Bebauungsplan & Gartenhaus: Was tun bei Problemen mit Bauträger & Genehmigung?
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Bebauungsplan & Gartenhaus: Was tun bei Problemen mit Bauträger & Genehmigung?

Stellt Euch einmal vor die folgende Geschichte wäre wahr:
Da bist Du Käufer eines Mini-kleinen Reihenhauses, das Du von einem Bauträger beim Notar gekauft hast. Du ziehst ein. Der Bauträger schickt Dir unaufgefordert (!) ein Papierchen auf dem steht, wo Du Dein Garenhäuschen zu errichten hast. Das Gartenhäuschen ist natürlich genehmigungsfrei nach der Landesbauordnung. Jedoch soll es nach dem amtlichen Bebauungsplan vor Deinem Wohnzimmerfenster stehen. Du findest aber, dass es da einen besseren Platz gibt, der auch keinen Nachbarn stört und da steht es nicht vor Deinem und auch nicht vor Deines Nachbarn Wohnzimmerfenster. Der Bauträger und noch viele andere mehr oder minder Beteiligte werden zur Ortsbesichtigung eingeladen und alle stimmen Deinem Aufstellungsort für das Gartenhäuschen zu, sie finden den sogar gut.
Nur ist da das kleine Problem, dass der Bauträger Dir dieses Papierchen zugeschickt hat, auf dem steht amtlicher Bebauungsplan und da sind Muss-Aufstellungs-Plätze für Gartenhäuschen drin "nur da dürfen Gartenhäuschen aufgestellt werden" Da ja alle von Deinem Aufstellungsort begeistert waren gehst Du zum Baurechtsamt um diese kleine Problemchen zu beheben.
Dort wirst Du jedoch belehrt: "Man sei gehalten, Befreiungen vom amtlichen Bebauungsplan abzulehnen und man könne schon voraussagen, dass Dein Ersuchen abgelehnt wird. "
Du erklärst, dass der Bauträger gar nie die Absicht hatte selbst Gartenhäuschen aufzubauen, nur hat sein Architekt mal eben  -  aus Jux und Tollerei oder warum auch immer  -  Lust gehabt Plätzchen für Gartenhäuschen mal eben einzuzeichnen, dies sei dann veramtlicht worden. Voller Verständnis bekommst Du zu hören: So sind nun mal die Architekten, aber amtlich ist unfehlbar. Auch ist da auf Deinem Grundstück eingezeichnet ein Kringel mit einem Punkt in der Mitte: Dies ist ein geschützter Baum, der darf nie und nimmer weg. Du begugst Dir den Kringel mit Punkt und fängst an zu stammeln, dass da niemals ein Baum war, jedenfalls bist Du bereit an Eides statt zu erklären, dass auch schon beim ersten mal als Du den Platz sahest dort kein Baum war. Also nie und nimmer gab es da einen Baum und außerdem hat Dir der Bauträger weil es städtisch so verordnet wäre, angeboten, Bäume auf Deinem Grundstück zu pflanzen. Du warst begeistert und hast das ganze Grundstück sehr dicht (3 Obstbäume vom Bauträger und noch einen selbst gekauften) über alle Empfehlungen der Stadt weit hinausgehend, gut bepflanzt
Der Kringel sei also immer falsch gewesen  -  achtloser Kringel-Plänemacher?
Schließlich fragst Du was soll ich denn nun machen, es gibt keinen Platz für Fahrräder, Rasenmäher etc: Daraufhin bekommst Du die salomonische Antwort: Es könnte ja auch sein, dass ein Gartenhäuschen plötzlich einfach da steht, das würde den Antrag ersparen.
Du stellst fest: Hier bist Du mit Deinem Anliegen auf amtlichen Granit gestoßen.
Du fragst Dich was könnte denn nun Dir oder Deinem Gartenhäuschen passieren, wenn es denn einfach plötzlich so da stünde. Darauf wissen wir nun keine Antwort. Vorsichtshalber schreibst Du dir nun auf, was man alles beibringen müsse für eine Befreiung vom amtlichen Bauplan: Lageplan, 4 Seiten Ansicht des Gartenhauses, Schnittbild, usw. Dein nächster Weg führt Dich zielgerichtet zum Vermessungsamt wo ein sehr angenehmer Angestellter Dich erst mal darauf hinweist, dass ein Planauszug 25 € kostet.
Der Angestellte erkundigt sich nochmals fragend, ob Du wirklich den Plan für das Gartenhäuschen brauchst. Du versicherst es! Jetzt fällt Dir noch was ein und Du rast nochmals zum Baurechtsamt, äh wir haben noch vergessen, da heißt es: wir brauchen die Anschriften der Nachbarn damit wir sie anschreiben können und ein Einverständnis für Dein Gartenhäuschen einholen können: die Nachbarn vom Gemeinschaftsweg: das sind ca. 20 Nachbarn, die kommen aber nie an Deinem Gartenhaus vorbei, weil der Gemeinschaftsweg schon vorher aufhört. Zurück zum Vermessungsamt: Bitte noch die Anschriften der Nachbarn! Auskunft: Es gibt noch keine Nachbarn, die wohnen zwar schon in den Mini-Reihenhäusern  -  aber, äh die sind noch nicht als Eigentümer im Grundbuch  -  also nur der Bauträger ist Dein Nachbar.
Dir fällt ein, dass Du mal beim Stadtplanungsamt warst, und wenn Du den Antrag auf Befreiung einreichen würdest, würde da ja wohl eine Stellungnahme zu Deinem Bauprojekt: Gartenhäuschen eingeholt werden. Für das Baugebiet Deines Reihenhauses war ein sehr freundlicher Herr zuständig. Also fragst Du den. Der sagt ziemlich unverblümt: Lassen sie das einschlafen und bauen sie ihr Häuschen. Da wird schon keiner was sagen.
Du fragst Dich hier und alle die kommentieren möchten was Du nun machen wirst.
Hilfreich und gut sei der Mensch, aber sei er auch rechtstreu und ist er dann wenn er rechtstreu ist auch gut? Zu bedenken ist auch, dass Du noch gar nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist. Kannst Du denn da überhaupt für ein Grundstück, dessen amtlicher Eigentümer Du noch gar nicht bist eine Befreiung beantragen? Und was haben die anderen Nachbarn zu befürchten, die schon ohne Genehmigung ein Gartenhäuschen auf einem nicht genehmigten Platz, für den sie noch gar nicht im Grundbuch eingetragen sind, aufgestellt haben?
Was kann schlimmstenfalls passieren wenn das Häuschen plötzlich da steht und irgendjemandem es nicht passt, z.B. weil das Dach zu rot oder zu braun ist? Abriss?
Strafe  -  Ordnungswidrigkeit und wer ist hier denn nun ordnungswidrig?
Es war nötig, meine Erlebnisse etwas pointiert zu schildern, hoffe es kommt an.
Irene
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    🔴 Kritisch: Bauen Sie nicht ohne Genehmigung, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann.

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    Ich verstehe, dass Sie Schwierigkeiten mit der Platzierung Ihres Gartenhauses aufgrund von Vorgaben des Bauträgers und des Bebauungsplans haben. Es ist wichtig, die Situation genau zu analysieren und rechtlich korrekt vorzugehen.

    Zunächst sollten Sie den Bebauungsplan und die Landesbauordnung genau prüfen. Diese Dokumente legen fest, welche Bauvorhaben in Ihrem Gebiet zulässig sind und welche Abstände eingehalten werden müssen. Der Bauträger kann Ihnen keine unaufgeforderten Vorgaben machen, die über diese Bestimmungen hinausgehen.

    Wenn Ihr Gartenhaus nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, benötigen Sie eine Befreiung oder Abweichung von den Festsetzungen. Diese müssen Sie beim zuständigen Baurechtsamt beantragen. Dafür sind in der Regel ein Lageplan, Bauzeichnungen und eine Begründung erforderlich.

    🔴 Gefahr: Ein Bau ohne Genehmigung oder eine Abweichung von den genehmigten Plänen kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen und im schlimmsten Fall den Abriss des Gartenhauses zur Folge haben.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Architekten oder einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Diese können Ihnen helfen, die rechtliche Situation zu beurteilen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Genehmigung für Ihr Gartenhaus zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet regelt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und legt beispielsweise fest, welche Art von Gebäuden errichtet werden dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie wird in der Regel von der Bauaufsichtsbehörde erteilt, nachdem geprüft wurde, ob das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauanzeige, Genehmigungsfreistellung.
    Abstandsfläche
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz. Die Größe der Abstandsflächen richtet sich nach der Höhe des Gebäudes und den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Baulinie.
    Befreiung
    Eine Befreiung ist eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder anderer baurechtlicher Vorschriften. Sie kann erteilt werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
    Verwandte Begriffe: Abweichung, Ausnahme, Sondergenehmigung.
    Ordnungswidrigkeit
    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Rechtsverletzung, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Baurecht können Ordnungswidrigkeiten beispielsweise das Bauen ohne Genehmigung oder die Nichteinhaltung von Abstandsflächen sein.
    Verwandte Begriffe: Bußgeld, Verwarnung, Strafanzeige.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauvorhaben plant, finanziert und durchführt. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Käufer. Der Bauträger trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Generalunternehmer, Bauherr.
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, die Sicherheit und die Nutzung von baulichen Anlagen. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Bauvorschriften.
    Lageplan
    Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit den darauf befindlichen baulichen Anlagen. Er dient als Grundlage für die Baugenehmigung und enthält Angaben über die Grundstücksgrenzen, die Gebäude, die Abstandsflächen und die Erschließung.
    Verwandte Begriffe: Bauplan, Katasterkarte, Flurkarte.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält Regelungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Erschließung.
    2. Was ist eine Baugenehmigung?
      Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    3. Was bedeutet Abstandsfläche?
      Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten sind. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz. Die Größe der Abstandsflächen richtet sich nach der Höhe des Gebäudes und den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.
    4. Was ist eine Befreiung vom Bebauungsplan?
      Eine Befreiung vom Bebauungsplan ist eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Sie kann erteilt werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
    5. Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Baurecht?
      Eine Ordnungswidrigkeit im Baurecht ist eine Zuwiderhandlung gegen baurechtliche Vorschriften, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Beispiele hierfür sind das Bauen ohne Genehmigung oder die Nichteinhaltung von Abstandsflächen.
    6. Was ist ein Bauträger?
      Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauvorhaben plant, finanziert und durchführt. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Käufer.
    7. Was ist die Landesbauordnung?
      Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Gestaltung, die Sicherheit und die Nutzung von baulichen Anlagen.
    8. Was ist ein Lageplan?
      Ein Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit den darauf befindlichen baulichen Anlagen. Er dient als Grundlage für die Baugenehmigung und enthält Angaben über die Grundstücksgrenzen, die Gebäude, die Abstandsflächen und die Erschließung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bebauungsplan verstehen
      Grundlagen und Inhalte eines Bebauungsplans.
    • Baugenehmigungsprozess
      Schritte zur Erlangung einer Baugenehmigung.
    • Abstandsflächen berechnen
      Wie man die erforderlichen Abstandsflächen ermittelt.
    • Rechte und Pflichten von Bauträgern
      Was Sie von einem Bauträger erwarten können.
    • Baurechtliche Beratung
      Wann und warum Sie einen Anwalt für Baurecht konsultieren sollten.
  2. Bebauungspläne: Gartenhaus-Ärger auch in Niederbayern?

    Kein Märchen
    Hallo Irene,
    ich habe mit großer Begeisterung deinen Beitrag gelesen und habe sofort an all die tollen Bebauungspläne denken müssen, die es bei uns so gibt. Eine ähnliche Gartenhäuschenangelegenheit wurde bei auch schon durch die Presse gejagt.
    Du kommst aber nicht zufällig aus Niederbayern?
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Amtsposse: Bebauungsplan vs. Beamten-Stempel für Schuppen

    Tja, die Welt krankt nicht an den paar wirklich Bösen,
    sondern an den abertausend (oder Millionen) Dummen  -  und die sitzen überall. Nicht nur da, aber eben auch in Ämtern. Eine traurige Amtsposse. So ein Stempel, der heiligt in Deutschland fast alles, denn das Papier mit einem Stempel drunter sagt: "Ich wurde geprüft und für gut, richtig befunden und bin nun würdig bis zum Ende meines Daseins diesen Stempel zu tragen. ".
    Versuchen Sie mal wegen der Schuppen einen Bebauungsplan ändern zu lassen, das wird dann nicht nur ein Artikel, sondern ein Roman, denn nichts ist dem Beamten so heilig wie ein Stempel unter einem Schriebs.
  4. Bebauungsplan-Ausnahme: Gartenhaus ohne Änderung möglich

    Ein wenig prosaisches ...
    weil mir eine so schriftstellerische Ader nicht gegeben ist.
    Man/Frau muss nicht gleich den Bebauungsplan ändern lassen. Manchmal tut es auch eine einfache Ausnahme, die die Behörde erteilt.
  5. Bebauungsplan-Posse: Selbstverschulden durch Amtstreue?

    Es gehören immer zwei dazu:
    Ein Amt, das es macht macht und eine, die es mit sich machen lässt. Selber schuld Irene, kann ich da nur sagen, dies Posse hast du doch selber initiiert. Da hat sich wohl so mancher vom Amt (heimlich) über dich totgelacht.
    Trotzdem finde ich es sehr mutig von dir, deine spießige Kleinkariertheit in diesem Forum offen zu legen. Liest man nicht alle Tage sowas.
    MfG Ortwin
  6. Gartenhaus-Genehmigung: Einfach bauen statt fragen?

    Habe beim lesen der Prosa auch gedacht :
    Was, wenn man/Frau einfach gemacht hätte ohne zu fragen? Wahrscheinlich wär es nie jemandem aufgestoßen. Aber wer den (Amts-) Schimmel füttert, der muss den Stall auch ausmisten.
    @ Herr Duddeck: Bitte nicht ganz so streng sein. Es gibt eben Menschen verschiedenen Typs  -  brave amtstreue einerseits und unkomplizierte Macher andererseits.
  7. Bebauungsplan-Streit: Nachbarn verpetzen Bausünden

    Das errinnert mich an 2 meiner Nachbarn. Beim ...
    Das errinnert mich an 2 meiner Nachbarn. Beim eigenen Hausbau wie blöde über den Bebauungsplan und die Bauvorschriften schimpfen, welche die eigenen Freiheiten ohne Grund einschränken.
    Nachdem man sich aber dann mit dem Nachbarn (nicht mit mir!) verstritten hat zum Bauamt rennen und dort jede kleinste Bausünde des Nachbarn verpfeiffen und den Rückbau fordern. Typisch Deutsch halt.
    • Name:
    • Herr Baumann
  8. Bebauungsplan: Aufstellungsort für genehmigungsfreies Gartenhaus?

    Lassen Sie wenigstens den nicht vorhandenen Baum
    amtlich für nicht existent erklären, bevor Sie selbst Grundeigentümer sind.
    Sie haben schlafende Löwen geweckt. Das war ein Fehler. Sie können einen Briefwechsel darüber führen, ob z.B. überhaupt eine Rechstsgrundlage dafür existiert, dass der Aufstellungsort für ein genehmigungsfreies Objekt im Bebauungsplan geregelt werden kann, oder dass Sie verunsichert sind, weil Sie Vorschriften bezüglich Art, Größe und Lage des Komposthaufens vermissen, usw. Aber Sie sollten etwas Freude bei solchem Tun empfinden. Sonst lassen sie es, und irgendwann wird der Amtsschimmel anderswo wiehern.
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bebauungsplan & Gartenhaus: Probleme mit Bauträger & Genehmigung lösen

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert Probleme mit Bauträgern und Baugenehmigungen für Gartenhäuser, insbesondere im Kontext von Bebauungsplänen. Es wird erörtert, ob man sich strikt an Vorgaben halten muss oder ob Ausnahmen möglich sind. Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die Rolle von Ämtern und die Konsequenzen von Eigeninitiative versus Amtstreue. Abschließend wird die Problematik von Nachbarschaftsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorschriften angesprochen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bebauungsplan: Aufstellungsort für genehmigungsfreies Gartenhaus? wird darauf hingewiesen, dass das Wecken schlafender Löwen (Ämter) zu Problemen führen kann. Es sollte geprüft werden, ob eine Rechtsgrundlage für die Regelung des Aufstellungsortes eines genehmigungsfreien Objekts im Bebauungsplan existiert.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bebauungsplan-Ausnahme: Gartenhaus ohne Änderung möglich erwähnt, dass eine einfache Ausnahme von der Behörde manchmal ausreicht, anstatt den gesamten Bebauungsplan ändern zu lassen. Dies kann eine pragmatische Lösung sein, um ein Gartenhaus trotz bestehender Bebauungsplan-Vorgaben zu realisieren.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Bebauungsplan-Posse: Selbstverschulden durch Amtstreue? deutet an, dass übertriebene Amtstreue zu Problemen führen kann. Es wird die Frage aufgeworfen, ob es klüger gewesen wäre, einfach zu bauen, ohne vorher zu fragen. Dies birgt jedoch das Risiko, gegen den Bebauungsplan zu verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst den Bebauungsplan und die Baugenehmigungspflichten für Ihr Gartenhaus. Wägen Sie ab, ob eine formelle Anfrage bei der Behörde notwendig ist oder ob eine informelle Lösung möglich ist. Beachten Sie dabei die potenziellen Konsequenzen von Eigeninitiative versus Amtstreue. Bei Problemen mit dem Bauträger sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Rechte zu wahren. Weitere Informationen zu Abweichungen und Befreiungen vom Bebauungsplan finden Sie im Baurecht.

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