Bauvoranfrage § 34
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvoranfrage § 34

Wir haben die Möglichkeit ein Grundstück
zu kaufen welches nach § 34 bebaubar ist.
Das Grundstück hat die Abmessungen :
Straßenfront 10 m, nach 12 m Tiefe verbreitert es sich auf 14 m Breite. Die Tiefe ist insgesamt ca. 50 m.
Rechts & Links sind zwei eingeschossige Häuser
unterkellert (wobei der Keller halb aus dem Erdreich steht )
und beide haben ziemlich große Walmdächer.
Die Firsthöhe würde ich auf ca. 6 m schätzen.
Gegenüber (ca. 50 m-100 m) stehen zwei und dreigeschössige Häuser.
Das Ganze befindet sich in einem dörflichen Umfeld.
Entsprechend der Breite haben wir unsere
Planung Grundfläche 7x14 m angepasst,
aber ein Bungalow mit 14 m Tiefe sieht nicht so schön aus.
Haltet Ihr eine zweigeschössige Bebauung mit einer Firsthöhe von 7.5 m nach § 34 genehmigungsfähig, oder kann ich es gleich vergessen.
Ich dachte an die gegenüberliegenden Häuser ...
  • Name:
  • Ulrich Jäschke
  1. Zuerst mal ...

    Zuerst mal in welchem Bundesland spielt sich das Ganze ab? , da gibt's unterschiedliche Regelungen bezüglich der erforderlichen Grenzabstände.
    Freundliche Grüße
  2. Bauvorhaben befindet sich in NRW ...

    Bauvorhaben befindet sich in NRW
  3. Grenzabstand beidseitig 3 m ab Dachüberstand bis Grenze. Ist ...

    Grenzabstand beidseitig 3 m ab Dachüberstand bis
    Grenze.
    Ist mir noch eingefallen ...
    Grenzbebauung rechts zum Nachbar.
    Links liegt die lange Seite des Grundstückes
    an einem Feldfeld. Die Erschließung ist
    jedoch von der Straßenseite aus gesichert.
    Weiter links befindet sich ein ähnliches Haus
    wie rechts.
    Wie gesagt, die beiden Häuser sind unterkellert
    wobei der Keller mind. 1.50 m aus dem Boden kommt.
    Firsthöhe mind. 6 m pro Haus.
    Die Häuser sind schon älter und befinden sich
    beide auf großen Grundstücken (breit)
    Gegenüber ist ein großer Bauernhof und mehrere
    zweigeschössige Häuser.
  4. Ihr solltet Euch hier ...

    Ihr solltet Euch hier dringend mal mit einem Architekten aus der Gegend zu einer Erstberatung (kostet nicht die Welt) zusammensetzen und die Bebauungsmöglichkeiten ausloten.
    So ganu ohne eigene Kenntnis der Örtlichkeit und ohne einen Lageplan geht das aus der Ferne sehr sehr schlecht.
    Grenzbebauung ist immer letzte Wahl (eine Wand ohne Fenster, Probleme mit dem Dachabschluss auf der Grenze etc. etc.).
    Vielleicht kann man ja das Haus in den ab 12 m breiteren Teil setzen. Oder ... Oder ...
    Freundliche Grüße
  5. Nachtrag ...

    Nachtrag oder ist die Grenzbebauung Pflicht?
    Dann braucht Ihr erst Recht erstmal einen Architekten.
    Freundliche Grüße
  6. Erläuterungen

    Ich habe meine Frage falsch gestellt.
    Bitte um Entschuldigung.
    Ich habe jetzt mit meinem
    Architekten zusammen einen
    Bauvorantrag eingereicht.
    Er meinte nach § 34 würde
    sich der Bau in die nähere
    Umgebung einfügen.
    Deswegen habe ich euch mal
    meine Unterlagen und ein
    paar Bilder online gestellt.
    Im Moment kann ich kaum noch
    schlafen, weil ich glaube das
    mein Antrag abgelehnt wird.
    Ach so ... Wahnsinns Leute hier,
    das habe ich so noch nie in einem
    Forum erlebt. Dickes Lob an alle!
  7. Link

    Gerade festegstellt das
    die Bilder nicht geöffnet
    werden können.
    Hab das jetzt als PDF verlinkt.
  8. Sach mal ...

    Sach mal hast Du was mit diesem Woopi aus diesem Thread zu tun?

    Das sind (fast) die selben Pläne
    Freundliche Grüße

  9. Nö!? ...

    Nö!?
  10. Nö!? ...

    Nö!?
  11. Erstaunt ...

    Wenn ich was klauen würde
    würde ich es wohl kaum
    auf unseren Server setzen!
    Ich habe mir die Diskussion mal
    angeschaut.
  12. Dann würd's mich wirklich ...

    Dann würd's mich wirklich brennend interessieren, wie er an Deine von Deinem Architekten verfasste Pläne gekommen ist und behaupten kann, die Grundrisse stammen aus seiner Feder.
    Dass es Deine Pläne sind, ist eindeutig. Im EGAbk. sind ja sogar Deine Grenzen zu erkennen und die Haupt-Maßlinien sind identisch.
    Gegen solchen Ideenklau bin ich allergisch.
    Ach so  -  Deine eigentliche Frage ist dabei ganz untergegangen.
    Also, ich sehe hier keinen Grund, warum das in diesem Umfeld nicht genehmigungsfähig sein soll.
    Freundliche Grüße
  13. Die Bilder stehen schon ziemlich lange auf unserer ...

    Die Bilder stehen schon ziemlich
    lange auf unserer Page. Und leider
    sind wir bei allen Suchmaschinen
    automatisch eintragen und aktualisieren
    diese auch regelmäßig. Werbung ist
    eben alles ...
    Aber zum wichtigsten!
    Du glaubst, dass das so in Ordnung ist!
    Super ...
    Na dann kann ich ja mal besser schlafen.
    So was geht einem ziemlich an die
    Nerven ...
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