Ist die Nutzungsänderung von Gebäuden bzw. Räumen
Mieter- oder Vermietersache (Mietersache, Vermietersache)?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nutzungsänderung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nutzungsänderung
-
Nutzungsänderung
ist allein Sache des Eigentümers (Vermieters) und nur dieser ist dazu berechtigt.
MfG
R. Kaiser -
Nö ...
Herr Kaiser).
Nutzungsänderung ist öffentliches Baurecht, also nicht an Besitzstände gebunden.
Die Genehmigung wird nach öffentlichem Recht und vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.
Es wird nur geprüft, ob die Vorschriften eingehalten sind. Sind sie es, gibt es eine Genehmigung.
Ob diese je zu einer Baumaßnahme führen kann, interessiert die Bauämter nicht die Bohne.
Das ist eine Sache zwischen Mieter und Vermieter.
Ob hier also der Mieter oder der Vermieter einen Antrag stellen muss, ist (Vor Vertragsschluss) Verhandlungssache oder (nach Vertragsschluss) Auslegungssache.
Steht z.B. im Vertrag ... vermietet als XXXX wäre es wohl der Vermieter, steht da aber ... zur Nutzung als XXXX, möchts auch gut und gerne der Mieter sein. -
Bin ich etwas anderer Meinung ...
Bin ich etwas anderer Meinung eine Nutzungsänderung kann nur vom Eigentümer, also Vermieter beantragt werden.
Freundliche Grüße -
nein ...
Herr Kugel).
-
Was habt Ihr ...
Was habt Ihr im Norden nur für komische Bauordnungen, Herr Nielson
Freundliche Grüße -
Vielleicht ...
Vielleicht sollte der Fragesteller aber erst mal darlegen, was für eine Nutzungsänderung überhaupt geplant ist - bevor wir uns weiter streiten.
Freundliche Grüße -
Ich bekomme
sogar eine Baugenehmigung zur Bebauung eines Grundstücks, welches mir nicht gehört).
Steht nur der Satz drin "unbeschadet Rechter Dritter". -
Wollen wir doch bitte ...
Wollen wir doch bitte den Fragesteller erstmal schreiben lassen, worum's hier eigentlich geht und in welchem Bundesland sich das abspielt?
Bevor wir uns weiter - vielleicht sinnlos - "streiten"?
Freundliche Grüße -
auch mitreden will,
Hallo erst mal!
@ Herr Peteres: und was machen Sie, wenn Sie vom Baurechtsamt eine Mitteilung über "fehlendes Sachbescheidsinteresse" bekommen? Also ohne Eigentümer geht im Normalfall garnischt)
Gruß aus Baden -
Aus gutem
Grund ist z.B. in den Bauantragsformularen NRW an keiner Stelle der Grundstückseigentümer anzugeben.
Es erfolgt seitens des Bauamts auch keine Überprüfung, ob Antragsteller und Bauherr identisch sind.
Im übrigen schon in der Praxis durchgeführt.
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