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Bauvoranfrage-Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvoranfrage-Baugenehmigung

Hallo,
ich habe momentan folgendes Problem. Wir haben ein kleines Haus meiner Großmutter geerbt. Das Haus an sich ist nichts mehr Wert und wird so oder so abgerissen, es steht jedoch auf einem 1200 m² groß in begehrter Wohnlage. Es gib nur folgendes Problem, das Grundstück hat kein Baufenster ... Wir haben das Grundstück Anfang des Jahres an einen Makler übergeben, der auch schnell Interessenten fand. Laut Makler wollte er so vorgehen: Der Interessent reicht eine Bauvoranfrage ein und wenn diese genehmigt wird, schließen wir ein Kaufvertrag ab.
Der Technische Ausschuss hat vergangenen Montag diese Bauvoranfrage genehmigt und auch die Nachbarn waren bei der Sitzung anwesend und haben keine Einsprüche erhoben. Für Freitag ist der Notartermin geplant ... als wir nun aber gestern den Kaufvertrag vom Makler erhalten haben, glaubten wir unseren Augen kaum. So einen einseitigen Vertag habe ich noch nie gesehen, der Käufer hat ein Rücktrittsrecht bis Mitte Dezember und der Kaufpreis wir auch erst im Dez fällig. Für uns gibt es überhaupt keine Sicherheit und keine Anzahlung! Der Makler meinte eben zu mir, dass die Baugenehmigung ja noch gar nicht durch sei und die Nachbarn noch Einsprüche einlegen könnten ... Jetzt meine Frage in wie weit ist eine genehmigte Bauvoranfrage eine Sicherheit dass auch das Baugesuch genehmigt wird? Bzw. können die Nachbarn (vorausgesetzt das Baugesuch hält sich an den Rahmen der jetzt schon genehmigt wurde und die Abstände zur Grenzen werden eingehalten) das ganze noch nichtig machen?
Vielen Dank für die Hilfe
  • Name:
  • Leila
  1. Wenn

    zur Zustimmung zur Bauvoranfrage Baulasterklärungen der Nachbarn notwendig gewesen wären, würde dies in der Zustimmung zur Bauvoranfrage aufgeführt.
    Risiko: Käufer hält sich im Bauantrag nicht an die Bauvoranfrage, könnte dies u.U. zur Ablehnung des Bauantrags führen.
    Wenn schon Rücktrittsrecht, dann muss geregelt sein, dass der Käufer alle Kosten des jetzigen Vertragsabschlusses und der ggf. Rückabwicklung übernimmt.
    Tipp:
    Gehen Sie mit dem Vertragsentwurf zu einem Anwalt/Notar Ihrer Wahl, lassen diesen prüfen und nach Ihren Wünschen ändern, sodass für Sie keine Risiken bestehen.
    Im Zweifel nicht an diesen Kaufinteressenten veräußern.
    • Name:
    • M.P.
  2. Ich habe zu meinem Notar bereits Kontakt aufgenommen, ...

    Ich habe zu meinem Notar bereits Kontakt aufgenommen, er meinte ich solle diesen Vertrag auf keinen Fall unterschreiben. Wenn mit Rücktrittsrecht dann mit Anzahlung auf ein Treuhandkonto ...
    Aber brauche ich dann im Moment überhaupt einen Vertrag? Kann ich das ganze nicht einfach bis Dezember offenlassen? Die Baugenehmigung abwarten und dann einen Kaufvertrag abschließen? Der Makler widerspricht sich stzändig und irgendwie ist mein Vertrauen zu ihm so langsam aber sicher dahin ... ist es möglich dass er diesen Vertrag nur möchte da damit die Maklergebühren fällig werden?
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