Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Gewerbemischgebiet was jetzt zu ca. 50 % bebaut ist, Pflicht war vorne Wohnbebauung und im hinteren Teil den gewerblichen Teil, es handelt sich hier ausschließlich um Handwerksfirmen, die zwar nicht produzieren aber ab 7 Uhr morgens bis 22 Uhr abends geht es hier schon was lauter zu. Jetzt will die Stadt den Bebauungsplan so ändern dass auch reines wohnen möglich ist, wir haben allerdings Sorge, dass 1. wir dann nicht mehr um diese Uhrzeit "laut" durch Maschinen, Fahrzeuge, Lkw etc. seinen dürfen wenn es den Nachbarn auf dem reinen wohnen Grundstück stört, 2. die Grundsteuer von Gewerbemisch in Wohngebiet geändert wird und 3. der Abstand bei Bebauung zur Grenze (bisher 3,50 m ) nicht mehr eingehalten werden muss.
Was können wir tun um diese Bebauungsplanänderung zu verhindern? Die bisher ansässigen Firmen wollen diese Änderung nämlich nicht. Nächste Woche ist die Bezirksvertretungssitzung und dort will die Stadt den Startschuss durchbringen.
Wir würden gerne wissen, wie und wo wir Widerspruch einlegen könne und müssen und welche Möglichkeiten zur Verhinderung wir haben und ob nicht eine Pflicht besteht die jetzigen Eigentümer vor solchen Sitzungen über solche gravierenden Änderungen zu informieren. Vielen Dank für alle Antworten vorab wir sind für jede Hilfe dankbar. Wir befinden uns in NRW Gebiet Mönchengladbach.
Änderungs Bebauungsplan von Gewerbemisch in reines Wohnen durch Stadt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Änderungs Bebauungsplan von Gewerbemisch in reines Wohnen durch Stadt
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Sie und Ihre Nachbarn ...
Sie und Ihre Nachbarn sollten sich hier einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht suchen. Alleine kommen Sie da nicht weiter.
Rufen Sie den Link auf, geben bei Ort "Mönchengladbach" und bei Rechtsgebiet "Verwaltungsrecht" ein, dann bekommen Sie 9 Adressen.
Freundliche Grüße -
Die Planänderung
erfordert eine zweimalige Bürgerbeteiligung, bei der Sie und Ihre Nachbarn ihre Belange schriftlich detailliert bei der Gemeinde vortragen sollten (Betriebsabläufe, Abstände, etc.). Achten Sie auf die ortsüblichen Bekanntmachungen. Belange der Eigentümer sind in der Abwägung zur Planänderung in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Die Entwicklung eines reinen Wohngebiets neben einem MI oder GE halte ich schon aus Rücksichtnahmegründen für schwierig, eines allgemeines Wohngebietes allerdings schon; hier sind "nicht störende Gewerbebetriebe" bereits allgemein zulässig.
Lassen Sie ihre Einsprüche von jemandem formulieren, der mit der Materie etwas vertraut ist. Viel Erfolg. -
Hallo Herr Büttner ...
Hallo Herr Büttner mit der Materie "etwas vertraut" reicht da nicht.
In vielen Fällen sind die Entscheidungsträger der Gemeinden nämlich auch nur "etwas vertraut" damit und dann geht's unter Umständen im ersten Anlauf "in die Hose".
Besser gleich den "Schmidt" und nicht erst das "Schmidtchen".
Freundliche Grüße
Interne Fundstellen
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