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Doppelgarage (Grenzbebauung) in Wohnraum wandeln
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Doppelgarage (Grenzbebauung) in Wohnraum wandeln

Hallo liebes Forum,
wir wollen ein großes Grundstück in NRW teilen. Auf dem einen Teil bleibt die DDH, auf dem anderen die Garage (BJ. 1955). Die Garage ist eine gemauerte Doppelgarage, auf der Grenze zum Nachbarn gebaut, mit gemauerter Trennwand und Satteldach. Direkt an die Garage soll ein Wohnhaus und die Garage soll zu Wohnraum (Küche) gewandelt werden (Garagentor raus, Küchenfenster rein).
Geht das? Was ist dabei zu beachten (Raumhöhe etc.?)
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus dem Pott
ThoPro
  • Name:
  • ThoPro
  1. verstehe ich was falsch?

    Doppelhäuser haben die Eigenschaft dass die Grenze mitten durch geht und Wohnraum beiderseitig der Grenze ist mit einer Brandwand dazwischen.
    Wird die Teilung so vorgenommen, dass die zweite Hälfte eine Garage ist, so ist ein Umbau der Garage in Wohnraum möglich, nicht jedoch wenn die Garage an einer dritten Grenze steht.
    Es ist auch zu prüfen, ob örtlich überhaupt Doppelhäuser zulässig sind.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  2. Die genaue Situation Vorort

    Hallo,
    danke für die schnelle Antwort. Jetzt weiß ich nicht genau, ob's richtig verstanden wurde, daher versuche ich die Situation genauer zu beschreiben:
    Die Doppelhaushälfte grenzt an das Grundstück zum rechten Nachbarn, die Trennwand der grenzüberbauenden Doppelgarage steht genau auf der Grundstücksgrenze zum linken Nachbarn. Das Grundstück soll geteilt werden im Abstand von 3 m von der rechten Doppelhaushälfte. Das linke Grundstück hat dann nur noch die Garage links zum Nachbarn. Direkt an diese Garage soll dann rechts ein freistehendes Wohnhaus gebaut werden (mit 3 m Abstandsflächen zu beiden Grenzen). Wenn jetzt aber die Garage in Wohnraum gewandelt wird, verletzte ich damit die Abstandsfläche zum linken Nachbarn. Da es sich um eine grenzüberbauende Doppelgarage handelt, ist das vielleicht möglich, wenn der Nachbar zustimmt, die Garage zum Wohnen taugt und ein Brandschutz gewährleistet ist?
    Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus dem Pott
    ThoPro
  3. Es ist schon möglich ...

    Es ist schon möglich wenn Ihr Nachbar eine Abstandflächenbaulast eintragen lässt,
    ... wenn die Außenwand als Gebäudeabschlusswand gebaut wird,
    ... wenn das Vorhaben einem Bebauungsplan nicht widerspricht,
    ... wenn die Garage auch im Sinne der Energieeinsparverordnung umgebaut wird,
    ... wenn zwischen der Garage und dem nachbarlichen Wohnhaus mindestens 6 m Abstand vorhanden sind.
    Also es wird eine Abstandsfläche von 3 m auf das Nachbragrundstück übernommen. Diese Fläche liegt rechtwinklig vor der Garagenaußenwand. Diese Fläche darf vom Nachbarn überbaut werden mit Garagen und Nebengebäuden die ohnehin an Grenzen zulässig sind.
    Ein Wohnhaus muss bekanntlich mindestens 3 m Grenzabstand einhalten. Durch die Abstandsflächenübernahme muss das nachbarliche Wohnhaus nun mindestens 6 m Abstand zu Ihrer Garage halten. Die 3 m Abstandfläche der Garage und die 3 m Abstandfläche des Nachbarhauses. Diese Flächen dürfen sich nicht überdecken. Wenn also im Bestand diese Regel nicht eingehalten wird, dann kann auch eine solche Baulast nicht eingetragen werden. Ihr Nachbar muss auch Wissen, dass er bei Wohnhausum- und Anbauten diese neue Abstandflächeeinhalten muss.
    Und das Bauamt muss das natürlich auch noch mitmachen wollen.
    Soviel zur Theorie ...
    Gruß
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