Hallo Forum,
zurzeit ist unser Bauantrag bei der Baubehörde (BAWü) in Bearbeitung. Wie wir uns schon gedacht haben, kam seitens eines Nachbars ein Einspruch. Die Behörde teilte uns mit, dass wir trotzdem mit der Baugenehmigung rechnen können, weil dieser Einspruch keinen Grund hat, dem stattgegeben werden könnte. Gleichzeitig haben sie uns aber schon darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Nachbar bereits angekündigt hat, in die
nächst höhere Instanz zu gehen und alles versuchen wird um unsere Baumaßnahme zu verhindern.
Könnte es nun sein, dass der Nachbar trotz vorhandener Baugenehmigung einen Baustopp oder im schlimmsten Fall Abriss
erreichen könnte?
Schon mal im Voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Kann die Baugenehmigung wirklich widerrufen werden?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Kann die Baugenehmigung wirklich widerrufen werden?
-
Kurz und bündig,
Hallo balouba,
JA, möglich ist das! Nach Genehmigung, geht Nachbar in Widerspruch, RP und Baurechtsbehörde können keine Abhilfe schaffen. Nächster Schritt VG und die können eine BG aufheben. Ist zwar ein weiter Weg, aber grundsätzlich möglich!
Gruß aus Baden -
Einspruch Baugenehmigung
> Könnte es nun sein, dass der Nachbar trotz vorhandener Baugenehmigung einen Baustopp oder im schlimmsten Fall Abriss
erreichen könnte?
. -.
Wenn die Baugenehmigung rechtskräftig erteilt wurde und korrekt ist geht da nichts mehr.
Vorsicht ist aber dennoch angebracht. Nachbarn können manchmal sehr hinderlich und lästig werden.
. -.
Ich möchte Ihnen empfehlen den Vorgang von einem Fachanwalt für Baurecht beurteilen zu lassen, bevor Sie mit dem bauen beginnen.
MfG
R. Kaiser -
Vorsicht, Herr Kaiser ...
Das wäre nicht die erste Genehmigung, die ein Gericht aufhebt.
Bei "Standardlösungen" eher unwahrscheinlich, aber bei Ausnahmen, Befreiungen, § 34-Anträgen, also eigentlich allem, wo es um Auslegungen geht, sagen halt im Zweifel die Richter, was Recht ist.
Gilt z.B. auch für Nicht-Wohnnutzungen in Wohngebieten, die nach Bebauungsplan und Gesetz zulässig sind. Ist halt eine Definitionsfrage, was eine im Wohngebiet zulässige Nutzung ist.
Ich würde bei einem Anwalt nachfragen, innerhalb welcher Frist so eine Klage eingereicht werden muss und den Nachbarn von der Genehmigung in Kenntnis setzen.
Schließlich kann der ja nicht 10 Jahre später erst klagen. -
vorbehaltlich der Rechte Dritter
Baugenehmigungen werden vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.
Öffentlich-rechtlich erteilt die Behörde eine Genehmigung.
Macht die Behörde dabei Fehler so tritt die Amtshaftung ein.
Chancen für den Nachbarn bestehen nur, wenn seine Rechte verletzt werden.
Bei genügendem Abstand zur Grenze und ortsüblicher Bebauung können Sie ohne Bedenken bauen.
Wenn der Nachbar unberechtigt das Vorhaben behindert oder verzögert so macht er sich Schadenersatzpflichtig.
Gruß -
Vielen Dank für die Antworten. Werde mich nochmal ...
Vielen Dank für die Antworten. Werde mich nochmal melden, wenn sich weiteres ergibt.
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