Hallo,
wir haben den Fall, dass sich nin einer Reihenhaussiedlung mit im Grundbuch eingetragenen Garten-Wegerecht für die Mittelhäuser alle Parteien einvernehmlich auf einen Verzicht des Wegerechts geeinigt haben.
Frage:
Wie kann man diesen Verzicht rechtlich sicher vereinbaren?
Reicht ein Privatrechtlicher Vertrag (gibt es Muster, kann einer der Beteiligten einseitig widerrufen?) oder muss man zum Notar und das Wegerecht aus dem Grundbuch löschen lassen?
Danke für die Hilfe
Ernst
Wegerecht ausschließen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Wegerecht ausschließen
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Die Vereinbarung
bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.
Der Notar verfasst auch den rechtssichren Vertrag und beantragt die Löschung des Wegerechts im Grundbuch. -
Hoho ...
Bitte erstmal klären, -
Hoho ...
Die zweite (blöde Tastatur)
Erstmal klären, wofür das Wegerecht erteilt wurde. NUR für die Anwohner als "Fußweg" oder z.B. als Feuerwehrzuweg für die Mittelhäuser.
Denn nicbt alle Rechte können gelöscht werden. -
Über
riesige Nebenwirkungen klärt der Notar schon auf.
Sind Grunddienstbarkeiten zu Gunsten anderer als der jeweiligen Nachbarn eingetragen geht es natürlich nicht ohne Zustimmung des/der Begünstigten. -
es geht nur um die anliegenden Nachbarn und ...
... es geht nur um die anliegenden Nachbarn und es geht nur um die anliegenden Nachbarn und die sind sich einig.
Dann werden wir wohl mal den Weg zum Notar antreten.
Danke für die Hinweise.
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