auf korrekte Lastenauslegung verzichten solle. Aber dieses typische Bild vom zusammenklappenden Holzgebäude ist genauso Fantasie wie in dem Märchen vom Wolf und den 3 kleinen Schweinchen. Alles Mumpitz! Ich …
- … Nein, aber wir errichten (ohne Druck vom Bebauungsplan) aus eigenen Stücken ein Carport 6x9 m mit Intensiv-Begrünung; die 8 …
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